Geschrieben von Steffi528 am 06.09.2017, 10:38 Uhr |
Gehen wir doch noch ein bisschen weiter - Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
und ein bisschen ab vom Organspendeausweis (interessante Diskussion größtenteils, dafür Danke!)
wie sieht es da bei Euch aus? Ich gebe zu, ich habe es nicht verschriftlicht, sollte ich vielleicht mal alles machen.
Wie sieht es da für Euch aus? Alles geregelt?
(und ja, ich denke mal über den Organspendeausweis nach, kann ja auch drauf schreiben, nur mit Rücksprache meiner Angehörigen und Achtung, CA in Situ 2009
Ist ja auch schon mal was ;-)
Re: Gehen wir doch noch ein bisschen weiter -> Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
Antwort von Malefizz am 06.09.2017, 10:43 Uhr
Das ist etwas, was ich bisher auch immer vor mir hergeschoben habe... Aber man wird ja nicht jünger, und entsprechend häufiger drängt sich das Thema wieder hoch. Bislang hat mich meine Rossgesundheit vor weiterer gedanklicher Auseinandersetzung gerettet, aber ich müsste das wirklich mal in Angriff nehmen...
Re: Gehen wir doch noch ein bisschen weiter -> Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
Antwort von Maxikid am 06.09.2017, 10:45 Uhr
Ich habe alles geregelt. Der Sensemann könnte kommen....LG maxikid
Re: Gehen wir doch noch ein bisschen weiter -> Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
Antwort von EarlyBird am 06.09.2017, 10:47 Uhr
Ich habe das auch nicht gemacht. Vielleicht weiß jemand hier ob das kostspielig ist?
Meine Familie weiß aber bescheid und im Fall der Fälle wird ohnehin mein Mann, ggf. wenn mein Mann auch was zustoßen sollte die Eltern entscheiden müssen.
Re: Gehen wir doch noch ein bisschen weiter -> Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
Antwort von Steffi528 am 06.09.2017, 10:55 Uhr
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.html
http://www.bmjv.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Publikationensuche_Formular.html?nn=6425014
http://www.mj.niedersachsen.de/service/publikationen/ --> da mal Vorsorgevollmacht eingeben
Re: Gehen wir doch noch ein bisschen weiter -> Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
Antwort von Alhambra am 06.09.2017, 10:59 Uhr
Ja, gemacht.
Mit zunehmenden Alter sterben im Umfeld immer mehr Verwandte/Bekannte und man sieht, welch belastende Entscheidungen getroffen werden müssen.
Die Leute sind dann neben der Trauer einfach überfordert und bleiben schlimmstenfalls auch noch im Selbstzweifel zurück, ob die getroffenen Entscheidung die richtige war.
Wer sich drum kümmert, denkt nicht nur an sich, sondern auch an seine Hinterbliebenen, denen ich so weiteren Kummer ersparen kann.
Hier sind Infos: Sehr viel zu lesen, muss man sich aber einfach mal mit auseinandersetzen. Danach fühlt man sich aber besser. Ist tatsächlich so.
http://www.bmjv.de/DE/Service/Formulare/Formulare_node.html
Re: Gehen wir doch noch ein bisschen weiter -> Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
Antwort von EarlyBird am 06.09.2017, 11:00 Uhr
Danke Steffi. Kann jetzt nicht alles lesen, aber das hole ich nach.
Ja alles geregelt.. nur das Testament fehlt noch, da das Pubertier ein kleineres
Antwort von peekaboo am 06.09.2017, 11:12 Uhr
Vermögen hätte, sollten wir beide gleichzeitig das zeitliche segnen und er noch nicht volljährig wäre...
Nicht vergessen Bankvollmacht gesondert ausstellen lassen.
LG
Peeka
Re: Gehen wir doch noch ein bisschen weiter -> Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
Antwort von Salkinila am 06.09.2017, 11:20 Uhr
Wir haben schon vor ein paar Jahren alles geregelt - Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - und haben auch beide einen Organspendeausweis. Ich kann nur jedem zu einer Vorsorgevollmacht raten!
Ehepartner sind nicht automatisch vertretungsberechtigt!!
Antwort von Salkinila am 06.09.2017, 11:25 Uhr
Daher ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll - ansonsten müsste ein Gericht einen Betreuer benennen. Das ist dann zwar oft der Ehepartner, aber nicht zwingend. Außerdem problematisch, wenn schnelle Entscheidungen getroffen werden müssen.
Re: Ehepartner sind nicht automatisch vertretungsberechtigt!!
Antwort von Steffi528 am 06.09.2017, 11:34 Uhr
Ich kenne einen Fall einer jungen Mutter, da wurde der Ehemann NICHT als Betreuer eingesetzt. Der dann bestimmte Betreuer hat sie dann in ein weit entferntes Pflegeheim verbringen lassen gegen den Wunsch der Familie. Dumm gelaufen, sicher auch nicht Standard, aber auch so etwas kann passieren.
Re: Gehen wir doch noch ein bisschen weiter -> Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
Antwort von Christine70 am 06.09.2017, 13:38 Uhr
Ich habe das sofort letztes Jahr gemacht, als ich noch im Krankenhaus lag. (Sozialdienst sei Dank)
Ich hatte ja das sehr große Glück, daß ich etwa nach 8 Wochen wieder gelernt habe zu schreiben. Wäre das nicht mehr möglich gewesen, wäre das ein Problem geworden :(
Und wenn ich schonmal dabei war, habe ich gleich alles geregelt. Vieles mußte mein Mann erledigen, aber ich konnte wenigstens selber unterschreiben
Re: Ehepartner sind nicht automatisch vertretungsberechtigt!!
Antwort von Christine70 am 06.09.2017, 13:46 Uhr
Das ist leider nicht selten. Bei einer Mitpatientin, die vom Hals abwärts gelähmt war, war auch der Mann nicht ihr Betreuer. Das hatte sogar zur Folge, daß der eigene Ehemann keinen Cent von ihrem Konto holen durfte, solange sie in Koma lag, obwohl er mit eingetragen war. Konnte ich auch erst nicht glauben, ist aber so, wenn man selber nicht mehr in der Lage ist zu entscheiden. :(
Ich weiß nicht mehr genau was er für sie kaufen wollte, aber er mußte erst den Betreuer informieren und bekam von ihm dann das OK.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht -mit einem Mal ist es nicht getan
Antwort von Kleine Fee am 06.09.2017, 14:54 Uhr
Natürlich ist es gut, alles mal geregelt zu haben. Das reicht aber nicht. Die Unterlagen sollten alle zwei/drei Jahre auf ihre Aktualität überprüft werden und mit Datum erneut unterschrieben werden.
Schließlich kann sich an den persönlichen Umständen bzw Einstellungen etwas ändern, aber auch an der Rechtslage - siehe Zeitungslink: http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2016-08/patientenverfuegung-tod-lebenserhaltende-massnahmen-sterben-bundesgerichtshof
Re: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht -mit einem Mal ist es nicht getan
Antwort von Seansmama am 06.09.2017, 18:40 Uhr
Da ich jeden Tag Krankenakten lese bzw. bearbeite, aus Erfahrung, gebt sowas im Original nie aus der Hand oder allen, die eingesetzt sind! Wir hatten schon solche Verfügungen in fremden Akten und wenn sie dann gebraucht werden, sind sie natürlich nicht auffindbar und nie vorhanden! Ist mir eine Lehre!
Re: Gehen wir doch noch ein bisschen weiter -> Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
Antwort von Hubbeldubbel am 06.09.2017, 19:43 Uhr
General- und Vorsorgevollmacht + Patientenverfügung sind beurkundet. Verfügung von Todes wegen - Vormundbenennung ist auch erl.
Zumindest haben wir das Gefühl nichts für uns wichtiges vergessen zu haben :-)
Ist aber wohl u 30 eine Seltenheit sich mit solchen Themen zu befassen...
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Steuer-O-Mat. Viell. für einige Interessant.
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