Geschrieben von lisi3 am 01.07.2015, 19:54 Uhr |
Ehevertrag, immer bindend?
Hallo,
eine Bekannte von mir hat große Eheprobleme, es läuft auf eine Scheidung hinaus. Sie ist seit vielen Jahren verheiratet, als sich ihr Mann vor ein paar Jahren selbstständig gemacht hat, wurde ein Ehevertrag aufgesetzt. Jetzt möchte der Ehemann die Scheidung und Haus, Firma (in der sie in der ersten Jahren auch mitgearbeitet hat), etc. gehören anscheinend komplett ihm, laut Auskunft seines Anwaltes.
Die fast erwachsenen Kinder bleiben bei ihm.
Ich kenne mich überhaupt nicht aus, würde aber an ihrer Stelle einen eigenen Anwalt zumindest aber mal befragen. Ihr fehlt dazu die Kraft, fürchte ich.
Kennt ihr euch aus, habt ihr einen Rat?
Danke schon mal:-).
Re: Ehevertrag, immer bindend?
Antwort von Silvia3 am 01.07.2015, 20:25 Uhr
Solange der Vertrag nicht sittenwidrig ist, ist er bindend. Wenn Deine Freundin z.B. komplett auf Unterhalt verzichtet hätte, aber keine Arbeit hat und daher auf Sozialhilfe angewiesen wäre, dann müsste der Ehemann trotz Unterhaltsverzicht Unterhalt zahlen.
Silvia
Re: Ehevertrag, immer bindend?
Antwort von Julie am 01.07.2015, 21:02 Uhr
Sie muss doch wissen, was sie unterschrieben hat und muss auch eine Ausfertigung des Vertrages haben. Wenn sie den nicht unter Zwang (sehr schwer zu beweisen ) unterschrieben hat oder der Vertrag sittenwidrige Regeln enthält (z. B. Unterhaltsverzicht für den Fall der Not), gilt der Vertrag. Bei sittenwidrigen Regelungen gelten oft auch nur diese Abschnitte nicht, so genannte "Salvatorische Klausel".
Re: Ehevertrag, immer bindend?
Antwort von Alexa1974 am 01.07.2015, 21:09 Uhr
Hallo!
Leider muss ich den anderen Recht geben. Sie sollte sich aber auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Der schaut dann alles mit ihr durch und unterstützt sie auch bei der Scheidung.
Dass sie kaum Kraft hat, kann ich verstehen. Gibt es denn jemanden, der sie begleiten kann? Du vielleicht? Du schreibst von Bekannter, das klingt nicht nach "bester Freundin". Aber vielleicht hat sie ja eine. Dafür sind Freunde da...
Alles Liebe!
@all
Antwort von lisi3 am 01.07.2015, 21:31 Uhr
Vielen Dank für eure Einschätzung. Das läuft dann wohl unter "nicht gut gelaufen, aber ist eben so".
Leider wohne ich mehrere hundert Kilometer von ihr entfernt und kann ihr außer durch moralische Unterstützung nicht wirklich helfen. Sie bräuchte wirklich jemanden in ihrer Nähe, der ihr helfen kann. Leider hat sie kaum jemanden, da sie die ganzen letzten Jahre nur für ihre Familie da war und sich keinen Freundeskreis aufgebaut hat:-(. Und ich sitze hier und kann nichts tun:-(.
Es wäre höchst fahrlässig, als Unternehmer
Antwort von Leewja am 02.07.2015, 8:51 Uhr
NICHT die Firma/das Unternehmen alleine zu besitzen, sprich da auf Gütertrennung und Zugewinnausgleichverzicht zu bestehen...wenn es dir Firma Deiner Freundin wäre, hätte sie das, bei gesundem Menschenverstand ebenso gemacht, denn ansonsten kann es durchaus sein, dass es aus und vorbei ist damit nach einer Trennung.
"Mitarbeiten" heißt nicht "Mitbesitzansprüche haben".
Und mit dem haus: das hat sie doch dann offenbar unterschrieben? GHat sie es denn auch bezahlt? Hat sie nie darüber nachgedacht, was bei einer Trennung wäre?
Ich muss dazu sagen, wir haben die exakt gleiche Konstellation---unser Haus gehört rechtlich nur meinem Mann (ich bezahle es aber auch nicht mit ab und wohne eben mietfrei, emotional ist es natürlich auch "mein" haus, aber eben "in echt" nicht. und auch er ist selbständig. Gütertrennung, Zugewinnausgleich verzichtet.
Ich hab das sehenden Auges und sehr bewusst unterschrieben.
Über den Verbleib des Kindes haben wir uns explizit NICHT vertraglich geeinigt, keiner würde freiwillig "verzichten" und wir würden im Falle eines Falles versuchen, ein paritätisches Wechselmodell zu leben (graue Theorie, aber hehre Absichten ;)).
So, das hilft nun Deiner Freundin wenig und ich kann ihre Verzweiflung, Wut, Trauer, Hilflosigkeit in gewissem maße nachvollziehen....aber unetrschrieben hat sie es ja nun doch...und es muss ja beim Notar gewesen sein und jeder Notar ist verpflichtet, einen vertrag zu entwerfen und so zu beraten, dass keine Partei sich benachteiligt fühlt oder etwas grob sittenwidriges ausgehandelt wird....hat sie da nie gefragt/nachgedacht/zugehört/durchgelesen?
Re: Es wäre höchst fahrlässig, als Unternehmer
Antwort von lisi3 am 02.07.2015, 10:51 Uhr
Ich gebe dir da völlig recht. Rechtlich ist das alles so in Ordnung. Für mich besteht da nur eine moralischemotionale Diskrepanz. Sie war gut genug um während seines Studiums zu arbeiten und das Geld zu verdienen, später die Kinder zu erziehen und den Haushalt zu machen, anschließend mit ihm die Firma aufzubauen und jetzt steht sie vor dem nichts.
Ich hätte vielleicht auch unterschrieben, falls mir mein Mann sagen würde, dass es so sein müsse, damit uns im Falle einer Insolvenz oder ähnliches noch etwas bleibt. Blauäugig, ich weiß, aber Liebe macht eben blind.
Re: Es wäre höchst fahrlässig, als Unternehmer
Antwort von Nikas am 02.07.2015, 11:18 Uhr
Dass sie jetzt vor dem Nichts steht, hat sie sich selbst zuzuschreiben.
ich hoffe ja immer, dass die jungen Frauen solche Geschichten wie diese hier lesen und gewarnt sind.
Für den Fall der Insolvenz, ...
Antwort von Trini am 02.07.2015, 11:21 Uhr
wäre es ja schlauer, wenn das Haus und das Privatvermögen offiziell der Frau gehören.
Vor genau diesem Schritt ist ein befreundetes Paar schließlich zurück geschreckt.
Ich frage mich allerdings, warum die Kinder zum Vater wollen, wenn sie doch so "übergut" ist.Irgendwas muss da noch sein, was du nicht weißt.
Trini
Re: Es wäre höchst fahrlässig, als Unternehmer
Antwort von lisi3 am 02.07.2015, 11:40 Uhr
Stimmt, da gebe ich dir recht. Aber ich denke immer ich bin auch so ein treudoofes Schaf, hätte mir auch passieren können, wenn jemand es darauf anlegen würde mich wirklich über das Ohr zu hauen. Deshalb fällt es mir so schwer zu sagen, "selbst in Schuld".
Re: Für den Fall der Insolvenz, ...
Antwort von lisi3 am 02.07.2015, 11:49 Uhr
Ich finde es auch sehr schwierig als Außenstehende zu beurteilen, was dort in den letzten Jahren wie genau abgelaufen ist. Ich kenne nur die Vorgeschichte, weil wir vor ein paar Jahren befreundet waren und sich der Kontakt durch Umzug etwas verloren hat und es ist für mich wirklich nicht nachzuvollziehen, wie es dort auf einmal so eskalieren kann. Sie tut mir nur so leid, weil sie keine echte Unterstützung hat und ich ihr auch nicht helfen kann.
Re: Für den Fall der Insolvenz, ...
Antwort von IngeA am 02.07.2015, 11:51 Uhr
Naja, der Vater hat das Haus und daher Platz. DAS kann auch der Grund sein.
Unsere Firma ist ne GmbH, ich bin als Teilhaber eingetragen. Das Haus gehört beiden und beide Stockwerke können zu zwei getrennten Wohnungen "umgebaut" werden.
Das hilft der Freundin nur leider auch nicht weiter.
Ich würde ihr auch höchstens den Gang zum Anwalt ans Herz legen und sie ansonsten darin bestärken, dass sie das, was sie die letzten Jahre für die Familie geleistet hat jetzt auch für sich selbst leisten kann. Ihr Wissen und Können ist ja nicht weg, sie muss es jetzt halt für sich einsetzen, nicht mehr für ihren Mann oder die erwachsenen Kinder.
LG Inge
Immerhin hat sie ja, ...
Antwort von Trini am 02.07.2015, 12:01 Uhr
die letzten Jahre offensichtlich nicht mehr in der Firma gearbeitet (und auch nicht auswärts).
Haushalt und Kinder haben heutzutage doch die meisten Frauen NEBEN dem Job.
Mein alter AG hatte übrigens seine Frau ganz offiziell per Steuerkarte bei sich angestellt.
Trini
Re: Immerhin hat sie ja, ...
Antwort von lisi3 am 02.07.2015, 12:13 Uhr
Nachdem sie nicht mehr in der Firma gearbeitet hat, hat sie wieder neben der Hausarbeit wieder "richtig" gearbeitet. Sie hat sich nicht auf Kosten ihres Mannes ein gemütliches Leben gemacht. Wenn sich alles eingependelt hat, wird sie natürlich auch für sich selbst aufkommen können.
Re: Für den Fall der Insolvenz, ...
Antwort von Babsorella am 02.07.2015, 12:14 Uhr
Aus Sicht des Mannes ist das auch nicht besonders schlau. Wenn die Frau mit dem Poolreiniger durchbrennt, hat er nichts mehr. Daher ist es für beide am besten, Haus etc. gehören beiden als GbR.
Re: Es wäre höchst fahrlässig, als Unternehmer
Antwort von Babsorella am 02.07.2015, 12:18 Uhr
Bin da ganz bei Dir. Es ist so fahrlässig, sich finanziell von einem Partner abhängig zu machen und blauäugig alles zu glauben und zu machen, was einem der Partner in finanziellen Dingen rät.
Die Freundin soll auf jeden Fall zum Familienrechtsanwalt gehen und sich beraten lassen. Nur dann weiß sie, was sie evtl. noch machen kann.
Okay, das erleichtert ihr Situation ja ungemein
Antwort von Trini am 02.07.2015, 12:22 Uhr
Ich dachte, sie sitzt jetzt ohne Berufserfahrung, Job und Rentenversicherung da.
Trini
Re: Für den Fall der Insolvenz, ...
Antwort von Trini am 02.07.2015, 12:24 Uhr
Deahalb baben die Freunde es ja auch nicht gemacht.
Mit GbR haftet man aber wiederum mit seinem Privatvermögen.
Auch nicht toll.
Trini
Re: Es wäre höchst fahrlässig, als Unternehmer
Antwort von shinead am 02.07.2015, 12:31 Uhr
Mein Mann wurde vom Notar SEHR genau darüber aufgeklärt, was er da unterschreibt. Außerdem hat der Notar Schlupflöcher gestopft, auf die ich noch nicht einmal gekommen wäre.
Ich würde jedem raten (mein Mann hat darauf verzichtet) einen Ehevertrag von einem eigenen Anwalt prüfen zu lassen.
Re: Es wäre höchst fahrlässig, als Unternehmer
Antwort von leonessa am 02.07.2015, 22:42 Uhr
Also bei meiner Freundin (verheiratet - arbeitet pro Forma in der Firma des Mannes mit - ca. 15 Stunden die Woche) ist es so, dass der Mann die Firma (Handwerk) besitzt und das Haus ist bewusst nur auf die Frau geschrieben. Im Falle eines Konkurses, ist das dann unantastbar und im Falle der Scheidung gehört es erst mal ihr (außer eben der Zugewinngemeinschaft). Scheidung ist natürlich nicht "geplant".
LG, Leonessa
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