Geschrieben von taram am 24.06.2014, 17:55 Uhr |
Die freigelassene Christin aus dem Sudan ....
ist wieder festgenommen worden
Quelle:
http://www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_69959676/sudan-freigelassene-christin-erneut-festgenommen.html
Re: Die freigelassene Christin aus dem Sudan ....
Antwort von Tweety2014 am 24.06.2014, 18:11 Uhr
Schlimm durfte sie den nicht ausreisen?
Eigentlich war sie doch frei.
Oh nein! Was soll das denn jetzt??? .-((( Ich muss mal...
Antwort von MM am 24.06.2014, 18:55 Uhr
... nachlesen...
Re: In Khartum gibt es seit 17 Jahren ein Zentrum für Frauenrechte
Antwort von Franke am 24.06.2014, 23:20 Uhr
Oder besser: Gab es?
http://www.zeit.de/news/2014-06/24/sudan-behoerden-im-sudan-schliessen-zentrum-fuer-frauenrechte-24213203
Re: Die freigelassene Christin aus dem Sudan ....
Antwort von SchwesterRabiata am 24.06.2014, 23:32 Uhr
Ich frage mich, wenn der Mann US Amerikaner ist, warum die nicht zur Botschaft gehen und ob die nichts tun können?
Zu einfach gedacht?
Re: Die freigelassene Christin aus dem Sudan ....
Antwort von Pamo am 25.06.2014, 8:50 Uhr
Leider ist das wirklich zu einfach gedacht. Eine Auslandsbotschaft kann nichts für eine Inländerin tun.
dann anders gefragt...
Antwort von SchwesterRabiata am 25.06.2014, 11:24 Uhr
kann sie mit einem amerikanischen Mann und gemeinsamen Kindern keine US Staatsbürgerschaft bekommen? Oder kann sie nicht in der Botschaft um Asyl bitten? Daß sie politisch verfolgt wird steht ja außer Frage....
Re: dann anders gefragt...
Antwort von Pamo am 25.06.2014, 12:11 Uhr
Sie könnte als Frau eines US-Bürgers erst mal eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für die USA bekommen. Dazu muss ihr Mann einen kleinen Stapel Papiere ausfüllen und die entsprechenden Gebühren von (derzeit ca. 2500 USD pro Person rate ich mal grob?) bezahlen.
Asyl? Für einen Verstoß gegen geltendes Recht im Inland? Ich glaube eher nicht. Kann mir aber sehr vorstellen, dass ein Antrag auf Greencard für sie von den US-Behörden schnellstmöglich bearbeitet und genehmigt würde.
Re: dann anders gefragt...
Antwort von Strudelteigteilchen am 25.06.2014, 12:25 Uhr
In Deutschland ist "Verfolgung wegen des Glaubens" ein anerkannter Asylgrund. Unabhängig davon, ob das im Heimatland "legal" ist. In Nordkorea ist es auch legal, jemanden zu Tode zu verurteilen, der den aktuellen Herrscher schief anschaut. Das entspricht der allgemeinen Definition von "politisch verfolgt" - und ist nach den Regeln von ai ein Asylgrund.
Aber, Schwester: Die Frau ist nicht politisch verfolgt *klugscheiß*.
Re: dann anders gefragt...
Antwort von Alba am 25.06.2014, 12:43 Uhr
Ich vermute, dass sehr viele Laender ihr Asyl geben wuerden wenn man sie aus dem Land bringen koennte.
Sicher ist sie in Syrien auch jetzt nicht, all it takes is one murderous lunatic.
Re: dann anders gefragt...
Antwort von Strudelteigteilchen am 25.06.2014, 12:50 Uhr
Ich vermute auch, daß das "Rauskommen" das eigentlich Problem ist.
Die Botschaften sind - gerade in "solchen" Ländern - halt auch keine offenen Gebäude, in die man mal eben reinspaziert.
Re: Jetzt ist sie tatsächlich in der US-Botschaft.
Antwort von Franke am 27.06.2014, 1:28 Uhr
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/zum-tode-verurteilte-christin-im-sudan-wieder-frei-a-977768.html
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