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Geschrieben von Alex2003 am 13.01.2016, 10:40 Uhr

Kur über Rentenversicherung! Frage

Hallo,
für mich ein aktuelles Thema! Wenn es auch nicht richtig hier herein passt, aber denke noch am besten!
Da ich schon mehrfach im Netz gesucht habe, aber nichts richiges oder unterschiedliche meinungen gelesen habe, möchte ich euch mal um Rat fragen.
Folgendes, mein Mann sollte unbebingt in Kur ( gesundheitliche Probleme und Erschöpfung) beantragt ist diese noch nicht! Wir dachten, dass es am besten über Pfingsten wäre, dann könnten wir ihn auch mal besuchen kommen, da keine Schule ist. Vorher sind wir noch bei rundem Geburtstag und Kommunion eingeladen, wo er schon dabei sein sollte!
Weis jemand ca. wann man dann am besten den Antrag bei der Rentenversicherung abgeben sollte? Wielange dauert ca. die Bearbeitung und der Termin?
Kann man im Notfall den Termin nochmal verschieben, wenn ja, um wieviel Wochen? ( Bei Mutter-Kind_kur kann man sich das Datum komplett raussuchen, glaube aber bei anderen Kuren nicht )
Wir gehen jetzt von einer sofortigen Genehmigung aus, klar wenn es abgelehnt werden sollte, muss man Einsrpuch erheben und es dauert X Wochen mehr.

Vielen Dank für Eure Rückantworten

 
13 Antworten:

Re: Kur über Rentenversicherung! Frage

Antwort von Trini am 13.01.2016, 10:50 Uhr

Habe mich schon mehrfach rauf und runter belesen.

Soviel ich weiß, zahlt die Rentenvericherung eine Anschlussheilbehandlung zur Wiederherstellung der Arbeitskraft. Man muss also bei Beantragung krank sein oder sogar in der Klinik liegen.

Für eine Kur zur Erhaltung der Arbeitskraft ist die Krankenkasse zuständig.

Mit Terminen habe ich keine Ahnung. Auch mir "steht in diesem Jahr eine Kur zu".
Ich habe mich noch nicht entschieden, ob ich sie als AHB beantrage.

Trini

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Re: Kur über Rentenversicherung! Frage

Antwort von Gucci75 am 13.01.2016, 11:07 Uhr

Wenn dein Mann so erschöpft und gesundheitlich angeschlagen ist, sollte der Fokus nicht auf seine Anwesenheit bei einem runden Geburtstag und einer Kommunion liegen, sondern darauf, dass er möglichst schnell aus der stressigen, gesundheitsschädigenden Situation herausgeholt wird.

Der Termin hängt nicht nur von der Bewilligung ab, sondern auch davon wie schnell die bewilligte Klinik aufnehmen kann. Eine Verschiebung ist aus wichtigen Gründen möglich, dazu zählen aber nicht Geburtstag und Kommunion (außer das eigene).
Besuche sind seitens der Familie auch am Wochenende möglich, so dass die Ferien nicht wirklich ein Argument für den Terminwunsch sind.
In meiner täglichen Arbeit erlebe ich oft Menschen, die unbedingt einer Kur bedürfen, aber nur zum Wunschtermin, weil vorher noch eine Einladung ansteht, die Oma 80. Geburtstag hat, die Tochter ein Haus baut und Hilfe braucht, der Sohn den Führerschein wohl besteht und eigentlich geht es eh nur in den Ferien....aber die Kur soll dann auch in der Wunschklinik stattfinden, weil dann die Familie praktischerweise vor Ort Urlaub machen kann.
Du schreibst, dass er sehr angeschlagen ist und ihr von einer direkten Bewilligung ausgeht, aber bis Mitte Mai kann es dann doch warten...klingt schon seltsam.

Ich habe erlebt, dass eine Bewilligung innerhalb von 14 Tagen erteilt wurde bis hin zu 3 Monaten, da ein Widerspruch notwendig war.

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Re: Kur über Rentenversicherung! Frage

Antwort von Gucci75 am 13.01.2016, 11:14 Uhr

Eine AHB erfolgt nach einem stationären KH-Aufenthalt und unterliegt einem Indikationskatalog.
Du meinst vielleicht eine medizinische Rehabilitation?

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Re: Kur über Rentenversicherung! Frage

Antwort von Trini am 13.01.2016, 11:14 Uhr

Ich habe (vor allem im Mutter-Kind-Kur-Forum) ganz oft den Eindruck, dass Kuren als Urlaub auf Kosten der Versichertengemeinschft gesehen werde.
Natürlich müssen sie in den Ferien (oder notfalls auch nur im Sommer) stattfinden und dann bittschön am Meer.

Trini

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Re: Kur über Rentenversicherung! Frage

Antwort von Alex2003 am 13.01.2016, 11:25 Uhr

Hallo,
ich möchte da keinen Urlaub machen, ihr könnt doch jetzt hier nicht einfach sachen vorhalten, wovon ihr keine ahnung habt! wisst ihr, ob ich beruftätig bin und auch am wochenede arbeite? wisst ihr, meine anderen lebensumstände?
ich möchte dahin fahren und dann warscheinlich eine nacht in einer nahen pension übernachten und wieder nach hause! da ich ja auch nicht weis, wieweit der ort weg von zu hause ist!
urlaub ist für mich was anderes! und es hat noch andere gründe, warum zu pfingsten, willhier aber bestimmt nciht alles schreiben.
finde ich schon frech, alle über einen kamm zu kämmen!
und übrigens habe ich nur eine normale frage gestellt.

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Re: Kur über Rentenversicherung! Frage

Antwort von Trini am 13.01.2016, 11:28 Uhr

Ich schrieb vom Mu-Ki-Kur-Forum.
Gucci aus persönlicher Erfahrung.

Wenn dein Mann die Reha so nötig hat, wie du schreibst, sollte ihm der Termin tatsächlich egal sein.

Trini

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Re: Kur über Rentenversicherung! Frage

Antwort von Silvia3 am 13.01.2016, 11:55 Uhr

Bei dem Thema Mutter-Kind-Kuren geht mir auch die Galle über. Ich kenne (außer mir selbst) eigentlich keine Mutter, die nicht zur Mutter-Kind-Kur war. Es gehört anscheinend zum guten Ton, dass man mal auf Kosten der Allgemeinheit Urlaub macht.
Gerade ist eine gute Freundin auf Mutter-Kind-Kur. Weder Mutter noch Kind waren übermäßig krank, die Mutter arbeitet Teilzeit, Kind ist im Kindergarten, Omas, Opas, Tanten beiderseits reißen sich um die Betreuung des einzigen Kleinkindes in der Verwandtschaft. Von Stress in ungebührlichem Maße keine Spur. Geld für regelmäßige Urlaube ist auch da.

Ganz kraß war es bei einer Familie bei uns in der Nachbarschaft. Wohlsituiert, Mutter nicht berufstätig. Da wurde letztes Jahr eine Familienkur in den Sommerferien genehmigt. Die Mutter erzählte mir dann, dass sie ja sooo einen Streß hätte, sie hätte den gebuchten Urlaub umbuchen müssen, da die Kur dazwischen gekommen sei. Erst ist die Familie zwei Wochen in die Alpen gefahren und dann anschließend mit kurzen Stopp zuhause zum Wäschewaschen weiter zur Familienkur irgendwo in Norddeutschland. Drei Wochen zusätzlicher Urlaub auf Kassenkosten.

Da wundert es mich wirklich nicht mehr, dass die Kassenbeiträge ständig steigen.

Silvia

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Medizinische Rehabilitation

Antwort von Curly-Cat am 13.01.2016, 12:55 Uhr

Nachzulesen unter diesem Begriff bei der für deinen Mann zuständigen Rentenversicherung incl. der Möglichkeit alle Formulare runterzuladen.
Man kann sowohl eine Wunschklinik angeben, als auch einen Wunschtermin. Wenn der Arzt dies nochmal bestätigt, wird das in der Entscheidung berücksichtigt. Wenn die Rentenversicherung dennoch anders entscheidet, gibt es noch die Möglichkeit eines Widerspruches.
Der endgültige Termin hängt allerdings an den Kapazitäten der Klinik.
Ich persönlich finde Termine über Feiertage nicht so günstig, da dann in der Klinik fast nichts läuft. Klar hat man dann Zeit für Besuch, aber mir wären die Therapien irgendwie wichtiger.

An die Urlaubsvermuter hier:
Ich war in den letzten 13 Jahren 3 x zur Mutter-Kind-Kur und zwei mal zur Reha, bald fahre ich zum dritten Mal. Mir sieht man meine chronische Erkrankungen nicht an, ich stehe im Leben, habe einen Job, bin so gut wie nie arbeitsunfähig, treibe Sport und habe mit nur einem Kind auch nicht so übermäßig viel Stress. Also ein klassischer Fall, für alle, die denken, ich mache Urlaub auf Kosten der Allgemeinheit. Nöö, Kur bzw. Reha ist definitiv kein Urlaub, trotzdem nehme ich mir das Recht heraus, Ort und Zeitpunkt nach meinen Wünschen auszusuchen. Ein Behandlungserfolg hängt nämlich vor allem daran, ob ich mich dort wohlfühle und auch, dass ich mich auf die Behandlung einlassen kann und nicht ständig gedanklich Zuhause bin.

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danke---Curly-Cat

Antwort von Alex2003 am 13.01.2016, 13:05 Uhr

hallo,
danke für deine tipps!
haben mich ein stück weiter gebracht, mit dem angeben des wunschtermins.

ich war auch einmal in kur, mutter kind, muss schon sagen, viele hatten echte probleme mit sich und auch mit den kids. es waren aber auch viele da, wo sich einen "urlaub" auf kosten der krankenkasse geleistet haben!
dort sagte man mir, ich habe aufgrund der kids anspruch auf alle 2 jahre! leider ist die kur schon ca- 6 jahre her und ich war nicht wieder, obwohl sie mir einigermassen gut getan hat! wie sagt man da--selber schuld
also ich denke, diese gibt es immer, aber frech finde ich es dann shcon, wenn man sagt, ich möchte hoch an die see!

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Re: Medizinische Rehabilitation

Antwort von kravallie am 13.01.2016, 13:13 Uhr

ich glaube, eine reha stellt hier auch niemand in frage, eher die mukikur, was mir von einem langjährigen ma einer krankenkasse auch bestätigt wurde.
da wird sich ja richtig verabredet zur "kur". eine indikation läßt sich ja immer finden....

ich hab mal eine reha beantragt und erwähnt, daß ich einen wichtigen termin wegen abiball des kindes hatte. wurde vll auch deswegen postwendend abgeschmettert.
die einmal genehmigte wurde mit kleinkindbegleitung gewährt, betreuung aber nur halbtags möglich. der sb der rv hat das nicht verstanden.

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Re: danke---Curly-Cat

Antwort von Gucci75 am 13.01.2016, 13:39 Uhr

Ich schrub lediglich, dass ich das nicht nachvollziehen kann. Der Mann muss unbedingt zur Kur. Tja, manchmal nimmt Krankheit/ notwendige gesundheitliche Prävention keine Rücksicht auf die private Planung und die Familie muss umplanen.

Des Weiteren habe ich mir erlaubt, aus meiner beruflichen Erfahrung zu aufzuzählen, welche Aussagen seitens der Reha-/Kurbedürftigen geäußert werden.

Interessant finde ich, dass du selbst viele gesehen hast, die Urlaub auf Kosten des Leistungsträgers machen...aha, immer die anderen, bitte diese kritisieren. Aber doch nicht euch, wo doch alles anders ist als bei anderen.

Auch habe ich sehr wohl auf deine Fragen geantwortet: Dauer bis zur Bewilligung, Möglichkeit der Terminverschiebung. Ich weiß gar nicht, warum du dich beschwerst.

Das Wunsch- und Wahlrecht ist durchaus ein Recht des Leistungsberechtigten (SGB IX, §9), wobei dieses in Verbindung mit den einschlägigen §§ im SGB VI bzw. SGB V zu verstehen ist.

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Re: Medizinische Rehabilitation

Antwort von Curly-Cat am 13.01.2016, 18:28 Uhr

Ich weiß, dass es um eine Reha ging, kann aber nicht nachvollziehen, warum bei einer Frage zur Reha des Vaters plötzlich über Mütter gesprochen wird, die auf Kosten der Allgemeinheit einen Urlaub an der See machen wollen...

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Re: Medizinische Rehabilitation

Antwort von kravallie am 13.01.2016, 18:38 Uhr

ich schätze mal wegen der begrifflichkeiten. eine gemeine kur an sich gibt es ja ao nicht mehr. und die ap schilderte ja auch nicht die akute dringlichkeit und das normale verfahren bei einer reha, nämlich daß man im anschluss an einen kh-aufenthalt in reha geht.
ich bin da auch sehr oft angeeckt, allein mit dem plan, vll jemals eine reha machen zu können/dürfen und wenn ich dann erwähnte, das kind mitnehmen zu müssen/wollen, wurde auch gleich zur mukikur geraten, was für mich nicht infrage käme.

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