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Geschrieben von roti120392 am 27.01.2015, 21:46 Uhr

Haushaltshilfe

Wie läuft das mit der Bezahlung? Wenn man es offiziell machen möchte.
Bis EUR 400,00 sind ja für mich als Arbeitnehmer steuerfrei. Wird das Geld dann auch nicht bei der Einkommenssteuererklärung (zusammen mit meinem Mann) angegeben?

Was zahlt der Arbeitgeber an Steuern?

Wo kann man das alles nachlesen?

Besten Dank für Eure Hilfe.

LG Rosi

 
2 Antworten:

Re: Haushaltshilfe

Antwort von emilie.d. am 27.01.2015, 22:53 Uhr

Nachlesen kannst Du hier:

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_privathaushalten/04_minijob/node.html

450 Euro/ Monat sind die Grenze bzw. 5.400 Euro/ Jahr.
Arbeitgeber zahlt pauschal etwa 14,5 % Sozialabgaben. Sprich, wenn Du 10 Euro/ pro Stunde bekommst, müssen noch etwa 1,5 Euro an Abgaben vom Arbeitgeber gezahlt werden.

Soweit ich weiß, unterliegt ein Minijob nicht dem Progressionsvorbehalt, aber sich bin ich mir da nicht.

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Ein Mini-Job ist pauschal versteuert und

Antwort von lastunicorn am 28.01.2015, 5:48 Uhr

und wirkt sich nicht auf die Progression aus... ABER: das ist kurzfristig gedacht und hat auf längere Sicht mehr Nach- als Vorteile. Es ist müßig, gebetsmühlenartig herunter zu beten, dass Frauen, die mit ein paar Kröten aus dem Mini-Job das Familieneinkommen aufstocken, ihre eigene Absicherung vernachlässigen... keine Rentenansprüche... kein Anspruch auf Arbeitslosengeld... und wenn sich der Göttergatte vom Acker macht und die Kinderlein aus dem Hause sind, steht Frau dumm da mit nichts als ihrer ideellen "Aufopferung".

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