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Geschrieben von bezaubernde_Ginella am 30.09.2014, 9:38 Uhr

Kann mir mal wer weiterhelfen? Garantie?

Hallo,

ich bin grad echt auf 180!
Wir haben vor einem Jahr einen Trockner gekauft. Bei einem großen bekannten Händler.
Leider trocknete der Trockner von Anfang an nicht richtig. Sprich, wenn ich ihn laufen ließ kam die Wäsche nach 3 Stunden immer noch feucht raus. Und ich tu nur wenig in den Trockner.
Zwei mal war der Kundendienst schon im Haus, nie konnte der Fehler behoben werden. Heute waren sie das dritte mal da. Außer Stromzufuhr messen haben sie nix weiter gemacht, dafür wurde mir im Anschluß eine saftige Rechnung präsentiert. Die Angaben im Reparaturbericht stimmen wie schon beim letzten Mal nicht. Und der Trockner geht immer noch nicht.

Das kann es ja wohl nicht sein! Ich werde die Rechnung definitiv nicht bezahlen. Und ich will die den Trockner so auch nicht haben.

Was kann man denn da jetzt tun? Den Verkäufer hab ich schon angeschrieben, daß er ihn abholen soll, wenn er nicht repariert werden kann. Was mich ärgert, ist, daß die falsche Angaben machen und ich nichts dagegen tun kann. Der Verkäufer wird sich wohl auf die falschen Angaben berufen und ich steh da. Oder?

 
2 Antworten:

Re: Kann mir mal wer weiterhelfen? Garantie?

Antwort von olchifan am 30.09.2014, 9:49 Uhr

Das ist doch noch ein Garantiefall, oder?

Mich wundert, dass sie dir eine Rechnung präsentiert haben?!

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Re: Kann mir mal wer weiterhelfen? Garantie?

Antwort von lilly1211 am 30.09.2014, 10:25 Uhr

Wann hast du denn zum ersten Mal reklamiert? Während der Gewährleistungsfrist?

Ob dein Händler Garantie gibt wissen wir natürlich nicht, das ist ja freiwillig.

In den ersten sechs Monaten der Gewährleistungsfrist liegt die Beweislast beim Händler, das heisst du musst gar nichts machen außer einen Mangel melden und dann eine Frist zur Nachbesserung setzen. Hast du das gemacht?

Auch gemeldet dass die Nachbesserung ohne Erfolg war?

Setze eine letzte Frist zur Behebung des Mangels und fordere dann eine Wandlung des Vertrags, da eine Minderung aufgrund der schwere des Mangels nicht in Frage kommt.

Und bitte berufe dich auf die gesetzliche Gewährleistung und nicht auf eine freiwillige Garantie.

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