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von LeRoHe  am 12.01.2017, 10:22 Uhr

Immobilienmakler....

Wir sind ja auf der Suche.... Ich habe bei einem Makler angefragt, uns weitere Informationen zu einer Immobilie zukommen zu lassen.

Nun hat mir dieser einen Link zukommen lassen, der auf die Widerrufsbelehrung des Maklerbüros hinweist. Nach Bestätigung kann man dann das Exposé öffnen.

Nun:
bin ich in irgendeiner Weise (außer Courtage bei Kaufabschluss) an diesen Makler gebunden, wenn ich dieses Exposé also öffne und dann aber sage, ne, der Grundriss oder Grundbucheinträge passen uns nicht?
bzw. sind wir gebunden, wenn es wirklich unsererseits zu einer Besichtigung kommt?
Müsste ich dann bei Nichtgefallen trotzdem widerrufen?

Im Netz findet man hauptsächlich Infos über Makler wenn man verkaufen will...

Dankeschön.

 
4 Antworten:

Re: Immobilienmakler....

Antwort von Hubbeldubbel am 12.01.2017, 10:46 Uhr

Theoretisch geht es nur darum, dass Du dich dann nicht privat mit dem Eigentümer einigen darfst und den Makler außen vor lässt. So kennen wir es von unserer Suche.

Manche gehen dann halt nochmal hin und klingeln einfach bei den Verkäufern. Versuchen das Ding anders abzuwickeln.

Hat nichts damit zu zum, dass Du da was kaufen musst obwohl Du nicht willst...

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Re: Immobilienmakler....

Antwort von Bengelengelmama am 12.01.2017, 10:57 Uhr

Soweit ich weiß bist du nur verpflichtet etwas zu zahlen wenn du es nimmst. ABER wenn du über den Makler auf die Immobilie aufmerksam wurdest, musst du die Provision auch dann bezahlen, wenn du dich mit dem Eigentümer privat einig wirst.

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Re: Immobilienmakler....

Antwort von Mehtab am 12.01.2017, 13:10 Uhr

Hallo,

du musst die Maklercourtage nur bezahlen, wenn es zur notariellen Beurkundung kommt, d. h., dann wenn du die Immobilie wirklich kaufst. Sonst musst du nichts bezahlen.

Viele Grüße

Mehtab

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Re: Immobilienmakler....

Antwort von LeRoHe am 12.01.2017, 22:56 Uhr

Vielen Dank Euch.

Im Normalzustand ganz klar, aber so war ich in meiner Stilldemenz etwas verwirrt

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