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Geschrieben von Mehtab am 05.04.2016, 9:47 Uhr

Handwerkerrechnung

Hallo,

ich musste einen Sanitär-Handwerker beauftragen, weil alles so verkalkt war, dass der Wasserzähler im Bad nicht ausgetauscht werden konnte. Als die Firma da war, stellte sie fest, dass es für dieses System keine Ersatzteile mehr gab. Es musste die Wand aufgehauen werden und eine neue Fliese musste angeklebt werden. Als mich der Handwerksmeister anrief, bevor er das gemacht hat, fragte ich ihn, was das kosten würde. Da meinte er, es würde 1500 Euro kosten. Nun kam die Rechnung mit fast 2.100,00 Euro. Als ich in der Firma anrief, war die Frau des Meisters am Telefon und sagte, sie könnte dazu nichts sagen und ihr Mann würde mich zurückrufen. Dies hat er nun seit Donnerstag nicht getan. Irgendwie finde ich, dass es nicht geht, so einen Aufschlag vorzunehmen, allerdings habe ich auch kein schriftliches Angebot. Was würdet ihr tun, ich finde es sehr unverschämt von dem Handwerksmeister.

Viele Grüße

Mehtab

 
16 Antworten:

Re: Handwerkerrechnung

Antwort von Pamo am 05.04.2016, 10:16 Uhr

Ich würde schriftlich vorgehen und der Rechnung widersprechen und die Zahlung des vereinbarten Betrags von 1500 anbieten. Weitere nicht nachweisbare mündliche Vereinbarungen nützen dir doch nichts.

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Auch mündlich können Verträge geschlossen werden......

Antwort von Caot am 05.04.2016, 10:39 Uhr

........nur steht da leider Aussage gegen Aussage. Allerdings ist meines Erachtens der Handwerker, als Fachmann, hier wohl eher in der Pflicht, eben ein unterzeichnetes Angebot vorzulegen, wo halt der Preis drauf stand. Letzten Endes ist es so, es wird verglichen.

Der Handwerker wird also nachweisen müssen, für was er so viel Geld verlangt. Das wäre als Erstes mal dein gutes Recht eine nachvollziehbare RE zu verlangen. Also drei Stunden hämmern, eine Fliese und ein neuer Wasserzähler. Dann rechnest du nach, ob das so sein kann. Wenn Zweifel bestehen, dann in Einspruch gehen und den unstreitigen Betrag, innerhalb der Zahlungsfrist, anweisen. Du musst dabei immer bedenken, auch der Handwerker hat ein Beweisproblem, genau wie Du.

Die Verbraucherzentrale kannst du auch einschalten, bezüglich des Inhaltes der RE.

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Re: Handwerkerrechnung

Antwort von Brischi am 05.04.2016, 10:42 Uhr

Wir sind draufgekommen(hausbau),dass leider die meisten firmen so arbeiten.haben uns immer mind.2 anbote eingeholt von versch.firmen,aber diese waren z.t.sehr schwammig.hatten dann auch ein schriftliches anbot ,trotzdem wurde es teurer.
Angerufen haben wir dann auch einige male,bis der zuständige einmal erreichbar war.natürlich redete er sich heraus,es hätte sich mehr material ergeben,was vorher nicht ersichtlich war usw.aber was soll man machen,man ist ja angewiesen.
Und vor gericht gehen?nein danke...kostet nur nerven und geld.
Lg Bri

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Re: Handwerkerrechnung

Antwort von SoSo... am 05.04.2016, 10:54 Uhr

Ich habe beruflich viel mit Handwerker-Firmen zu tun.

Wenn eine Firma benötigt wird, lasse ich mir schriftlich (E-Mail, Fax o.ä.) von 2 - 3 Firmen ein Angebot vorlegen. Der Auftrag wird dann mit ausdrücklichem Bezug (Betrag, Skonto etc. wird nochmal wiederholt) auf das abgegebene Angebot erteilt.

Genauso würde ich auch privat verfahren, wenn es eine größere Arbeit wäre.

Bei Dir steht nun Aussage gegen Aussage. Ich würde versuchen, einen Vergleich auszuhandeln. Z.B. statt 600 € Mehrkosten mach ihm ein Angebot über 1800 € (also die Hälfte der Mehrkosten).

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Wir lassen uns grundsätzlich nur FIX angebote geben und diese schriftlich

Antwort von peekaboo am 05.04.2016, 10:57 Uhr

also inkl. aller Kosten...

LG

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peeka

Antwort von DecafLofat am 05.04.2016, 11:04 Uhr

und wie machst du das wenn der handwerker gerade da ist, den fehler findet und dann beheben will, muß er dann erst den laptop auspacken?
ich würde mich schriftlich wie oben schon geschrieben an die firma wenden und der rechnung erst mal widersprechen. man kann sich in solchen fällen übrigens an die handwerkskammern wenden und um rat (rechnungsdraufsicht, beurteilung ob mehraufwand im vgl zum angebot gerechtfertigt) bitten.
mündliche angaben sind zwar bindend, aber nicht auf den Cent verbindlich. aber gut ein drittel mehr war schon sehr grobes augenmaß, bei dem ich sicher auch nachfragen würde. aber: die beweispflicht wird wohl problematisch.

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@ Decaf... wir haben schon von Handwerkern gesagt bekommen,

Antwort von peekaboo am 05.04.2016, 12:07 Uhr

dass es bei uns in der Gegend üblich ist, dass sich die Leute Fixkosten geben lassen.

Bei renomierten Firmen ist das auch so kein Problem.

Haben unseren Kamin sanieren müssen. War vorab jemand da zum Angebot erstellen hat sich alles angeschaut und hinterher mussten die doch ein Stückchen Mauer rausklopfen...

Sie haben alles wieder repariert OHNE Aufpreis...

Der Heizungsbauer war allerdings ein anderes Thema (kleiner 1 Mann Betrieb)... der war plötzlich 25% teurer und das bei einer RG von ca. 9000€ im Fixgebot.

Mit dem haben wir uns dann zusammen gesetzt und wurden letztendlich "Handelseinig".

Letztendlich bleibt der AP nichts anderes übrig, wie sich schriftlich auf die mündliche Vereinbarung zu beziehen und HOFFEN

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Re: Wir lassen uns grundsätzlich nur FIX angebote geben und diese schriftlich

Antwort von Mehtab am 05.04.2016, 12:24 Uhr

Hallo,

ein Fixangebot hätte ich für so etwas nicht bekommen, und selbst wenn, dann wäre es hinfällig gewesen, als der Handwerker feststellte, dass es für das eingebaute Gewinde keine passenden Ersatzteile mehr gibt. Ich dachte, das würde höchstens ein paar Hundert Euro kosten und als er dann meinte 1500 Euro, da habe ich schon heftig geschluckt.

Vielleicht hätte ich ihn dann wegschicken sollen und noch andere Handwerker fragen, aber in München ist es ja schon schwierig, dass man überhaupt einen fachlich qualifizierten Handwerker findet, und angefangen hatte er ja irgendwie schon. Warum muss ich denn jedes Mal Ärger haben?

Ich werde jetzt erst einmal die 1500 Euro überweisen, denn die muss ich ja wirklich bezahlen. Das war schon gut, dass ihr das geschrieben habt. Ich sitze hier verzweifelt auf meiner Handwerkerrechnung und weiß nicht mehr, was ich tun soll.

Viele Grüße

Mehtab

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Ok, die Situation ist natürlich eine ganz andere...

Antwort von peekaboo am 05.04.2016, 12:30 Uhr

hoffentlich kannst Du mit dem Handwerker reden und er kann Dir sagen, warum es auf einmal so teuer wurde.

Was uns bei der Heizung damals geholfen hat war, dass ich gegoogelt hatte, was so etwas im Fachgeschäft online kosten würde und wir haben die Preise dargelegt... Sprich wir konnten "nachweisen" dass er da einen Batzen draufgeschlagen hatte, weil er das ja über seine Firma bestimmt günstiger bekommen hat.

VIEL GLÜCK

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Re: Auch mündlich können Verträge geschlossen werden......

Antwort von Mehtab am 05.04.2016, 12:43 Uhr

Hallo Caot,

in München macht die Verbraucherzentrale da gar nichts. Ich war schon ein paar Mal in anderen Angelegenheiten dort. Das war auch immer nur ein Flop. Selbst bei der Beratung über die Altersvorsorge, für die ich um die hundert Euro bezahlt hatte, haben die mich nur an eine Versicherungsberatung verwiesen, weil sie die Versicherungen, die ich für meine Altersvorsorge abgeschlossen habe, nicht in ihrem Computer hatten. Ich habe also hundert Euro dafür bezahlt, damit sie mir gesagt haben, dass sie sich mit meinen Verträgen auch nicht auskennen.

Viele Grüße

Mehtab

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rein rechtlich gesehen...

Antwort von nejumi am 05.04.2016, 12:50 Uhr

darf der Endbetrag 10-20% über dem Angebot liegen. Das ist alles noch im Rahmen. 25% sind schon die absolute Schmerzgrenze. Alles darüber ist nicht mehr rechtens und man könnte dagegen vorgehen.

Allerdings liegt ja nix schriftliches vor...

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Re: rein rechtlich gesehen...

Antwort von Mehtab am 05.04.2016, 13:44 Uhr

Nein, rechtlich vorgehen werde ich sicher nicht. Da bräuchte ich ja einen Anwalt, der noch mehr als die 600 Euro kostet. Dann kommen noch die Gerichtskosten dazu und dann schließen wir im günstigsten Fall bei der Rechtslage einen Vergleich. Da hätte ich nur eine Menge Stress und Kostenrisiko und müsste dann froh sein, wenn ich plus minus Null herauskomme.

Nur ärgert es mich halt, dass der Handwerker sich nicht einmal auf meinen Anruf hin meldet, so dass wir das Ganze klären könnten. Wie schon geschrieben, habe ich ihm nun erst einmal 1500 Euro überwiesen.

Viele Grüße

Mehtab

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Re: Handwerkskammer

Antwort von Luzie am 05.04.2016, 14:19 Uhr

anrufen.


Was anderes fällt mir nicht ein.

Adresse: Max-Joseph-Straße 4, 80333 München
Telefon:089 51190

LG Luzie

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Re: rein rechtlich gesehen...

Antwort von Ebba am 05.04.2016, 16:30 Uhr

Bei der Überweisung solltest du es aber nicht belassen, sondern ihm auch noch schriftlich deine Auffassung darlegen, dass die Rechnung im Hinblick auf den Kostenvoranschlag nicht nachvollziehbar ist und er dir die Gründe für die enorme Kostensteigerung erläutern soll. Dazu dann noch der ja hier auch schon gegebene Hinweis, dass Abweichungen von 10 % - 20% noch legitim erscheinen, Abweichungen darüberhinaus aber nicht; das Ganze verbunden mit dem Angebot sich gütlich zu einigen und dass du seinem Vorschlag entgegen siehst.
Überweist du nämlich nur und äußerst dich nicht zum warum, dann kommt Mit ziemlicher Sicherheit die Mahnung, mit so einem Schreiben klappts aber vielleicht doch noch mit der Kontaktaufnahme.
Aber so oder so, bestreitet er, dass er dir einen Kostenvoranschlag oder gar Angenot über 1200,- gemacht hat, dürftest du Schwierigkeiten haben ihm das Gegenteil zu beweisen, weil ja schriftlich nix vorliegt und in den sauren Apfel beißen müssen, alles zu zahlen. Zumal du dich ja eh lieber nicht verklagen lassen, was ich gut verstehe.
Also bleibt nur die Hoffnung auf eine gütliche Einigung auf Summe X.

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Re: rein rechtlich gesehen...

Antwort von Mehtab am 05.04.2016, 16:40 Uhr

Hallo Ebba,

ja, das hört sich gut an. Ich werde ihm auch noch schreiben und versuchen, ob er von diesem horrenden Betrag runtergeht, aber ich weiß schon, dass ich unter Umständen zahlen muss, denn auf eine rechtliche Auseinandersetzung möchte ich mich aus Kosten- und Ressourcengründen (Nerven) nicht einlassen.

Viele Grüße und vielen Dank für die vielen Beiträge

Mehtab

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Re: Handwerkerrechnung

Antwort von tweenky am 06.04.2016, 18:09 Uhr

Ist der Betrag in Höhe von 2.100,- Euro denn brutto, also inkl. Mehrwertsteuer?

Dann würde die Angabe von 1.500 zzgl. MwSt = 1785,- Euro, nicht mehr so weit abweichen. Alle Handwerker sprechen erst einmal von den Netto-Beträgen.

Auch ich würde versuchen, mich zu einigen. Ich glaube, rein rechtlich wirst Du hier wenig Chancen auf Erfolg haben. Trotzdem gutes Gelingen!

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