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Geschrieben von Holzkohle am 18.07.2014, 10:46 Uhr

Hilfe für eine Freundin - sind hier Leute, die in der Bank arbeiten?

Hallo, ich frage mal hier, hier bietet sich ja oft genug Angriffsfläche und die Tipps sind immer super.
Eine gute Freundin von mir, H4-Empfängerin, Kinder und Kerl - Kerl war damals ebenfalls H4-Empfänger, beide wohnten in einer Wohnung. ARGE wusste das auch.
Genauso wusste der Typ aber aus nicht nachvollziehbaren Gründen die PIN fürs Konto meiner Freundin und hat hier mal eben Abhebungen vorgenommen oder Abbuchungen vornehmen lassen (u.a. für WoW und sowas)
Meine Freundin stand gestern am Geldautomaten, wollte Geld abholen und musste feststellen, dass das Konto so gut wie geräumt ist. Ihn drauf angesprochen meinte er, das wäre schließlich auch Geld, was IHM zusteht, immerhin hätte er Strom und Telefon in der Wohnung gezahlt (ihr Konto, ihr Geld) ach und im Übrigen sei es Aus...

So, jetzt sitzt sie da und heult sich die Augen aus. Ich habe zu ihr gesagt, das erste, was sie machen soll ist, zur Bank gehen, neue PIN geben lassen und vor allem die Abbuchungen rückgängig machen ODER eben anzeigen, dass diese gegen ihren Willen vorgenommen wurden. Wie verhält man sich da am Besten, wie geht man vor?
Sie hat halt Angst ihn anzuzeigen, weil ihm wohl auch öfter mal die Hand ausrutscht...

LG und danke.

 
6 Antworten:

Re: Hilfe für eine Freundin - sind hier Leute, die in der Bank arbeiten?

Antwort von Julia+Christopher am 18.07.2014, 10:49 Uhr

Wenn sie ihm die PIN gegeben hat, bzw. er im Besitz der PIN war und schon mehrmals vorher Abbuchungen mit ihrem Wissen gemacht hat wird sie keinerlei Chance haben die Buchungen rückgängig zu machen.

LG

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Re: Hilfe für eine Freundin - sind hier Leute, die in der Bank arbeiten?

Antwort von Holzkohle am 18.07.2014, 11:08 Uhr

wenn ich sie richtig verstanden habe kam das dass erste Mal diese Woche vor, ohne ihr Wissen. Ansonsten hatte er immer direkt nach Geld gefragt... also sie. Sie hat es gestern erst mitbekommen, nachdem sie am Geldautomaten war.

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Re: Hilfe für eine Freundin - sind hier Leute, die in der Bank arbeiten?

Antwort von shinead am 18.07.2014, 11:38 Uhr

Lastschriften kann sie ohne Angaben von Gründen rückgängig machen.

Wenn er WoW überwiesen hat, den Beleg von der Bank anfordern und Unterschrift prüfen lassen. Ist nicht ihre Unterschrift auf dem Beleg, kann sie die Überweisung bei der Bank anfechten.

Wie kam er an die PIN? Fahrlässigkeit? Gegen die Geldabhebungen wird es schwer vorzugehen sein.

Direkt raus mit dem Kerl aus der Wohnung, bei der ARGE Vorschuss beantragen oder aus dem Vorrat leben.

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Re: Hilfe für eine Freundin - sind hier Leute, die in der Bank arbeiten?

Antwort von Zwerg1511 am 18.07.2014, 11:45 Uhr

Lastschriften kann sie bis 8 Wochen nach Abbuchungsdatum ohne Angabe von Gründen zurück geben. Wahrscheinlich können diese sogar 13 Monate zurück gegeben werden, da sie unberechtigt sind (das kann jedoch nur der Bankberater klären). Allerdings geht das nur, wenn der Freund keine Vollmacht auf das Konto hat.

Bei allen PIN-Abbuchungen wird sie nichts machen können. Sie verpflichtet sich schriftlich bei BankCard-Bestellung bzw. Eröffnung des OnlineBankings zur Geheimhaltung der PIN. Unbedingt Karte o. OnlineBanking-Zugang sperren lassen und neue Zugangsdaten beantragen.

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Re: Hilfe für eine Freundin - sind hier Leute, die in der Bank arbeiten?

Antwort von Hase67 am 18.07.2014, 11:55 Uhr

Abbuchungen von einem Konto, über das nur sie verfügungsberechtigt ist, EIGENTLICH nicht - wenn sie aber ihre PIN leichtfertig herausgegeben hat, hat sie kaum eine Handhabe gegen ihn. Was ich nicht ganz verstehe, ist das mit den Abbuchungen: Das hieße ja, dass er eine Einzugsermächtigung von ihrem Konto erteilt hat - oder dass er auch ihre Kreditkarte (ohne ihr Wissen) benutzt hat. Das ist zwar illegal, da er nicht der Kontoinhaber ist, aber es dürfte schwer nachzuweisen sein, dass er das veranlasst hat - möglicherweise müsste man das online zurückverfolgen, dass er das von seinem Rechner aus initiiert hat. Blöde wird's nur, wenn beide z. B. einen gemeinsamen Computer nutzen...

Im Übrigen soll sie froh sein, dass der Typ von selber geht und soll sich online, telefonisch oder persönlich Rückendeckung bei einer Einrichtung für Gewalt gegen Frauen holen (hier wären das Wildwasser, Frauenhorizonte oder Frauenhäuser), damit sie konkrete Unterstützung hat (und darin bestärkt wird, ihn anzuzeigen).

LG

Nicole

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Re: Hilfe für eine Freundin - sind hier Leute, die in der Bank arbeiten?

Antwort von ursel66 am 19.07.2014, 6:29 Uhr

Unterschiedliche Fakten:
Abhebungen veranlasst: per Lastschrift oder mittels Überweisung? Lastschrift kann man zurückbuchen, Überweisung (es sei denn er hat eine Kontovollmacht) muss die Unterschrift geprüft werden.
Geldautomatenverfügung: Sie ist fahrlässig mit ihrer PIN umgegangen und muss selber dafür aufkommen, es sei denn, sie erstattet Anzeige. Warum sollte hier auch die Bank oder Versicherung für ihr Verschulden aufkommen?
Er muss ja im Besitz von Karte und PIN sein, um an den Geldautomat zu gehen. Also eine neue Karte bestellen - mit neuer PIN - und bis dahin auf die Karte aufpassen.

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