Geschrieben von fisch1010 am 31.10.2014, 7:58 Uhr |
Kündigung Mietwohnung
Hallo,
könnt ihr mir kurz helfen.
Haben morgen einen Besichtigungstermin für eine Wohnung.
Mietbeginn. 01.02.2015
Wegen der Kündigungsfrist von 3 Monaten. Verstehe ich das richtig, daß die Kündigung beim jetzigen Vermieter bis zum dritten Werktag per Einschreiben vorliegen muss.
Wäre also in dem Fall jetzt bis Mittwoch den 05.11.2014 oder?
Bin so "dumm" bei solchen Dingen.
Wäre nett wenn ihr mir dies kurz erklären könntet. Kann nämlich eine doppelte Miete nicht stemmen.
Danke im voraus
Re: Kündigung Mietwohnung
Antwort von Trini am 31.10.2014, 8:17 Uhr
Das steht doch sicher irgenwie im Mietvertrag.
Ist ja überall anders.
Ich sehe aber trotzdem ein Problem.
Wie sieht es denn mit dem Renovieren (alte Whg. und/oder neue Whg.) aus?
Ihr müsstet ja theoretisch auch zum 31.01. aus der alten Wohnung raus und könntet erst am 01.02. in die neue Wohnung rein.
Bei uns war es damals so, dass wir die Mietwohnung und das gekaufte Haus renovieren mussten. Da haben wir den Doppelmonat dringend gebraucht. Haben aber netterweise unsere Nachmieter eher reingelassen in die Wohnung.
Das solltet ihr gleich bei der Besichtigung klären!!!!
Trini
Re: Kündigung Mietwohnung
Antwort von shinead am 31.10.2014, 8:19 Uhr
3. Werktag im November ist der 5. das ist richtig. Die Kündigung muss allerdings nicht per Einschreiben vorgelegt werden. Wenn Einschreiben, dann würde ich das Übergabe Einschreiben empfehlen. Das wird nur in den Briefkasten geworfen. Eine Bestätigung darüber kann man sich über die Seiten der Post ausdrucken lassen. Bei einem Einschreiben mit Rückschein kann die Annahme verweigert werden. Damit würde die Kündigung als nicht zugegangen gelten und damit wäre die Frist ggf. nicht eingehalten.
Wenn ihr zum 31.01.2015 kündigt, der Mietbeginn der 01.02.2015 ist, wo verbringt ihr die Nacht vom 31.01. auf den 01.02.?
@shinead wg einschreiben
Antwort von kravallie am 31.10.2014, 9:04 Uhr
meinst du tatsächlich übergabeeinschreiben?
gerade DAS kann doch verweigert werden.....
ich meine, dass in dem fall (und anderen kniffligen) das einwurfeinschreiben das mittel der wahl ist.
am sichersten ist die zustellung per bote. so wurde es mir zumindest vermittelt.
Re: @shinead wg einschreiben
Antwort von shinead am 31.10.2014, 9:33 Uhr
Sorry - Einwurfeinschreiben muss es natürlich heißen.
Re: @shinead wg einschreiben
Antwort von fisch1010 am 31.10.2014, 9:41 Uhr
Wir würden es per Einschreiben machen. Damit man etwas in der Hand hat.
Die andere Wohnung wird früher frei, wir würden sie dann ab 01.02.2015 mieten können. Also Schlüssel hätten wir dann früher.
Gucken sie uns morgen noch mal an.
Also stimmt das mit dem 05.11.2015. Weil morgen ist ja Feiertag dann würde das Einschreiben ja erst Montag rausgehen. Würde dann gerade noch hinkommen. Mal sehen, mein Mann ist nicht 100 % überzeugt, deswegen gegen wir morgen noch mal hin, messen usw.
Vorsicht bei Einschreiben!
Antwort von Boots2012 am 31.10.2014, 12:25 Uhr
Ich habe letztes Jahr meine Wohnung gekündigt und wollte auch auf Nummer sicher gehen und habe die Kündigung per Einschreiben/Rückschein versendet.
Leider dauert es wohl bei der Post länger als die üblichen 1-2 Tage ein Einschreiben zuzustellen. Mein Brief kam (innerhalb einer Stadt) zwei Tage zu spät beim Vermieter an. Ich musste also einen Monat länger in der Wohnung bleiben. (Alles betteln und bitten half nix).
Also wenn du zufällig ind er selben Stadt wie dein Vermieter wohnst, oder nicht so weit weg dann druck dir die Kündigung zweimal aus, bring's beim Vermieter vorbei und lass Dir die Annahme einfach auf dem Duplikat bestätigen.
LG
Boots
Wir haben damals beim Vermieter geklingelt...
Antwort von Trini am 31.10.2014, 13:04 Uhr
und persönlich (natürlich ergänzend schriftlich) gekündigt.
Trini
Re: @shinead wg einschreiben
Antwort von shinead am 31.10.2014, 13:04 Uhr
Du hast auch beim Übergabe-Einschreiben etwas in der Hand. Den Einlieferungsbeleg und den (gescannten) Beleg des Postboten bei der Übergabe.
Samstag kann das Einschreiben auch raus gehen. Da hat die Post auch offen.
Bei so einem knappen Zeitrahmen würde ich aber tatsächlich zusehen, dass ich die Kündigung selbst vorbei bringe. Sicher ist sicher.
Das ihr früher in die Wohnung rein könnt, solltet ihr euch sicherheitshalber schriftlich geben lassen, sonst habt ihr kein Anrecht drauf.
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