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Geschrieben von cloudel am 03.11.2015, 21:42 Uhr

Fotos bei Wohnungsbesichtigung

Hallo,
wenn eine bewohnte Wohnung zum Verkauf steht und die Interessenten die Wohnung besichtigen, darf der Mieter verbieten Fotos der Wohnung zu machen, sowohl dem Interessenten als auch dem Makler?

Kennt sich da jemand aus wie es rechtlich da aussieht?

Danke

 
3 Antworten:

Ja, der Mieter darf Fotos verbieten.

Antwort von FrauKrause am 03.11.2015, 21:50 Uhr

zumindest gibt es diesbezüglich bereits Urteile, allerdings keine Grundsatzurteile, will heißen, Landgerichte oder OLG. Ein Grundriß und Außanansichten reichen auch.

Der Mieter muss allerdings Interessenten nach Terminvereinbarung natürlich die Besichtigung erlauben.

LG fk

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Hier ein Urteil...

Antwort von FrauKrause am 03.11.2015, 21:51 Uhr

http://www.augsburger-allgemeine.de/themenwelten/bauen-wohnen/Mieter-darf-Fotos-bei-Wohnungsbesichtigung-verbieten-id5382471.html

Ist sogar ein Urteil eines Landgerichts..

LG

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Re: Hier ein Urteil...

Antwort von cloudel am 04.11.2015, 7:38 Uhr

Vielen Dank, das hilft sehr!

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