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Geschrieben von LoveMum am 05.04.2016, 15:12 Uhr

Loveparade 2010

Kein Strafprozess, nicht genug Beweise.....

Als Angehörige, die ihr Kind dort verloren hat, würde ich vermutlich kurz vor'm Amoklauf stehen.....
Im Vorhinein war doch schon klar, dass es auf dem Gelände zu großen Problemen kommen wird. Schuld hat in meinen Augen ganz klar die Stadt Duisburg die nur die Dollarzeichen in den Augen hatte.
Ich wünsche den Angehörigen dass die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Erfolg haben wird. Ihre Kinder bekommen sie zwar nicht wieder aber vielleicht doch noch ein Stück Gerechtigkeit.

 
7 Antworten:

Re: Loveparade 2010

Antwort von Merle83 am 05.04.2016, 17:59 Uhr

WAS !!!????

das kann doch echt nicht sein!!!
das ist unverschämt und respektlos den Opfern und Hinterbliebenen gegenüber!!!

was ist das denn wieder gelaufen, dass die den kopf aus der schlinge ziehen konnten???!!!

traurig!

Fehler macht jeder-aber man muss dann auch dazu stehen !

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Re: Loveparade 2010

Antwort von Holzkohle am 06.04.2016, 11:48 Uhr

bitter ist vor allem (auch), dass die damals Verantwortlichen - zum Teil - bzw. auch die Firma, die damals die Orga für dieses Event in den Händen hatte mit allen Risiken, einfach weiter macht. Als wäre nichts gewesen. Es ist mir auch schleierhaft, dass "ich" als alleiniger Geschäftsführer einer Firma, die an der Organisation maßgeblich, wenn nicht hauptsächlich, der Loveparade beteiligt war, nicht belangt werde mit der Begründung, dass ich "persönlich" von den Misständen ja gar nichts wissen konnte. Ich hafte persönlich für meine Firma als GF, also hafte ich in meinen Augen auch persönlich für Scheiß, der gebaut wird (oder meine Versicherung)

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Strafrecht

Antwort von Häckse am 06.04.2016, 17:44 Uhr

Auch wenn ich Eure emotionale Reaktion verstehen kann, muss ich sagen, dass Euch hier ein bisschen was durcheinander geht.

"Schuld hat in meinen Augen ganz klar die Stadt Duisburg" - die kann aber nicht angeklagt werden, weil eine Stadt nicht schuldfähig ist. Was soll im Fall einer Verurteilung geschehen? Soll "die Stadt" ins Gefängnis? Passt nicht. Mauern wir Duisburg ein und lassen keinen raus?

Schon bei nur drei Beiträgen hier sieht einer die Schuld bei der Stadt und einer bei dem Inhaber der Eventfirma; der dritte Beitrag spricht gleich nur von "die". Es hat nicht unbedingt etwas mit mangelndem Respekt vor den Opfern zu tun, wenn das Gericht die Beweislage als nicht ausreichend für eine Anklage einstuft.

Grundsätzlich ist es nicht schleierhaft, wenn " "ich" als alleiniger Geschäftsführer einer Firma. ... nicht belangt werde mit der Begründung, dass ich "persönlich" von den Misständen ja gar nichts wissen konnte." - Das ist Strafrecht, erstes Semester, erste Vorlesungsstunde. Strafe setzt immer p e r s ö n l i c h e Schuld voraus. Strafrechtlich kann man nicht zur Verantwortung gezogen werden für Missstände, von denen man gar nichts wissen k o n n t e. Zur Verantwortung kann nur gezogen werden, wer wusste oder hätte wissen müssen.

Es gibt für strafbares Verhalten auch keine Versicherung. Das hieße ja, wenn ich straffällig werde, zücke ich meinen Versicherungsschein und dann geht "die Versicherung" für mich ins Gefängnis. Das geht nicht. Strafe ist immer persönlich, genau wie die Schuld, die ihr zugrunde liegt.

Für "Scheiß, der gebaut wird" hafte ich als Firmeninhaber allenfalls zivilrechtlich (auch das kann man beschränken, zum Beispiel durch Gründung einer "Gesellschaft mit beschränkter Haftung", einer Gmbh). Bei der aktuellen Entscheidung ging es aber um Strafrecht.

Ich kenne nicht die Details der Begründung und ich maße mir auch nicht an zu beurteilen, wer was wissen konnte; aber wer Duisburg Dollarzeichen in den Augen unterstellt, verkennt da - für mich ganz klar - so einiges.

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Re: Strafrecht

Antwort von Holzkohle am 07.04.2016, 10:15 Uhr

na nur gut, dass Du da so toll informiert bist und uns jetzt alle aufgeklärt hast. Danke schön.

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Re: Strafrecht

Antwort von Häckse am 07.04.2016, 10:35 Uhr

Bitte schön.

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Re: Strafrecht

Antwort von LoveMum am 07.04.2016, 17:56 Uhr


Ein ganz ein schlaues Userchen.....

Das erzähl mal den Angehörigen. Ja, vielleicht verkenne ich da etwas, mag sein. Aber es ist Fakt dass Duisburg sich ganz viel durch die LP erhofft hat. Fakt ist auch, dass sich im Vorhinein über Warnungen hinweggesetzt wurde.

Sollen se doch Schaller, Sauerland und Co bestrafen! Auf jeden Fall DIE Personen die in IRGENDEINER Form IRGENDEINE Zustimmung für IRGENDEINE Aktivität für die LP in Duisburg auf dem Gelände gegeben haben.
Ich mag mich kindisch oder naiv anhören. Ist mir egal. Echt.

Und danke für den Hinweis dass man keine ganze Stadt einsperren kann......ich hätt's nicht gewusst.....

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Re: Strafrecht

Antwort von Leena am 07.04.2016, 20:23 Uhr

Es hilft nichts, zu emotional an ein strafrechtlichen Thema heranzugehen. Das hat nichts mit "ganz schlau" zu tun. Mit einem "weil nicht sein kann, was nicht sein darf!" kommt man aber nun mal nicht weiter, wenn die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale formal nicht erfüllt sind.

Nennt sich "Rechtsstaat".

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