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Geschrieben von michalinchen am 01.07.2017, 12:06 Uhr

Frage nach Gerechtigkeit

Es geht um meinen Kollegen, wir haben in letzter Zeit häufiger über diese Frage diskutiert, weil ich der Meinung bin das er mehr "verdient" als seine Geschwister. Er hält sich zurück und will nicht dastehen als derjenige, welcher etwas an sich reißt. Ich versuche ihm aber klarzumachen, das seine Mutter das testamentarisch regeln sollte, weil hinterher will niemand mehr wissen was er geleistet hat.
Er zahlt zwar nur eine reduzierte Miete, aber ich finde das reicht nicht.

Würde gerne eure Meinung dazu hören. Wie würdet IHR das handhaben und was sagt euer Gerechtigkeitssinn:

Vater vor einigen Jahren verstorben, kein Testament – es ergibt sich folgender Nachlass:

Ehefrau gehören 50% des Hauses und hat 25% von Ehemann geerbt, somit besitzt die Mutter 75%, fünf Kinder des Mannes bekommen je 5% wobei nur 4 Kinder von der Ehefrau sind, das 5. ist aus einer früheren Bez. und spielt beim Nachlass der Frau keine Rolle mehr.
Mutter ist noch ganz gut in Form, kennt sich aber mit solchen Dingen nicht aus und lebt nach einem Schlaganfall etwas in Ihrer eigenen Welt. Hygiene und kleine Einkäufe macht Sie selbst, es kommt zweimal die Woche eine Putzfrau
Von Ihren 4 Kindern leben 2 Töchter (sehr gut versorgt und wirklich gut situiert) 800 bzw. 600 Kilometer weg, ein Sohn lebt im gleichen Ort, kommt aber nie vorbei und bietet auch keine Hilfe an. Der vierte Sohn (mein Kollege) lebt mit der Mutter im Haus mit zwei Wohnungen (sie unten, er oben), verdient nur kleines Geld und wird später auch wenig Rente haben. Dieser Sohn kümmert sich um alles was die Mutter betrifft. Er plant Arztbesuche, fährt sie auch und geht mit zum Arzt ins Sprechzimmer, regelt die Medikamentenfrage, besorgt diese und richtet diese auch tgl. her. Er koordiniert die KG Termine, die Fußpflege, Frisör, er kauft Wöchentlich mit der Mutter ein und fährt sie zu allen Terminen und holt sie auch wieder ab. Zudem kümmert er sich um die Instandhaltung des Hauses, repariert dies und das, macht den Garten. Ausserdem zieht er der Mutter jeden Morgen Stützstrümpfe an und am Abend wieder aus. Mehrfach kocht er auch für sie mit.

Meiner Meinung nach hat er sein Leben ziemlich auf das der Mutter eingestellt, hat aber dennoch sein eigenes – es ist also nicht so das er keine Freunde oder Bekannte hat. Trotzdem plant er alles um die Versorgung der Mutter herum, fährt auch nicht in Urlaub oder nur dann wenn er die Mutter für 3-4 Tage bei Ihrer Schwägerin unterbringen kann.

Die beiden Schwestern machen gar nichts da sie ja nicht hier leben. Dennoch kommen diese auch selten zu Besuch. Seit dem Tod des Vaters war eine erst zweimal hier, die andere 5 mal – aber auch nur wegen Ihrer hier lebenden Kinder die auch nie zu sehen sind. Die Besuche sind eher eine kurze Sache.

Das Haus hat einen Wert von ca. 160 / 170tds € - jetzt die Frage – wie würdet Ihr das gerecht verteilen? Mein Kollege möchte im Haus bleiben und es übernehmen, allerdings eben nur bis zu einem bestimmten Preis, da er wie gesagt eher wenig verdient. Zudem muss man ja überlegen wie lange das noch geht mit der Mutter, dieser Zustand kann ja noch Jahre andauern und selbst wenn sie ins Heim müsste würde wieder nur ER sich kümmern und da sein. Die Rente und Witwenrente würde später für einen Heimplatz reichen ohne das die Kinder etwas dazu bezahlen.

Es geht also darum, wieviel ist so eine Leisuung Wert welche er seit ca. 3 Jahren und wohlmöglich noch mehrere Jahre erbringt?

Bin sehr auf eure Antworten gespannt.

 
12 Antworten:

Re: Frage nach Gerechtigkeit

Antwort von Flirrengel am 01.07.2017, 13:37 Uhr

Da er derjenige ist, der "daheim" geblieben ist und sich auch hauptsächlich um die Mutter kümmert und wohl auch schon um das Haus, dass es 'übergeben' werden könnte (entweder unterschreiben die Geschwister eine Verzichtserklärung beim Notar, oder er hat "Glück" und die Mutter lebt noch 10 Jahre, dann ist es seins), oder die Mutter regelt das in einem Testament.
Geldwerte und der Rest wie Schmuck, andere Immobilien ect. ....... könnten ja dann unter den restlichen Geschwistern aufgeteilt werden, bzw. vielleicht hat sie ja die Möglichkeit diese "auszuzahlen"..............in jedem Fall finde ich es unmöglich, wenn er mit dem Tod der Mutter sein "Heim" verlieren würde, dass sollte sie vorher Regeln.

Was anderes wäre es, wenn keiner der Geschwister mehr zuhause wohnen würde......

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Re: Frage nach Gerechtigkeit

Antwort von DK-Ursel am 01.07.2017, 13:37 Uhr

Hej!

Ich verstehe natürlich, daß Du findest, der sich kümmernde Sohn habe irgendwie m ehr verdient als die anderen.
Die aber haben vielleicht-wahrscheinlich meistens auch gute Gründe, es nicht zu tun, es nicht zu können.
(Mein Bruder hat sich zeitlebens auch mehr um meine Mutter gekümmert, er war mit Ehefrau ohne kinder eben vor Ort - ich mit Ehemann und Kleinkindern nicht---öfetr als 1-2x im Jahr war uns die weite Reise auch nicht möglich - was schleßt Du daraus? Daß ich meine Mutter nicht geliebt habe, mich nicht sorgte etc.?).

Leider gibt es natürlich gerade bei Erbsachen viel Streit, daher ist es klug, wenn sich Dein Kollege mit Mutter mal zu einem Rechtsanwalt begibt und sich einfach nur beraten läßt.
Entscheiden können sie dann immer noch.
Hier bekommst Du eben nur die verschiedensten Meinungen - das kan nja reichen,d aß der sich kümmernde Sohn vielleicht jetzt auch schon mietfrei lebt (?) und letztendlich alles freiwillig macht bis hin zu er muß natürlich viel, viel mehr bekommen.
Da ist eine Rechtsberatung nicht nur nötig, sondern eben objektiv und zeigt auf, was gut machbar ist.
Stichwort ist ja sicher auch Schenkung, Wohnrecht auf Lebenszeit u.,a.
Und das aus einem Forum zu erwarten, ist sicher ebenso falsch wie utopisch.

Wirklich gerecht kannn man sowas sicher nie entscheiden. Aber was ist schon gerecht im Leben --- und wer erwartet ernsthaft die 100%ige Gerechtigkeit in einem Fall, wo ja auch Gefühle und andere Verpflichtungen eine große Rolle spielen?

Gruß Ursel, DK

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Re: Frage nach Gerechtigkeit

Antwort von michalinchen am 01.07.2017, 14:03 Uhr

Wie meinst du das "und die Mutter lebt noch 10 Jahre, dann ist es seins" ?

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Re: Frage nach Gerechtigkeit

Antwort von michalinchen am 01.07.2017, 14:05 Uhr

Wie ich es geschrieben habe, mich interessieren eben schon die Meinungen eines "Forums" sonst würde ich es ja nicht posten. Danke für deine Antwort!

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Re: Frage nach Gerechtigkeit

Antwort von franziska1958 am 01.07.2017, 14:35 Uhr

Kümmern ist nicht messbar und wenn die gesetzliche Erbfolge eintritt, dann erbt dein Kollege genau so viel wie seine Geschwister.

Ich finde das Thema sehr schwierig. Wenn Kümmern der Meßwert fürs Erben wäre, wie will man das berechnen?

Die Mutter muss die Dinge zu Lebzeiten klären mit Notar.

Schwierig finde ich auch, dass du schreibst, die Töchter sind gut situiert. Erbt man dann weniger, weil man schon "genug" hat?

Die Mutter scheint eine gute Rente zu haben, da könnte sie ihrem Sohn doch monatlich ein bisschen unter die Arme greifen. Es ist doch schön zu Lebzeiten seinen Kindern zu helfen.

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Re: Frage nach Gerechtigkeit

Antwort von Shanalou am 01.07.2017, 14:36 Uhr

Bei einer solchen Konstellation ist es häufig so, dass das sich kümmernde Kind das Haus überschrieben bekommt. Da er darin auch wohnt macht das durchaus Sinn. Kann aber trotzdem zu bösem Blut führen.

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Re: Frage nach Gerechtigkeit

Antwort von EarlyBird am 01.07.2017, 15:35 Uhr

Das Erbrecht ist eine sehr komplizierte Sache, insbesondere wenn Vermögen da ist. So oder so hätte es Sinn gemacht, den Nachlass testamentarisch zu regeln (Vater).
Da nun der Vater verstorben ist, ist das alles nochmal etwas komplizierter. Das Haus wurde prozentual aufgeteilt - so wie ich das verstanden habe.
Die frage wäre also, ob nicht eine Schenkung ihrer Anteile zu Lebzeiten (auch hinsichtlich einer späteren Erbschaftssteuer) mit eingetragenem Wohnrecht auf Lebzeiten sinnvoll wäre. Dafür sollten sich aber alle Beteiligten an einen Tisch sitzen und über diese Thematik sprechen. Bestenfalls herrscht Einigkeit über den späteren Nachlass der Mutter. Ich kenne mich mit Erbrecht auch nicht aus (ist sehr kompliziert), aber wir Kinder waren mit unseren Eltern beim Anwalt für Erbrecht und wir beschäftigen uns derzeit mit diesem Thema - auch wenn es unbequem ist.

Mein Gerechtigkeitsempfinden würde allerdings schon sagen, das dein Kollege mindestens das Haus behalten sollte um dort wohnen bleiben zu dürfen. Das mit den 10 Jahren weiß ich auch nicht was gemeint war, vielleicht greift dann irgendein Gesetz - keine Ahnung.
Dein Kollege sollte mit seiner Mutter und seinen Geschwistern offen sprechen wie sich der spätere Nachlass gestalten soll, insofern er sich dazu bereit erklärt die Mutter so lange es geht zu pflegen - diesen Part also übernimmt.

Lg

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michalinchen

Antwort von Tini_79 am 01.07.2017, 16:12 Uhr

Das betrifft die Schenkung- nach 10 Jahren gilt sie und es fällt nicht in die Erbschaft (also nicht mehr in die Erbmasse, die zu teilen wäre)

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Aufteilung nach dem Gesetz

Antwort von Caot am 01.07.2017, 16:19 Uhr

..... es ist Wurst, wer sich um wem, wieviel kümmert. Ohne Testament geht es durch alle Kinder, egal ob reich oder arm, ob gekümmert oder nicht.

Das Haus hat einen Wert und diesen muss das Kind zahlen, wenn es das kaufen möchte, vollkommen egal, ob das Kind reich ist oder nicht, ob es si h das leisten kann oder nicht.

Sei denn, die Mutter sorgt rechtzeitig für einen Ausgleich für die Pflege. Ich denke da an eine Bezahlung.

Die Mutter könnte auch ein Testament aufsetzen und, unbenommen vom Pflichtteil, eben den Rest dem Kind übertragen, was gepflegt hat. Das Haus wird er dadurch aber nicht bekommen, der Wert wäre zu hoch, wenn keine weiteren Erbsachen vorhanden sind. Er müsste seine Geschwister auszahlen.

Hilfreich wäre es, vorher mal zu klären, was vorstellbar wäre. Dummerweise ist das oft ein Tabuthema.

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Re: Frage nach Gerechtigkeit

Antwort von Mehtab am 01.07.2017, 17:48 Uhr

Hallo,

ich denke schon, dass die Mutter jetzt schon das Erbe aufteilen sollte. Der Sohn, der sich um sie kümmert, sollte besonders berücksichtigt werden, so dass er das Haus auch nach dem Tod der Mutter behalten kann. Sie könnte ihm z. B. jetzt schon die Hälfte des Hauses überschreiben. Sie hätte dann ja noch ein Viertel. Die anderen Kinder sollten, wenn sie damit zufrieden sind, abgefunden werden und einen Erbverzicht unterschreiben. Wenn die anderen Kinder nicht damit einverstanden sind, kann die Mutter dem Sohn, der sich um sie kümmert und auf dessen Hilfe sie angewiesen ist, trotzdem ihren Anteil am Haus überschreiben.

Die Zehn-Jahres-Frist gilt meines Wissens nach nur für Schenkungen, wenn der Schenker später selbst bedürftig wird und die Schenkung selbst benötigt. Das ist im Todesfall ja nicht der Fall.

Viele Grüße

Mehtab

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Re: Frage nach Gerechtigkeit

Antwort von sara31 am 01.07.2017, 18:17 Uhr

Nein auch im Todesfall kann eine Schenkung in der 10 Jahres Frist angefochten werden.

Hat sie die Kinder ausgezahlt, stehen sie anteilsmäßig im Grundbuch? -> wichtig zu wissen.
1. Möglichkeit: Mutter setzt ihn als ihren Haupterben ein. Somit bekommt er 75% von ihrem Anteil und die restlichen 25% werden unter den restlichen Geschwistern aufgeteilt.
2. Er bekommt Wohnrecht bis zu seinem Tode! nicht dem Tode der Mutter -> wenn die Geschwister das Haus verkaufen wollen, wird dann seine Miete "angerechnet".
3. Evtl kann man die Pfege, die er jetzt reinsteckt, mit den Anteilen der anderen testemantarisch verrechnen

Unabhängig davon, es ist egal in welchen Verhältnissen leben, so ist nun mal das Gesetz. Und er solle es schleunigst mit der Mutter klären, weil es dazu kommen kann, dass wenn sich ihr kognitiver Zustand verschlechtert, das Testament bzw Schenkungen angefochten werden können....

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Re: Frage nach Gerechtigkeit

Antwort von shinead am 01.07.2017, 20:06 Uhr

Wenn ich mich um meine Eltern kümmere und nicht vorher ein "Preis" festgelegt wurde, dann gibt es keinen Preis und alle sollten den gleichen Anteil erben.

Bei meiner Mom und ihren Geschwistern wurde das damals vorab besprochen und gut ist. Im nachhinein ein Preisschild aufzukleben ist m.E. unanständig.und führt nur zu Streit.

Abgesehen davon würde ich mich in die Erbangelegenheiten anderer nicht einmischen.

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