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Geschrieben von SelinaMama am 28.08.2017, 16:37 Uhr

Erbschaft

Hallo,

Eine Frage an die, die sich mit Amtsdeutsch auskennen
Habe ein Schreiben eines Nachlassgerichtes erhalten, darin steht:
.....da ein die Beerdigungskosten übersteigende Nachlass vorhanden ist, würden folgende Erben ermittelt......

Das bedeutet doch, dass es Guthaben/ Wertgegenstände zu Erben gibt und das Erbe nicht mit Verbindlichkeit verbunden ist, oder ?

Danke schonmal für eure Hilfe
Lg

 
2 Antworten:

Re: Erbschaft

Antwort von shinead am 28.08.2017, 17:01 Uhr

Du müsstest das Schreiben vom Nachlasspfleger erhalten, oder?

Normalerweise sind dann Verbindlichkeiten schon beglichen. Ruf' einfach mal dort an und frage nach. Der Nachlasspfleger kann da Auskunft erteilen.

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Re: Erbschaft

Antwort von SelinaMama am 28.08.2017, 17:13 Uhr

Das Schreiben kam vom Nachlassgericht....
Der Halbbruder von meinem verstorbenen Vater ist verstorben. Wir sind 6 Erben.

Ich selbst lebe im Ausland, aber werde versuchen da mal anzurufen.
Danke.

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