Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von pene.lope81 am 07.03.2015, 19:50 Uhr

Kind Krank Tage im kleinen Betrieb verboten?

Hallo,

mein Arbeitgeber hat mir gesagt ich dürfe keine Kind Krank Tage nehmen da sie ein Kleinbetrieb sind. (4 Angestellte + Chef)

Stimmt das?

Hatte es schonmal angekündigt weil mein Sohn evtl. Operiert wird. Da ich weiss das sie kurzfristig keinen Ersatz bekommen wenn jemand fehlt kündige ich sowas früh möglichst an.

Nun meint er aber ich dürfe das aus 2 Gründen nicht.

1. Es ist nur ein Kleinbetrieb, dort gelten andere Regeln.

2. Es wäre bei uns sowieso unnötig da immer jemand da wäre
(bin ich arbeiten ist mein Mann da, arbeitet mein Mann bin ich da - aber (!) ich arbeite Nachts und schlafe vormittags/mittags, ich müsste dann ja ohne Schlaf auskommen solange der Knirps Krank geschrieben ist. Mein Mann kommt erst um 14Uhr nach Hause, bis dahin müsste ich durchhalten und könnte dann "nur" 4Std. schlafen)

Muss gleich nochmal los, also nicht wundern wenn ich in ein paar minuten nicht mehr antworte, dann mache ich das später.


Was sagt ihr dazu?

 
6 Antworten:

Re: Kind Krank Tage im kleinen Betrieb verboten?

Antwort von Vanessa1704 am 07.03.2015, 20:00 Uhr

Die gesetzl. Reglung kenne ich nicht, aber das kann so nicht sein. Je nach dem, wie alt dein Kind ist, laß dich sonst krankschreiben, das kann ja nicht verboten sein.Kannst dann natürlich nicht erzählen , daß dein Kind krank ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kind Krank Tage im kleinen Betrieb verboten?

Antwort von Himbeere2008 am 07.03.2015, 20:22 Uhr

Krankengeld wegen Kindeserkrankung

Eltern haben einen Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (§ 45 Abs. 1 SGB V@).

Dieser Anspruch besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für Alleinerziehende längstens 20 Arbeitstage (§ 45 Abs. 2 SGB V@). Bei mehreren Kindern ist dieser Anspruch begrenzt auf max. 25 Arbeitstage bzw. für Alleinerziehende auf 50 Arbeitstage.

Kleinbetriebe

Für Kleinbetriebe (nicht mehr als 30 Beschäftigte) ist die Lohnfortzahlung gemäß § 3 EntgFG@ wirtschaftlich schwierig. Sie können daher 80 Prozent der bezahlten Vergütung über § 1 AAG@ (Aufwendungsausgleichsgesetz) erstatten erhalten. Die zu gewährenden Beträge werden den Arbeitgebern von der Krankenkasse ausbezahlt, bei welcher der Arbeitnehmer versichert ist (§ 2 AAG@).

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kind Krank Tage im kleinen Betrieb verboten?

Antwort von Himbeere2008 am 07.03.2015, 20:22 Uhr

Krankengeld wegen Kindeserkrankung

Eltern haben einen Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (§ 45 Abs. 1 SGB V@).

Dieser Anspruch besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für Alleinerziehende längstens 20 Arbeitstage (§ 45 Abs. 2 SGB V@). Bei mehreren Kindern ist dieser Anspruch begrenzt auf max. 25 Arbeitstage bzw. für Alleinerziehende auf 50 Arbeitstage.

Kleinbetriebe

Für Kleinbetriebe (nicht mehr als 30 Beschäftigte) ist die Lohnfortzahlung gemäß § 3 EntgFG@ wirtschaftlich schwierig. Sie können daher 80 Prozent der bezahlten Vergütung über § 1 AAG@ (Aufwendungsausgleichsgesetz) erstatten erhalten. Die zu gewährenden Beträge werden den Arbeitgebern von der Krankenkasse ausbezahlt, bei welcher der Arbeitnehmer versichert ist (§ 2 AAG@).

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kind Krank Tage im kleinen Betrieb verboten?

Antwort von Clivi8 am 07.03.2015, 22:33 Uhr

Die Kind-Krank-Tage sind gesetzlich geregelt. Man bekommt anteilig Lohnfortzahlung über den Arbeitgeber, den Rest zahlt die Krankenkasse dazu. Ich arbeite selbst in einem Kleinunternehmen, wir sind ebenfalls 2 Angestellte, 1 Azubi und 1 Chef. Wenn es notwendig ist, nehme ich bzw. mein Mann Kind-Krank-Tage. Wenn das Kind betreut werden muss in der Krankenzeit, dann ist es so, auch wenn es dem Chef nicht passt...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Danke!

Antwort von pene.lope81 am 08.03.2015, 3:49 Uhr

Dann weiss ich jetzt schonmal das ich Anspruch darauf habe und mein Chef nicht nein sagen darf.

Alles andere ist mir dann auch egal, also von wem das Geld oder überhaupt kommt. Hauptsache ich kann die Tage nehmen wenn nötig!


Danke nochmals an alle!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Danke!

Antwort von Itzy am 09.03.2015, 16:48 Uhr

wir sind auch ein kleinbetrieb, 4 mitarbeiter, kita. wir hatten genau den fall, eine erz. blieb zuhause wegen ihrer kranken tochter. wir haben die krankmeldung des arztes an unseren finanzdienstleister oft auch ein steuerberater) geschickt, der hat das mit der krankenkasse geregelt. war kein ding. hatten wir schon öfter. du kannst auch vorher bei deiner kk fragen und dir schon die entsprechenden unterlagen geben lassen und ausfüllen und gleich mitabegeben. spart zeit und arbeit

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.