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Geschrieben von Marianna81 am 21.07.2016, 17:48 Uhr

Frage zur Steuererklärung

ist der Bescheid über die Einkommensteuer/Solidaritätszuschlag/Kirchensteuer und die Einnahmenueberschussrechnung (dort gibt sich die zu versteuerte Person an quasi selbst ein Betrieb zu sein als Angehöriger der freien Berufe) das selbe ist?

Wo sind die Unterschiede zwischen den beiden Sachen?

Können die zu versteuerte Summen die in beiden Fällen angegeben sind stark voneinander abweichen?

Vielen Dank im voraus für die Hilfe!

 
2 Antworten:

Re: Frage zur Steuererklärung

Antwort von Petra28 am 21.07.2016, 18:04 Uhr

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung dient der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens aus selbständiger Tätigkeit. Aufgrund dessen und unter Berücksichtigung aller anderen Angaben in der Steuererklärung ermittelt dann das Finanzamt die Einkommenssteuer und gibt einen entsprechenden Bescheid heraus.

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Re: Frage zur Steuererklärung

Antwort von Leena am 21.07.2016, 18:16 Uhr

Die Einnahme-Überschuss-Rechnung ist die Gewinnermittlung nach den gesetzlichen Regelungen des § 4 Abs. 3 EStG. (Es gibt noch Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG, ggf. auch in Verbindung mit den Gewinnermittlungsvorschriften des HGB, aber im Grunde geht es dabei nur um Unterschiede, was welchem Jahr zugeordnet wird, der "Totalgewinn" am Ende auf die gesamte Zeit der Tätigkeit bezogen geht sich letztlich gleich aus.)

Es gibt auch noch die Anlage EÜR, die gewissermaßen Teil der Einkommensteuererklärung ist.

Aufgrund der EÜR wird der Gewinn aus der gewerblichen / selbständigen Tätigkeit ermittelt, der dann im Rahmen der Einkünfteermittlung im ESt-Bescheid angesetzt wird.

Alternativ: Bei einer gesonderten oder einer gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung (wenn Betriebs- und Wohnsitz-Finanzamt nicht identisch sind bzw. mehrere, nicht miteinander verheiratete Personen beteiligt sind) ist die Anlage EÜR Teil der Feststellungserklärung, aufgrund der Erklärung werden diese Einkünfte festgestellt, und aufgrund des Feststellungsbescheids werden dann vom Wohnsitz-Finanzamt diese Einkünfte im ESt-Bescheid angesetzt, wobei der F-Bescheid insoweit ein Grundlagenbescheid für den ESt-Bescheid ist.

Ach so, in der EÜR wird der Gewinn ermittelt, nicht die zu versteuernde Summe der Einkünfte, sondern nur der Gewinn aus dieser einen Einkunftsquelle / -art.

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