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Geschrieben von pene.lope81 am 17.03.2015, 10:17 Uhr

Kindergeldanrechnung H4

Hallo,


meine Schwester ist im 2ten Jahr Elternzeit und bezieht bis zum ende der Elternzeit H4.

Ihre ältere Tochter, 5te Klasse, wohnt 2 Wochen bei ihr und 2 Wochen bei ihrem Vater.
Der Hauptwohnsitz der Tochter ist beim Vater, dieser bezieht auch das Kindergeld für sie.

Da meiner Schwester rein Theoretisch die Hälfte des Kindergeldes zustehen würde da sie ja die hälfte des Monats die Tochter hat, rechnen sie ihr das Kindergeld auch auf das H4 an.

Nun ist es aber so das sie das Kindergeld nicht bekommt. Der Kindsvater verweigert die herausgabe weil meine Schwester vor der Elternzeit kein unterhalt an ihn zahlte (was sie wegen ihres geringen Gehalts auch nicht hätte tun müssen, er sieht das aber anders).
Die zwei sind da auch schon ewig im Streit und haben wöchentlich Sitzungen beim Jugendamt. Das Kindergeld bekommt sie aber dennoch nicht und einklagen will sie es nicht weil sie die letzten Jahre ständig mit ihm wegen Besuchsrecht vor Gericht stand und die Kinder das so fertig gemacht hat.


Jetzt frage ich mich ob es nicht möglich ist das ihr das Kindergeld vom Amt nicht aufs H4 angerechnet wird.
Klar müsste sie es vom Kindsvater bekommen, aber das tut sie nunmal nicht. Viel dagegen tun (ausser wieder vor Gericht) kann sie nicht.

Ich finde nicht das dass Amt dafür aufkommen muss wenn jemand einfach keine Lust hat sich um was zu kümmern, wenn es aber nicht geht weil die Kinder psychisch drunter leiden (die Kinder befinden sich seither in Psychologischer Behandlung) dann muss einfach mal gut sein. Daher will sie keine erneuten Rechtsstreiterein mehr sondern trifft sich seit über einem Jahr mit ihm beim Jugendamt für Lösungsgespräche (die zwar schon einiges brachten, aber es gab noch keine einigung in Finanzieller hinsicht, da stellt sich der Kindsvater nach wie vor quer)

Mit dem Amt hat sie schon gesprochen, die sagen immer wieder das ihr das Kindergeld zustehen würde, also müsse es auch angerechnet werden.
Verständlich, aber irgendwie nicht richtig finde ich.



Gibt es noch andere Möglichkeiten für sie?

Ich kenne mich mit H4 und so leider gar nicht aus, habe aber den Gedanken das die doch eher danach rechnen sollten was sie tatsächlich auf dem Konto hat und nicht was eigentlich da sein müsste! Oder nicht?

 
9 Antworten:

Re: Kindergeldanrechnung H4

Antwort von 32+4 am 17.03.2015, 10:20 Uhr

Zuflussprinzip

Was sie nicht erhaelt, kann man ihr nicht anrechnen.

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Re: Kindergeldanrechnung H4

Antwort von pene.lope81 am 17.03.2015, 10:45 Uhr

Dankeschön!

Hab das eben mal gegooglet und ihr gleich rüber geschickt.

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Re: Kindergeldanrechnung H4

Antwort von Lucylu am 17.03.2015, 10:56 Uhr

Kindergeld wird nur an eine Person gezahlt, niemals geteilt!:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__64.html

Theoretisch gesehen müssten sie sich bzw. dem Kind ja gegenseitig Unterhalt zahlen. Ich denke, das hebt sich gegenseitig auf.

Wenn das JC sich stur stellt-gibt es denn eine Möglichkeit, das sie das Kind bei sich anmeldet?

LG Lucy

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Re: Kindergeldanrechnung H4

Antwort von pene.lope81 am 17.03.2015, 11:11 Uhr

Also ich weiss nur soviel das die Tochter seit Januar auch endlich soweit vom Jobcenter "anerkannt" wird das meine Schwester für sie auch Geld erhält.

Sie hat sie ja schon über ein halbes Jahr 2 Wochen pro Monat, aber anfangs hieß es immer das sie zu wenig bei ihrer Mutter lebe damit man Geld für sie zahlt.
Das hat sich dann als falsch rausgestellt und seit Januar bekommt sie eben für die Tochter auch anteilig etwas.


Das Jugendamt sagte mehrfach das man sich in dem Fall das Kindergeld teilen müsste. Daher sind wir alle davon ausgegangen das es auch so stimmt.
Aber hier könnte keiner dem anderen Unterhalt zahlen. Der Kindsvater stockt mit H4 auf, die Mutter lebt bis die Elternzeit vorbei ist auch von H4 und wenn sie wieder arbeitet verdient sie zu wenig um Unterhalt leisten zu können/müssen.

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Re: Kindergeldanrechnung H4

Antwort von Strudelteigteilchen am 17.03.2015, 13:11 Uhr

Dann ist das ja ein Fall von "linke Tasche, rechte Tasche". Sollen sie dem KV doch das ganze KG anrechnen und der KM gar keines. Meines Wissens ist das durchaus auch üblich so, sonst wird ja nur mehr Geld durch die Gegend geschoben für das gleiche Ergebnis.

(Und es entspricht auch dem Zuflußprinzip, denn der KV hat das ganze KG als Zufluß, also ist ihm auch das ganze anzurechnen.)

Bekommt der KV auch anteiliges ALG2 für das Kind? Müßte er ja....

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Re: Kindergeldanrechnung H4

Antwort von fsw am 17.03.2015, 18:18 Uhr

Bei SO einem Verhalten der Eltern dürfte die 2-Wochen-Regelung gar nicht erlaubt werden.Das arme Kind.Das geht gar nicht,dass sich die Eltern in so einer Situation nicht einig sind.Sie soll kämpfen für das,was ihr zusteht!Das Kindergeld ist FÜR das Kind.

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Re: Kindergeldanrechnung H4

Antwort von pene.lope81 am 17.03.2015, 18:22 Uhr

Also H4 bekommt er für die Tochter.
Ob anteilig oder das volle Geld, das weiss ich nicht.

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Re: Kindergeldanrechnung H4

Antwort von pene.lope81 am 17.03.2015, 18:34 Uhr

Warum sollte da die Regelung nicht gestattert werden?

Was die Wohnsituation betrifft klappt doch alles Prima. Sie darf je 2 Wochen bei jedem verbringen, an den Feiertagen ist es zumeist so das sie bei ihrer Mama sein darf, sie fährt regelmäßig zwsichendurch den jeweils anderen Besuchen (die zwei wohnen nur 6/7 Gehminuten auseinander) auch ohne das ihr dies verboten wird.

Seitdem die Eltern in so einer Familientherapie sind wo sie sich halt wieder "anfreunden" sollen klappt es sehr gut. Der Umgang klappt Problemlos. Weihnachten hätte sie zb. beim Papa sein sollen, der erlaubte ihr dann aber alle 3 Weihnachtstage zur Mama zu gehen weil sie das gerne wollte.
Also da kann man nicht meckern.

Was tatsächlich schlimm war waren die Jahre in denen die Mutter jedesmal vor Gericht musste weil der Vater den Umgang verboten hatte. Sie hat ihre Kinder ganze 3 (!) Jahre nicht gesehen bevor die Mutter endlich einen Anwalt eingeschaltet hat und Umgang eingefordert hat! Sogar nachdem der Richter beschloss das die Mutter die Kinder regelmäßig sehen darf hat er sie nicht rausgegeben, letztendlich waren noch 2 weitere Verhandlungen und das eingreifen des Jugendamtes notwendig.

Und genau DAS ist eben der Grund warum sie das Geld nicht einklagen will, sie will ihren Kindern nicht zumuten das wieder so viele Streiterein entstehen wo es doch grade so gut klappt! Und ich kann sie da irgendwo halt auch gut verstehen auch wenn die zwei sich anstellen wie die kleinkinder ("das ist meins!" - "nein meins!")


Dass das Geld für das Kind ist streitet ja auch keiner ab, aber jeder hat da so seine Sichtweisen.
Die Mutter meint sie hat die Tochter den halben Monat also stehe ihr das halbe Kindergeld zu, der Vater meint er hätte ja aber noch zusätzlich den Hort zu bezahlen also müsse er alles bekommen.

Ist eben ne blöde Situation wenn zwei sich streiten und 3 dazwischen stehen...

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Re: Kindergeldanrechnung H4

Antwort von shinead am 18.03.2015, 8:39 Uhr

Ob das Amt diese einfache Rechnung auch machen kann/will/muss?

Fakt ist, dass der KM die Hälfte des Kindergeldes beim Wechselmodell zusteht und der KV dieses an sie zahlen muss.
Vergleichbar mit Unterhalt.
Da wird auch nicht nach dem Zuflussprinzip (das m.E. nur eine zeitliche Zuordnung ermöglicht und sozusagen das Gegenteil des Realisierungsprinzips darstellt) vorgegangen. Der Unterhalt wird auch dann angerecht, wenn man dessen Eintreibung nicht voran treibt und sozusagen "freiwillig" darauf verzichtet.

Der Vater wirtschaftet m.E. hier schön ein paar Euros zu Lasten der KM in seine Tasche.
Klagt sie nicht, hat sie das Geld eben weniger.
M.E. sollte da auch das Jugendamt hinter her sein. Wenn sie schon therapieren, sollten sie Rechtsverstöße auch klar definieren und deren Konsequenzen erläutern.

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