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Geschrieben von Michismami am 04.11.2014, 16:41 Uhr

elterngeld

Hallo ihr lieben kann mir jemand helfen habe heute Post von der Elterngeldstelle bekommen die wollen eine Bestätigung von meiner Frauenärztin über mein Beschäftigungsverbot haben ich war aber nicht krank sondern wurde von meinem Arbeitgeber ins Beschäftigungsferbot geschickt also nicht krankgeschrieben wird das dann bei der Berechnung berücksichtigt? Keine Ahnung was ich machen soll! (war als Verkäuferin beschäftigt)

 
2 Antworten:

Re: elterngeld

Antwort von wolke76 am 04.11.2014, 16:50 Uhr

Du hast doch sicherlich eine andere Bescheinigung bzgl. des BV bekommen oder? Vom Arbeitgeber, von der zuständigen Aufsichtsbehörde für Arbeitsschutz o. ä. Die kannst du dort genauso einreichen.

Ansonsten ist ein Anruf bei der Elterngeldstelle sicher hilfreich, um den Sachverhalt zu klären!

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Berechnung

Antwort von wolke76 am 04.11.2014, 16:53 Uhr

Eigentlich ist das BV für die Berechnung des ELterngeldes unerheblich, weil du in dem maßgeblichen Zeitraum ja dein volles Entgelt bezogen hast. Was anderes wäre es, wenn du arbeitsunfähig gewesen wärest und Krankengeld bezogen hättest. Dann hättest du kein Arbeitsentgelt bezogen und diese Zeiträume würden bei der Elterngeldberechnung rausgenommen - trifft bei dir aber wie gesagt nicht zu.

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