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Geschrieben von line1 am 08.11.2016, 6:22 Uhr

eingeschränkte Alltagskompetenz

Weiß das jemand?

Pflegestufe 1 ist vorhanden. Pflege und Betreuung erfolgen durch die Familie.

Eingeschränkte Alltagskompetenz wird durch den MDK bescheinigt. Das Geld das dafür gezahlt wird fällt ja unter Sachleistungen. Muss zwangsläufig ein Pflegedienst in Anspruch genommen werden? Oder kann weiter durch die Familie betreut werden?

 
15 Antworten:

Re: eingeschränkte Alltagskompetenz

Antwort von tabeamutti am 08.11.2016, 7:06 Uhr

Hallo,

Das kann auch die Familie machen, allerdings muss da einmal pro Jahr jemand von einem Pflegedienst rauskommen um die weiterbestehende Notwendigkeit zu bestätigen und um zu schauen, ob der "Bedürftige" auch gut versorgt wird und nicht nur das Geld eingesteckt wird.

LG

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Re: eingeschränkte Alltagskompetenz

Antwort von line1 am 08.11.2016, 7:13 Uhr

Danke für Deine Antowort.
Dadurch dass Pflegestufe 1 bewilligt wurde, kommt regelmäßig die Kontrolle. Das passt auch alles.
Jetzt geht es zusätzlich um Leistungen wegen der eingeschr. Alltagskompetenz. Und da lese ich nur was von Sachleistungen.

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Re: eingeschränkte Alltagskompetenz

Antwort von Andrea&Würmchen am 08.11.2016, 7:46 Uhr

Ja, bei uns kam die Leistung für die eingeschränkte Alltagskompetenz noch obendrauf auf die Pflegestufe 3. Die Leistung wurde als Sachleistung gewährt, d.h. wir konnten den Betrag mit dem Pflegedienst verrechnen. Die "generelle" Pflege an sich (24h) haben wir zuhause geleistet.

Mir hat damals zum Einlesen diese Seite hier geholfen:

http://www.pflege-abc.info

Allerdings scheint es hier gerade ein Problem zu geben, da sind lauter wirre Zeichen...

Viele Grüße
Andrea

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Re: eingeschränkte Alltagskompetenz

Antwort von Trini am 08.11.2016, 8:06 Uhr

Als Schwiegermutter die 0 + hatte, gab es tatsächlich nur Sachleistungen.
Vielleicht ist sowas wie Tagespflege (ein bis zwei Tage pro Woche - zur Entlastung des Pflegenden) für euch ja auch interessant.

Trini

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Tabeamutti liegt falsch

Antwort von Jana04 am 08.11.2016, 8:24 Uhr

Sorry, mein Sohn hat seit 6 Jahren Pflegestufe 1 mit erhöhter EAK
Es gibt einmal die Verhinderungspflege, die auch von einer privat gesuchten Person übernommen und mit der PK abgerechnet werden kann. Die 104/208€ für die Alltagskompetenz kann nur mit einer niedrigschwelligen Angebot (Pflegedienst oder Verein für Behinderte) abgerechnet werden. Es gibt die Möglichkeit dies aber auch in Haushaltshilfe umzuwandeln und abzurechnen. bei mir kommt z.B. der Pflegedienst alle 2 Wochen und macht das Haus komplett sauber. Betreuung benötigen wir nämlich gerade nicht...

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Re: eingeschränkte Alltagskompetenz

Antwort von HannaZ2 am 08.11.2016, 8:30 Uhr

Ich meine Du kannst immer entscheiden, ob Du Geld- oder Sachleistungen in Anspruch nimmst (oder eine Kombination beider).

Bei Pflege durch Angehörige gibt es Geldleistungen, und der MDK kommt 1x pro Jahr (glaube ich) zur Kontrolle / Prüfung.

Die Einschränkung der Alltagskompetenz bedeutet eigentlich nur, daß Ihr zusätzlich zu den Leistungen für uneingeschränkte PS1 ein bißchen mehr bekommt (Geld oder Sachleistungen in Form von Pflegedienst oder Einrichtung).

Zusätzlich zu den Leistungen für PS 1 mit Einschränkung könnt Ihr Verhinderungspflege beantragen und auch Kurzzeitpflege.

Und je nach Krankheitsbild zahlt nicht nur die Pflegekasse, sondern auch die Krankenkasse (im Rahmen der sog. Behandlungspflege).

LG

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Re: eingeschränkte Alltagskompetenz

Antwort von Steffi528 am 08.11.2016, 8:33 Uhr

Gibt es bei Euch einen Pflegestützpunkt? das haben wir hier in Niedersachsen. Fachleute, die das genau wissen und notfalls auch mal gegen Entscheidungen des MDK angehen. macht was her dann.

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Re: eingeschränkte Alltagskompetenz

Antwort von leaelk am 08.11.2016, 10:35 Uhr

Die 104/208 Euro können NUR über ein niederschwelliges anerkanntes Angebot (hauswirtschaftlicher Dienst, Reiseanbieter, Behindertenverein, o.ä.) abgerechnet werden.
Über die Familie geht das definitiv nicht.
Weiß ich aus persönlicher Erfahrung ganz gesichert.

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Re: eingeschränkte Alltagskompetenz

Antwort von Danyshope am 08.11.2016, 16:19 Uhr

Achtung, aktuell ändert sich da einiges durch die Änderung von Pflegestufen auf Pflegegrade.

Entsprechend würde ich nicht mehr vom alten Stand der Dinge ausgehen sondern im Zweifel lieber direkt bei der Kasse nachfragen.

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Re: eingeschränkte Alltagskompetenz

Antwort von leaelk am 08.11.2016, 19:00 Uhr

Noch gilt der aktuelle Stand.
Ab Januar gibt es einheitlich 125 Euro bei eingeschränkter Alltagskompetenz und die müssen ebenso niederschwellig eingesetzt werden, wie bisher.

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Re: eingeschränkte Alltagskompetenz

Antwort von Danyshope am 08.11.2016, 20:01 Uhr

Klar, aber es bedeutete das es evtl keine Überprüfungstermine bzw weitere Begutachtung gibt.

Wir haben gerade das Schreiben bekommen mit der Info und welcher Pflegegrad ab Januar gilt. Und eben auch das bis auf weiteres keine Begutachtung stattfinden wird außer es wird von uns angefordert. Allerdings ist es bei uns nicht PS0 sondern eben die 1 - also nicht nur die für Demenzkranke.

Das meine ich mit dem Hinweiß das man nicht das jetzt für die letzten Wochen dieses Jahres als "Stand der Dinge" sehen sollte. Die sind so eingespannt mit den neuen Pflegegraden das es wohl zeitlich aktuell eng wird.

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Re: eingeschränkte Alltagskompetenz

Antwort von leaelk am 08.11.2016, 20:27 Uhr

Es ist generell keine neue Überprüfung vorgesehen -- erst zu dem Termin, wo sowieso die nächste Überprüfung angesetzt ist.
Pflegestufe 0 und Pflegestufe 1 werden automatisch zu Pflegegrad 2.
usw.
Es gibt Listen, wo man das nachlesen kann.

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Re: eingeschränkte Alltagskompetenz

Antwort von Danyshope am 08.11.2016, 22:11 Uhr

Bitte lesen!

Mindestens hier sind ALLE Termine ausgesetzt. Es wird ohne weitere Begutachtung erst einmal verlängert. Auch dann wenn eigentlich eine Begutachtung angestanden hätte.

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Re: eingeschränkte Alltagskompetenz

Antwort von leaelk am 09.11.2016, 5:45 Uhr

Ich habe richtig gelesen, Deine Aussage aber anders verstanden.
So ist das manchmal beim geschriebenen Wort.
Vielleicht auch, weil hier die nächste Begutachtung für Mai 2020 angekündigt ist und somit sehr weit weg.

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Danke für Eure Antworten

Antwort von line1 am 09.11.2016, 7:33 Uhr

Der MDK war nun da. und ja, wenn die eingeschr. Allt.k. bestätigt wird gibt es nur das Geld als Sachleistung, sprich, man kann sich Pflegedienste dazu holen, oder den betroffenen in die Tagespflege geben. Da die sehr große Familie aber zur Zeit alles wirklich sehr gut abdeckt, finde ich das dann echt blöd, dass man das Geld nicht für den zusätzlichen Aufwand ausgezahlt bekommt.
Ist aber nun mal so.

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