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Geschrieben von Schokolina am 18.12.2014, 17:23 Uhr

könnt Ihr mir mal helfen? Erbengemeinschaft und nur Streit:-(

Folgender Fall:

Ein Haus, schon recht alt, soll verkauft werden.
Der Eigentümer kann und mag sich nicht mehr kümmern und will auch nicht das Geld investieren, das nötig wäre.

Nun bestehen die nachfolgenden Erben aus 1. seinem eigenen Sohn und 2. entfernten Verwandten des vorherigen Besitzers. Warum das so ist, ist für meine Frage nicht von Bedeutung.

Das Gesetz sagt nun, dass der jetzige Eigentümer NICHT verkaufen darf, es sei denn, BEIDE Erben sind damit einverstanden, was auch der Fall ist.

Meine Frage nun: wer darf bestimmen, durch welches Maklerbüro das Haus verkauft wird?
Leider ist darum ein Streit entstanden, weil sowohl Sohn (und Vater) als auch die anderen Erben jeweils an einer ihnen bekannten Immobiliengesellschaft festhalten.
Jeder will seinen Kopf durchsetzen! Die "anderen" Verwandten drohen nun, ihr Einverständnis zum Verkauf zurück zu ziehen, wenn nicht ihr Wunschmakler genommen wird.

Ein Hin und Her also ohne Ende.
Wie sieht es rein rechtlich auch? Weiß das jemand?

 
17 Antworten:

Re: könnt Ihr mir mal helfen? Erbengemeinschaft und nur Streit:-(

Antwort von Strudelteigteilchen am 18.12.2014, 17:27 Uhr

Wenn da irgendwelche entfernten Nacherben drinhängen, sollten solche Dinge eigentlich im (dafür relevanten) Testament stehen.

Gibt es einen Nachlaßverwalter?

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Es gibt keinen Verwalter und

Antwort von Schokolina am 18.12.2014, 17:55 Uhr

im Testament steht darüber auch nichts, leider.

Fakt ist aber, dass der jetzige Eigentümer und sein Sohn sich seit vielen Jahren und mit viel Stress um das Haus kümmern und schon viele Wohnungen mit Hilfe dieses sehr seriösen Maklers vermietet haben.
Und nun, wenn es um einen Verkauf geht, wollen plötzlich die entfernten Verwandten, die sich nie um die zahlreichen Probleme "rund ums Haus" gekümmert haben, die Konditionen bzw. den Makler bestimmen.

Die Frage ist, ob sie das dürfen.
Sie erpressen Vater und Sohn und drohen mit Rückzug des Einverständnisses zum Verkauf.

Die Frage ist jetzt, wie man nun diplomatisch darauf reagiert.
"Dann eben nicht" wäre eine Möglichkeit.
Das Haus verfällt so langsam und der Vater sagt, er investiert keinen Cent mehr, der nicht nötig ist, weil sein Sohn ja nicht der alleinige Erbe ist.
Und vererbt wird immer der IST-Zustand.
Das vorab investierte Geld kann nicht gegen gerechnet werden.

Der Wert des Hauses sinkt also von Jahr zu Jahr, was die Nacherben eigentlich auch interessieren dürfte. Dennoch drohen sie....

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Re: Es gibt keinen Verwalter und

Antwort von Fredda am 18.12.2014, 18:09 Uhr

Eine Mediation wäre eine Möglichkeit.

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Re: Es gibt keinen Verwalter und

Antwort von Strudelteigteilchen am 18.12.2014, 18:13 Uhr

Mediator?
Und was ist so schlimm am Vorschlag der Verwandten? Daß dem Vater und dem Sohn der eigene "Bekannte" lieber ist - geschenkt. Aber ein Weltuntergang ist es doch auch nicht, das Haus von jemand anders verkaufen zu lassen.

Relevanter finde ich die Wertermittlung!

Ich habe mich im Laufer der letzten Jahre mit zwei extrem komplizierten Tetstamenten herumschlagen müssen, und da stand das alles drin. Ich fand es fast lustig, wie genau jeder auch noch so kleine Eventualfall bestimmt wurde - aber scheinbar ist es doch ganz gut, das sicherheitshalber zu machen. (Allerdings wurde in einem der beiden Testamente vergessen, daß manche Menschen sehr lange leben und sehr viele Kinder zeugen. Es gibt eine Grundschuld, die schon längst abbezahlt ist, aber nur gelöscht werden kann, wenn rund 50 Personen zustimmen - auch da entfernte Erben der Vor- bzw. Vorvor-Besitzer. GsD will/muß nicht verkauft werden, sonst wäre das schon lästig.)

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Re: Es gibt keinen Verwalter und

Antwort von Schokolina am 18.12.2014, 19:11 Uhr

Was heißt schlimm.
Ich finde nur, man kann keine Forderungen stellen, wenn man sich nie um etwas gekümmert hat.
Besagter Makler hat sich immer korrekt gekümmert und sogar einmal auf die Provision verzichtet, weil bei Vermietung einer Wohnung ein Bekannter "in die Quere" kam und der Vater die Wohnung kostenlos vermieten wollte, obwohl er den Auftrag bereits an den Makler (bzw. ist es eine Immobiliengesellschaft) vergeben hatte.
Diese Immo-Gesellschaft würde das Haus sogar kostenlos schätzen, was normalerweise sehr kostspielig ist.
Ich finde, es sprechen ganz sachliche Gründe dafür.

Rein emotional argumentiert würde ich sagen, dass es schlichtweg unverschämt ist, solche Bedingungen zu stellen.

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Re: Es gibt keinen Verwalter und

Antwort von Fredda am 18.12.2014, 20:22 Uhr

Kann man nicht? Die können doch, sie tun es ja. Was spricht gegen Mediation?

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Re: könnt Ihr mir mal helfen? Erbengemeinschaft und nur Streit:-(

Antwort von leonessa am 18.12.2014, 20:28 Uhr

Ich verstehe es irgendwie nicht so ganz. Der Eigentümer lebt doch noch und kann daher doch selbst entscheiden.

Sehe ich das richtig, dass sich die Erben (die ja eben noch nicht geerbt haben) nun streiten, obwohl es ihnen noch gar nicht gehört?

Falls ich da falsch liege und doch jeder Mitspracherecht hat, hilft wirklich nur, sich zu einigen - evtl. durch einen dritten Makler.

LG, Leonessa

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@Fredda

Antwort von Schokolina am 18.12.2014, 20:33 Uhr

In der Theorie spricht nichts dagegen.
In der Praxis zweifle ich aber an einer entscheidenden Voraussetzung: beide Parteien müssen teilnehmen wollen. Das sehe ich nicht. Aber vielleicht täusche ich mich ja.
Es geht übrigens um meinen Onkel. Ich werde es mal vorschlagen. Wieviel kostet sowas?

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Re: könnt Ihr mir mal helfen? Erbengemeinschaft und nur Streit:-(

Antwort von Silvia3 am 18.12.2014, 20:33 Uhr

Beauftragt doch beide Makler parallel.

Ehrlich gesagt ist es doch total egal, welcher Makler ein Haus verkauft, die Provision zahlt eh der Käufer. Was habt Ihr davon, dass Makler A das Haus verkauft und nicht Makler B? Für die Erben ist das total Banane, Hauptsache die Hütte wird möglichst hochpreisig und schnell verkauft.

Ich finde, da macht Ihr aber ein bisschen viel Zirkus um so eine Nebensache. Wichtig wäre, dass die Erbengemeinschaft erst einmal einen Minimumpreis einigt, der erzielt werden muss, nicht das die eine Partei sagt, das Haus kann bei 100.000€ verkauft werden, die andere Partei will aber nicht unter 150.000€ verkaufen. Da wäre ein unabhängiger Sachverständiger gut, der einen realistischen Wert ermittelt, der für alle akzeptabel ist. Dieser Wert sollte den Maklern dann vorgegeben werden. Dann können die beiden schauen, wer das Rennen macht.

Wenn es so eine Herzensangelegenheit ist, könntet Ihr eventuell auch vereinbaren, dass Makler A erst drei Monate lang versuchen darf, das Haus zu vermarkten und wenn das nicht gelingt, darf Makler B nochmal ran.
Notfalls auslosen, welcher Makler zuerst darf. Aber wie gesagt, das ganze ist ziemlich nebensächlich, in dem Fall zählt nur das Ergebnis.

Silvia

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Re: könnt Ihr mir mal helfen? Erbengemeinschaft und nur Streit:-(

Antwort von Schokolina am 18.12.2014, 20:34 Uhr

Nein, der Eigentümer kann ohne das Einverständnis der Nacherben nichts alleine entscheiden.

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Re: @Fredda

Antwort von Fredda am 18.12.2014, 20:47 Uhr

Kommt auf die Mediatorin an, zwischen 80 und 180 € die Stunde müssten sie was bekommen, Zeitaufwand schätzungsweise 2 - 3 Stunden (Schätzung!!!).

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Re: könnt Ihr mir mal helfen? Erbengemeinschaft und nur Streit:-(

Antwort von sissi77 am 18.12.2014, 21:10 Uhr

Ich würde sagen, keiner von beiden macht es, es wird ein neutraler Makler genommen.

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Re: könnt Ihr mir mal helfen? Erbengemeinschaft und nur Streit:-(

Antwort von Graefin am 18.12.2014, 21:29 Uhr

Hallo,

ich verstehe nicht so ganz, warum der Eigentümer nicht allein entscheiden kann? Die Erben werden doch erst gefragt, wenn er verstorben ist. Oder haben die Erben ein Nießbrauchrecht zb? Ansonsten kann derjenige, der im Grundbuch steht, doch allein entscheiden.

LG

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Re: könnt Ihr mir mal helfen? Erbengemeinschaft und nur Streit:-(

Antwort von Strudelteigteilchen am 18.12.2014, 21:47 Uhr

Oh, es gibt interessante Konstrukte mit Vorerben und Nacherben und allem möglichen Zeug. Ich nehme an, der Vater ist nur ein Vorerbe, der zwar als Eigentümer agieren darf, aber Einschränkungen hat bezüglich der Verwertung. Fand hier auch statt.

@ Schokolina: Daß der Makler das Haus kostenlos schätzen will, würde mich ja gleich mißtrauisch machen. Ich würde IMMER Wert auf eine unabhängige Schätzung legen.

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Re: @Graefin

Antwort von Franke am 18.12.2014, 22:09 Uhr

Die einfachste Möglichkeit in dieser Richtung ist, dass ein Ehepaar eine Regelung trifft, die ausschließt, dass der überlebende Partner

- das Haus verkauft,

- das Geld verjubelt und

- die Kinder schauen mit dem Ofenrohr ins Gebirge.

Zugleich gilt es sicherzustellen, dass nicht der Nachwuchs Vater oder Mutter aus dem Haus ekelt. Alles nicht so einfach.

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Re: könnt Ihr mir mal helfen? Erbengemeinschaft und nur Streit:-(

Antwort von Winterkind09 am 18.12.2014, 22:30 Uhr

Da hilft es einen Sachverständigen einzuschalten, Haus bewerten lassen und dann die entfernten Verwandten entsprechend dem Wertgutachten auszuzahlen. Die Kosten des Sachverständigen werden natürlich schön anteilig den entfernten mitbestimmenden Verwandten angerechnet (erstmal investieren zu müssen schreckt schön ab).
Gut, wenn man das Haus dann anschließend mit Gewinn verkaufen kann und sich die nervige Verwandtschaft grün ärgert.
Dazu braucht man aber auch gute Nerven und das entsprechende Kapital zum Auszahlen.
Lg Winterkind

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Leider zahlt die Provision jetzt häufig der Verkäufer

Antwort von Trini am 19.12.2014, 8:21 Uhr

http://www.immoverkauf24.de/immobilienmakler/maklerprovision/

Ist BL-abhängig.
Aber ich würde den schnellen Verkauf auch nicht an der Wahl des Maklers scheitern lassen.

Trini

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