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Geschrieben von luvi am 14.01.2017, 11:19 Uhr

Jobcenter - kein Anspruch - kein Einkommen

Hallo zusammen,

Ich hoffe hier kann mir jemand helfen, oder Tipps geben, an den man sich wenden kann.

Eine Familie hat mich um Unterstützung gebeten. Sie hat momentan als Einkommen nur das hälftige Kindergeld. Das Jobcenter lehnt eine Zahlung ab, da angeblich Anspruch auf BAföG besteht (Antrag wurde gestellt, ist allerdings seit Monaten in Bearbeitung). Das Jobcenter geht in der Berechnung zudem vom Erhalt des vollen Kindergeldes aus. Krankenversicherung wird nun auch nicht übernommen... Mehrere Bescheide sind in den letzten Wochen eingegangen, die jeweils den vorherigen aufheben.

An wen kann man sich hier wenden? Wie kann die Familie die Zeit überbrücken, bis der Bescheid vom BAföG Amt kommt? Dann müsste ja eine Nachzahlung kommen, entweder BAföG oder Jobcenter. Aber bis dahin?

Ich vermute auch, dass das Jobcenter auch nicht den Eingang des vollen Kindergeldes bei der Berechnung nehmen dürfte, weiß es allerdings nicht.
Wie seht ihr das?

Kann mir jemand sagen, wo man sich hinwenden kann? Wer kann hier beraten oder ist der zuständige Sachbearbeiter alleiniger Ansprechpartner?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Luvi

 
3 Antworten:

Re: Jobcenter - kein Anspruch - kein Einkommen

Antwort von taram am 14.01.2017, 11:25 Uhr

Solange Bafög nicht gezahlt wird...muss das Jobcenter in Vorleistung gehen. Das wird dann verrechnet. Wie es sich mit dem hälftigen Kindergeld verhält, kann ich leider nicht sagen, scheint mir aber nicht rechtens. Also erneut einen Antrag stellen oder gegen den letzten Bescheid Widerspruch einlegen. Dies wird alles dauern, denke, eine Sofortzahlung müsste möglich sein.
Hier kommt es auf die Durchsetzung des Hilfebedürftigen an.

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Hier der §

Antwort von taram am 14.01.2017, 11:28 Uhr

http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/vorschuss.html

Bis zum roten Kasten runter scrollen

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Nachfrage an Taram

Antwort von luvi am 15.01.2017, 6:33 Uhr

Halo Taram,
vielen Dank für deine Infos. Sie helfen mir sehr weiter.

Weißt du auch, wie das ist, wenn kein Bafög-Anspruch besteht? Bekommen sie dann rückwirkend Leistungen vom Jobcenter bzw. das Darlehen erlassen?
Ob ein Anspruch auf BAföG besteht ist unklar, wenn dann würden sie unter Härtefall/Ausnahme fallen, da sie eigentlich zu alt für BAföG sind.

Danke

LG luvi

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