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Geschrieben von vomGlückgefunden am 16.03.2015, 16:31 Uhr

Lange Kündigungsfrist für Kur nutzen?

Hallo zusammen,

ich habe aus privaten Gründen (hatte hier berichtet: sehr weiter Arbeitsweg, AE usw.) meinen Job gekündigt und ein Angebot in der Nähe, besser bezahlt, angenommen.

Meinem Noch- Chef habe ich meine Gründe, die ausschließlich an den Rahmenbedingungen (Arbeitsweg, AE, ich bin kräftemäßig am Ende nachdem ich das jahrelang gemacht habe) liegen ausführlich dargelegt - dennoch nimmt er es persönlich und ist stinkesauer. Er spricht nicht mit mir, von seiner Frau, mit der ich zusammen im Team arbeite höre ich mir an worauf ich (12 Jahre Berufserfahrung!) bei Diesem oder Jenem (alles Anfängersachen) achten soll...
Es nervt...

Davon unabhängig bin ich ziemlich fertig und k.o. , nur noch müde etc.

Ich bräuchte eine Auszeit und ganz viele raten mir zu einer Mutter- Kind- Kur in der (6 Monate dauernden) Kündigungsfrist.

Nun überlege ich, ob ich das mache.
Was würdet ihr denn tun?

Meinem Noch- Chef wird das nicht gefallen und es wird "Gerede" über meine geringe Belastbarkeit geben.
Das ist das eine, mit dem ich ja leben könnte, weil ich ja eh irgendwann weg bin.

Nun habe ich etwas Sorge, dass mein neuer Chef (in der Branche kennt man sich, allerdings verstehen sich die beiden Chefs nicht) von der Kur erfährt und das irgendwie "doof", unkollegial findet oder mich für nicht belastbar hält.
Was meint ihr?

Danke für eure Meinungen.
VG!

 
21 Antworten:

Re: Lange Kündigungsfrist für Kur nutzen?

Antwort von Christine70 am 16.03.2015, 16:39 Uhr

Du hast selber gekündigt? Dann versteh ich die Kündigungsfrist nicht.

Es gibt ein gesetzt:

1. Gesetzliche Fristen.
Kündigungsfristen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 622 geregelt. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten einheitliche Fristen. Die Grundkündigungsfrist – die sowohl bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber als auch bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer einzuhalten ist - für beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Diese Frist bleibt grundsätzlich für den Arbeitnehmer immer gleich lang. Lediglich für die Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist bei längerer Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.

Die verlängerten Kündigungsfristen, die der Arbeitgeber einzuhalten hat, wenn er das Arbeitsverhältnis kündigen will, ergeben sich aus § 622 Abs.2 BGB. Hier ist geregelt, dass:

Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

zwei Jahre bestanden hat, ein Monat zum Ende eines Kalendermonats,
fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.



Da du aber selber gekündigt hast, gilt für dich doch Absatz 1, also nur 4 Wochen.

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Re: Lange Kündigungsfrist für Kur nutzen?

Antwort von zschnecke am 16.03.2015, 16:57 Uhr

Hallo,

wenn du ein gutes Verhältnis zu deinem neuen Chef hast bzw. einen positiven, offenen Eindruck, dann würde ich den neuen Chef über die Kur informieren. Dann hat er die Informationen von Dir und du nimmst den Gerüchten den Wind aus den Segeln.
Und wenn du fit, ausgeglichen und belastbar aus der Kur zurückkommst und dann gut vorbereitet bei ihm startest ist das doch ein echter Vorteil.

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Re: Lange Kündigungsfrist für Kur nutzen?

Antwort von zschnecke am 16.03.2015, 16:57 Uhr

Hallo,

wenn du ein gutes Verhältnis zu deinem neuen Chef hast bzw. einen positiven, offenen Eindruck, dann würde ich den neuen Chef über die Kur informieren. Dann hat er die Informationen von Dir und du nimmst den Gerüchten den Wind aus den Segeln.
Und wenn du fit, ausgeglichen und belastbar aus der Kur zurückkommst und dann gut vorbereitet bei ihm startest ist das doch ein echter Vorteil.

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Re: Lange Kündigungsfrist für Kur nutzen?

Antwort von DecafLofat am 16.03.2015, 17:00 Uhr

lex specialis...
ich hab auch 6 wochen zum quartalsende, mein arbeitgeber hätte mir gegenüber auch 6 monate (19 jahre betriebszugehörigkeit). 6 monate ist f d arbeitnehmerseite uwar ungewöhnlich, aber ich glaub dass die AP nun genauer weiß wie lange ihre frist ist und DAFÜR keine hilfe aus dem muttisforum braucht. zumal allgemeines recht nu gilt, sofern es keinen tarifverträge gibt.
zum thema: mach die kur. das, was dann geredet wird lässt d dir mal geflissentlich am allerwertesten vorbei gehen.
jund dass deine kollegin (gschbusi vom chef) dir sagt worauf du zu achten hast - die würde ich in die schranken weisen.
du bsit angestellte, keine leibeigene.
warst du schon beim BR?

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Re: Lange Kündigungsfrist für Kur nutzen?

Antwort von germanit1 am 16.03.2015, 17:25 Uhr

Mach es. Da kannst du dann erholt in deinen neuen Job starten. Ein gutes Arbeitszeugnis wirst du von deinem jetzigen Chef wohl nicht bekommen. Aber das soll dir egal sein.

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Re: Lange Kündigungsfrist für Kur nutzen?

Antwort von Hase67 am 16.03.2015, 17:41 Uhr

Zur Kündigungsfrist kann ich nichts sagen, aber: ein schlechtes (oder weniger als gutes, also mindestens "2er") Arbeitszeugnis sollte sie auf keinen Fall hinnehmen, falls der Ex-Chef sich in seiner großen Ich-bin-jetzt-beleidigt-Nummer sogar zu dieser Frechheit herablassen würde. Deshalb halte ich es auch für sinnvoll, alle Gemeinheiten detailliert zu dokumentieren und z. B. den Betriebsrat darüber auf dem Laufenden zu halten.

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Re: Lange Kündigungsfrist für Kur nutzen?

Antwort von vomGlückgefunden am 16.03.2015, 17:51 Uhr

Natürlich werde ich ein schlechtes Arbeitszeugnis NICHT akzeptieren!

Allerdings spielt ein Arbeitszeugnis für meine berufliche Zukunft keine wirkliche Rolle. In der Branche kennen sich die Chefs, hier in den angrenzenden Bundesländern gut und persönlich... und die neue Stelle bekam ich ohne überhaupt Zeugnisse gezeigt zu haben - da spielt die Hauptrolle bei wem bzw. unter wem man gelernt und bisher gearbeitet hat.

Trotzdem will ich natürlich ein gutes Zeugnis!

Kündigungsfrist steht so im Vertrag.

LG

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Re: Lange Kündigungsfrist für Kur nutzen?

Antwort von Hase67 am 16.03.2015, 17:59 Uhr

Gut so - ich hatte auch nicht wirklich daran gezweifelt, es war lediglich eine Reaktion auf Germanits Posting.

Zum Rest kann ich nichts Sinnvolles beitragen, da ich mich mit Arbeitsrecht und dem Umgang mit Arbeitgebern nicht wirklich auskenne. Möglicherweise ist aber die vertragliche Kündigungsregelung tatsächlich so nicht mehr zulässig, das könntest du ja durchaus mal prüfen lassen.

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Re: Lange Kündigungsfrist für Kur nutzen?

Antwort von maleja am 16.03.2015, 20:52 Uhr

Geh in Kur!
Es ist doch viel besser, "mit" der alten Arbeitsstelle (die ja u.a. auch am Gesundheitszustand beteiligt war) in Kur zu gehen und somit mit vollen Akus in die neue zu starten,
als gleich nach dem Wechsel. Und da Du dies natürlich eh nicht machen würdest, würdest dann irgendwann gar nicht mehr arbeiten können. Wäre auch blöd, oder?!

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Re: Lange Kündigungsfrist für Kur nutzen?

Antwort von Christine70 am 16.03.2015, 21:28 Uhr

ach was, ich erzähl doch eh nur scheiße...

hab das aber auch durch, als mein AG eine Kündigungsfrist von 3 monaten wollte, obwohl ich gekündigt hab. ich wußte es nicht besser und hab mich erkundigt und siehe da, auch ohne tarifvertrag hatte ich nur 4 wochen kündigungsfrist, weil ICH gekündigt habe und nicht der AG.

Aber ist eh hinfällig, andere wissen es doch immer besser.

Bin wieder raus, wollte nur helfen, weil ich dachte, sie weiß das vielleicht nicht.
AG nehmen sich oft viel rechte raus wo gar keine sind.

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Re: Lange Kündigungsfrist für Kur nutzen?

Antwort von Herbstsonne30 am 16.03.2015, 21:53 Uhr

Wenn eine bestimmte Kündigungsfrist individuell vereinbart wurde, sprich im Arbeitsvertrag, ist sie gültig. Egal, ob die gesetzliche Frist kürzer ist.

Es zählt die individuelle Vereinbarung. Man muss den Vertrag ja nicht so unterschreiben, sondern kann Änderungswünsche einarbeiten lassen.

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Re: Lange Kündigungsfrist für Kur nutzen?

Antwort von mucki26 am 16.03.2015, 23:25 Uhr

Ah....
Es ist nicht richtig das gilt was im vertrag steht.
Es gilt Tarif und das Gesetz.
Ein chef kann schreiben was er will, wenn das gesetz es anders regelt das gilt dieses. Dabei spielt es keine Rolle ob man das Unterschrieben hat ohne es zu prüfen!
Liegt natürlich immer an einem selber wie wichtig es einem ist und wie möglich sich notfalls Rechtlich beraten zu lassen.

Alles Gute
LG

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Re: Lange Kündigungsfrist für Kur nutzen?

Antwort von Julia+Christopher am 17.03.2015, 7:28 Uhr

Die Kündigungsfrist kan selbstverständlich vertraglich verlängert werden. Der Arbeitnehmer darf nur nicht schlechter als die BGB-Regelung gestellt werden. d.h. die Frist darf nicht kürzer sein und die Drist des AG muss mindestens genauso lang sein.

Bei beser bezahlten Jobs sind längere Kündigungsfristen durchaus üblich.

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Wenn dann beeile dich!

Antwort von Julia+Christopher am 17.03.2015, 7:31 Uhr

Wenn du eine Kur machen willst, dann komm schnel in die Puchen. Sie muss ja auch noch genehmiget werden, evtl noch mit Widerspruch. Und viele Kliniken sind bereits über Monate ausgebucht.

Ich habe gerade eine reine Mütterkur genehmigt bekommen und er nächste freie Termin ist im Oktober! Wobei es bei reinen Mütterkuren nochmal enger ist mit Terminen.

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Re: Lange Kündigungsfrist für Kur nutzen?

Antwort von shinead am 17.03.2015, 8:01 Uhr

Eine rechtliche Beratung wäre m.E. In Deinem Fall schon angebracht.
Die Kündigungsfrist finde ich für einen AN schon sehr negativ, zum anderen würde ich mich bzgl. des Mobbings/Bossings erkundigen.

Grundsätzlich würde ich sehr genau prüfen lassen wie ich schneller aus dem Vertrag raus komme.

Ich würde das Theater nicht 6 Monate durchhalten wollen! Da hilft eine Kur über ein paar Wochen nicht weiter.

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8-tung

Antwort von somane am 17.03.2015, 8:07 Uhr

Ich habe die anderen Antworten nicht gelesen. Also ich kenne mich ja nicht so aus, wie das bei euch in Deutschland so ist, bei uns in der Schweiz gibt es solche Kuren kaum. Wenn aber, ist man in der Zeit der Kur krank geschrieben und wenn man während einer Kündigungsfrist krank geschrieben wird, zögert sich der Kündigungstermin genau um die Dauer der Krankschreibung raus. Ausnahme gibt es nur bei sehr kurzem Arbeitsverhältnis, wenn der Arbeitnehmer noch kein Jahr im Betrieb arbeitet. Ansonsten gilt z.b. wenn ich während einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 31. Mai im April 3 Wochen krank geschrieben bin, geht das Gesetz davon aus, dass man im Mai wieder arbeiten kann und der Kündigungstermin schiebt sich somit um 3 Wochen hinaus, weil aber immer erst zum Ende des Monats seine Stelle beendet wäre in dem Fall der letzte Arbeitstag der 30. Juni.

Kann mir vorstellen, dass das bei Euch in D ähnlich ist, vielleicht aber auch nicht.

LG

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Re: 8-tung

Antwort von shinead am 17.03.2015, 8:56 Uhr

Zum Glück ist das in D nicht so!

Wie soll man sonst pünktlich den Folge-Job antreten?

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Re: 8-tung

Antwort von SallyBW am 17.03.2015, 10:53 Uhr

So verhindert man die ungerechtfertigten Krankschreibungen in der Kündigungsfrist die es in Deutschland gibt.

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Re: 8-tung

Antwort von shinead am 18.03.2015, 7:09 Uhr

Was aber, wenn der AN tatsächlich krank wird.

Mein Chef stellt nach der Kündigung meist frei.

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Re: 8-tung

Antwort von Johanna3 am 18.03.2015, 9:10 Uhr

Oder mit Menschen die kündigen, weil sie gemobbt werden. Aber vermutlich gibt es auch in Schweden Ausnahmen. Wenn man mit heftigen Krankheitssymptomen seinen Arbeitsplatz nicht mehr aufsuchen kann.

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Re: 8-tung

Antwort von shinead am 18.03.2015, 9:26 Uhr

Schweden?

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