Geschrieben von mama von joshua am tab am 18.08.2016, 11:02 Uhr |
Frage an Arzthelferinnen oder Ärztinnen hier:Patientenakte
Aus gegebenem Anlass:
Mein Vater war damals bei einem Arzt, der im Jahr 1994 verstorben ist, die Praxis wurde nicht weitergeführt.
Jetzt bräuchte ich die Akte von damals...weiss jemand, ob ich da noch Chancen habe ? Wenn ja, wo werden diese aufbewahrt, wenn der Arzt "weg" ist ?
Oder ist es möglich, dass die KK noch Daten hat ?
Für mich wäre das unheimlich wichtig.
Krankenkasse
Antwort von wolke76 am 18.08.2016, 11:23 Uhr
Dort sind ganz sicher keine Unterlagen vorhanden!
Wie lange und v.a. wo Akten aus ehem. Praxen aufbewahrt werden, weiß ich leider auch nicht. Bei der KK jedenfalls nicht. Somit kannst du schonmal ein Suchfeld streichen.
LG
PS
Antwort von wolke76 am 18.08.2016, 11:25 Uhr
Wende dich am besten an die zuständige Landesärztekammer. Dort sollte man dir weiterhelfen können!
Re: Frage an Arzthelferinnen oder Ärztinnen hier:Patientenakte
Antwort von shinead am 18.08.2016, 11:50 Uhr
Patientenakten müssen "nur" 10 Jahre nach Schließung der Praxis aufbewahrt werden. Somit gibt es diese Unterlagen wahrscheinlich nicht mehr.
Der Arzt könnte die Akten bei sich privat eingelagert haben. Er könnte sie auch bei der Ärztekammer oder dem Gesundheitsamt eingelagert haben. Es gibt keine genaue Regelung dafür.
Tatsächlich würde ich davon ausgehen, dass nach 22 Jahren die Akte nicht mehr existiert.
Re: Frage an Arzthelferinnen oder Ärztinnen hier:Patientenakte
Antwort von mama von joshua am tab am 18.08.2016, 12:20 Uhr
Ich habe die Ärztekammer jetzt mal angemailt.
Re: Frage an Arzthelferinnen oder Ärztinnen hier:Patientenakte
Antwort von lilly1211 am 18.08.2016, 12:28 Uhr
Du weißt aber schon dass die Schweigeflicht (auch über den Tod hinaus) gilt?
Also selbst wenn es Unterlagen gäbe können die dir nicht ausgehändigt werden. Höchstens dem Patienten selbst, aus deinem Posting geht nicht hervor ob er noch lebt.
@lilly1211
Antwort von mama von joshua am tab am 18.08.2016, 13:47 Uhr
Mein Vater lebt nicht mehr. Gegen seine Firma liegt eine Anzeige vor, auch von einem Lungenkrebspatienten (insgesamt haben dort viele Mitarbeiter Probleme mit den Atemwegen). Von daher riet uns der Betriebsratsvorsitzende, vom Arzt dokumentierte Unterlagen anzufordern, das erste mal wurden Lungenprobleme eben bei diesem Arzt festgestellt.
Dass die Schweigepflicht über den Tod hinausgeht ist mir klar. Allerdings hatte ich im letzten Jahr, in dem ich ihn begleitete, komplette Akteneinsicht, da er seine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht mir ggü entbunden hatte.
Re: @lilly1211
Antwort von lilly1211 am 18.08.2016, 16:10 Uhr
Ja dann..
Wurde denn vielleicht von diesem Arzt ein Befund oder arztbrief an einen Kollegen geschrieben? Den es noch gibt?
Ich hefte alle meine Befunde Zuhause ab...Meist sind das Kopien solcher Briefe die eh schon existieren..
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