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Geschrieben von MadamePompadour am 26.11.2016, 9:05 Uhr

Frage zur Hausgemeinschaft

Schönen guten Morgen

Ich habe eine Frage und hoffe, auf einen Denkanstoß eurerseits.

Es besteht eine Hausgemeinschaft zw. zwei Geschwistern.

Die Schwester hat die DG Wohnung erworben.

Der Bruder hat EG und UG. Im UG lebt derzeit noch die Mutter (lebenslanges Wohnrecht).
Die Geschwister waren sich einig so das damalige Elternhaus zu kaufen und zu bewohnen.
Es gibt sowowhl eine Wasserzähler und einen Stromzähler.

Da werden die Kosten immer und stets 1/3 Schwester (lebend dort mit Mann u. Sohn ---> gesamt 3 Personen) 2/3 Bruder (lebend dort mit Frau u. drei Kindern, so wie einschließl. Mutter ----> gesamt 6 Personen.

Die Schwiegermutter zahlt dadurch monatl. NK an den Sohn.
Das funktioniert reibungslos.

Wie sieht es aber nun aus, wenn größere Anschaffungen nötig sind.
Wie z.B. eine neue Heizung, oder es müssen Rohre ausgetauscht werden...
Neue Haustür von Nöten etc.

Wisst ihr was ich meine?! Wenn es eben nicht um den Verbrauch geht...

Wäre es sinnvoll auch da die 1/3 - 2/3 anzuwenden oder teilt man das zu gleichen Teilen auf?!


LG MP

 
5 Antworten:

Re: Frage zur Hausgemeinschaft

Antwort von Tai am 26.11.2016, 9:21 Uhr

Bei Eigentümergemeinschaften werden die anteiligen Rücklagen bzw. die Reparaturen pro Wohnung bezahlt, nicht pro Kopf.

Also müssten die anstehenden Kosten auf die drei Partien aufgeteilt werden.

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WEG Recht oder nicht?

Antwort von Benedikte am 26.11.2016, 9:27 Uhr

Madame,
freiwillig könnt Ihr Euch einigen wie die Dackdecker- macht, was Ihr wollt.

Waren die Wohnungen geteilt in selbständige Wirtschafteinheiten und leigt eine teilungserklätung und so papapo vor? Dann müßt Ihr in die Teilungserklärung schauen, wie das geregtl ist.

Meist sind dann die Miteigentumsanteile entscheidend. Da heisst es dann in den Umlagebeschlüssen der verwaltung immer " Auf die WE (Wohneinheit) x mit sounsoviel Miteigentumsanteilen entfallen soundsoviel Euro. Sprich, wenn Du 100 qm hast in einem Haus von 1000, dann zahlst Du ein zehntel.


Wenn Ihr einfach das Haus zusammen gekauft habt, es ungeteilt ist, und Ihr Euch vorher darüber nicht geeinigt habt, dann habt Ihr ein problem. Ich würde dann versuchen, anzuregen, nach Miteigentumsnateilen zu verfahren, also wie Du sagst, ein Drittel das DG und zwei Drittel EG und UG- wenn das qm mäßig hinkommt.(Ist das UG richtige vollwertige Wohnfläche?).

Vor allem- für doe Zukunft eine verbindliche Einigung treffen.Offiziell teilen. Oder was auch immert. problematisch wird das nämlich wenn einer verkaufen will.

Benedikte

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Re: Frage zur Hausgemeinschaft

Antwort von Andrea&Würmchen am 26.11.2016, 11:11 Uhr

Man MUSS das nicht nach einer bestimmten Regelung machen - wenn man sich einig ist. Dann geht auch fifty-fifty, oder man zieht auch die Mutter zu einem Drittel heran.

Ich würde es wohl - wenn es der genutzten Fläche entspricht - bei der Regelung 1/3 : 2/3 belassen.

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Anschaffungen/ Erneuerungen,die dem Haus verbunden sind,werden durch die

Antwort von Schru am 26.11.2016, 11:40 Uhr

Hausanteile geteilt. Wenn mir 60% des Hauses gehört,dann auch 60% der Haustür,der Rohre,des Daches,etc.
Durch Wohnungen,bzw. Personen teilen ist da nicht gerecht.
Bei Dinge, die pro Kopf verbraucht werden, wie Wasser,Strom, etc. macht natürlich die Aufteilung nach Personen Sinn.
LG
Schru

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Re: Frage zur Hausgemeinschaft

Antwort von Danyshope am 26.11.2016, 12:08 Uhr

Kommt drauf an.

Erneuerungen welche eine Wohnung betreffen, also auf diese beschränkt sind wie zB die Wohnungseingangstür oder Fußbeläge oder auch eine eigene Heizanlage gehen meiner Meinung nach zu Lasten des Wohnungsbesitzers. Es sei denn alle anderen sind sich einige das dann auch zu teilen.

Was der Gemeinschaft dient, wie eben die Haupteingangstür geht nach Aufteilung des Grundbesitzeintrages. Wenn alle zu einem drittel im Grundbuch stehen, dann muss jede Wohnung - egal wie viele Personen dort wohnen, eben ein Drittel zahlen. Sind die Besitzverhältnisse unterschiedlich, dann eben nach dem was eingetragen ist.

Wenn es so ist das die Mutter gar keine Eigentümerin ist, sondern nur die beiden Geschwister, dann müssen die beiden Geschwister sich das alleine teilen. Es sei den wider Erwartung würde beim eingetragenen Wohnrecht - muss ja notariell beglaubigt worden sein - was anderes verfügt. In der Regel ist das aber nicht der Fall. Immerhin wird das Wohnrecht sich beim Kaufpreis damals beim Kaufpreis niedergeschlagen haben - sollte jedenfalls so sein - und dadurch hat sich die vorherige Besitzerin eben die Mutter die Kostenfreiheit "erkauft" auf Lebenszeit.

Nebenkosten wie Gas, Wasser, Telefon usw sind "Verbrauchskosten. Und da ist es gängig das nach Personen oder auch Wohnfläche aufzuteilen. Wobei ich, wenn ihr euch langfristigen Ärger sparen wollt und die 3 Wohnungen eh separat sind, dazu Raten würde auch da für jede Wohnung nachträglich Zähler einzurichten. Und dann eben auch festzulegen wer für welche "Baukosten" zuständig ist und in welchem Umfang.

Dafür erwerben die Geschwister dann aber auch eine "Wertsteigerung" der Immobilie - für einen möglichen späteren Verkauf unter Umständen dann wichtig. Wenn am "Gemeingut", dann für beide, wenn für einzelne Wohnungen, dann für diese allein. theoretisch könnte ja auch einer der beiden Geschwister eben hingehen und seinen Anteil verkaufen.

Wir haben hier selbst eine Eigentümergemeinschaft. Alle baulichen Veränderungen werden festgehalten. Kosten wie Versicherungen, Sanierungen, Steuern usw durch die Parteien geteilt und Verbrauchssachen wie Wasser, Strom usw von jedem selbst gezahlt.

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