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Geschrieben von Petra A. am 16.04.2015, 23:21 Uhr

buskosten!

Du hast alles richtig gemacht!

Ich hätte nicht direkt an die Lokale Presse gewand!

Das Kind war nicht angemeldet, warum bezahlen?

 
30 Antworten:

Re: buskosten!

Antwort von Pamo am 17.04.2015, 6:21 Uhr

Nur an die Presse? Ich wäre ohne Umschweife zum Bundesverfassungsgericht gegangen.

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Re: buskosten!

Antwort von Steffi528 am 17.04.2015, 7:06 Uhr

Ich bin da wirklich "erstaunt" über die Vorgehensweise. Bei uns werden die Dinge übrigens auf dem Elternabend abgeklärt, auch die Kalkulation einer solchen Tour. Ich sehe es als Mutter nicht ein, höhere Kosten tragen zu müssen, weil da einige "querschließen".
Ich würde auch nicht so "nette" e-mails schreiben.

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Re: buskosten!

Antwort von Fredda am 17.04.2015, 8:06 Uhr

Geht mir auch so, ich finde die ganze Situation skurril und den Ton ziemlich unterirdisch.

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Re: buskosten!

Antwort von Pamo am 17.04.2015, 8:13 Uhr

Vielleicht eine Art natürliche Auslese? Mit wem kann man normal reden und vor wem renn ich meilenweit davon?

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Re: buskosten!

Antwort von Fredda am 17.04.2015, 8:17 Uhr

Das könnte es sein.

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Kannst dir als Lehrerin

Antwort von jaspermari am 17.04.2015, 11:32 Uhr

Nur leider nicht aussuchen. Ich konnte verstehen, wenn bald kaum einer mehr Klassenfahrten macht mit so einem Vorfeld Theater

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Re: Kannst dir als Lehrerin

Antwort von Häsle am 17.04.2015, 12:39 Uhr

Naja, der Ton war schon unpassend (mindestens). Aber wenn von vorneherein gesagt wurde, dass das Kind nicht mitfahren wird, hätte die Mutter erst gar keine Rechnung bekommen sollen. Dann hätte es kein Gezicke und unverschämte E-Mails gegeben.

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Re: Kannst dir als Lehrerin

Antwort von Leena am 17.04.2015, 13:25 Uhr

Im ersten Posting der Mutter war die Rede davon, dass sie der Lehrerin gleich gesagt hätte, dass Zwilling2 wahrscheinlich nicht mitfahren würde: "Ich hab auch von Anfang an mit der Lehrerin gesprochen das N. wohl nicht mitfährt. alles gute zureden von beiden Seiten brachte nix."

Ein von vornherein definitives, klares "Nein" sähe für mich anders aus, und ich kann verstehen, wenn die Lehrerin dann potentiell MIT ihm plant... denn das Geschrei, wenn das gute Zureden dann doch was gebracht hätte und es dann aber keinen Platz im Bus für ihn gäbe, wäre doch erst recht groß.

Ich glaube nicht, dass die Lehrerin insoweit überhaupt eine Chance gehabt hätte, es in den Augen der Mutter wirklich "richtig" zu machen...

Gruß
Leena (Lehrerskind und 'vorgeschädigt' bei solchen Themen)

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Re: Kannst dir als Lehrerin

Antwort von Pamo am 17.04.2015, 13:32 Uhr

Das ist klar. Aber wenn alles glatt läuft, können die meisten als anständig durchgehen. Wo es interessant wird ist wenn es zu Stockungen kommt - wie dann der Ton ist, ob gar prinzipiell Unterstellungen oder Drohungen erfolgen.

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Re: Kannst dir als Lehrerin

Antwort von shinead am 17.04.2015, 13:45 Uhr

In einem von den späteren E-Mails wird definitiv beschrieben, dass niemals auch nur im Ansatz die Rede davon war, dass der eine Zwilling mit fährt und dass das Kind niemals angemeldet war.

Sorry, aber ohne Anmeldung plant man nicht. Ganz einfach.

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Re: Kannst dir als Lehrerin

Antwort von Häsle am 17.04.2015, 13:46 Uhr

Das stimmt ;)

Aber sollte nicht vor der kostenpflichtigen Buchung abgeklärt werden, wer mitfährt? Da gibt man doch vorher Anmeldezettel raus, oder? Es wird ja nicht das erste Mal sein, dass nicht alle Schüler mitfahren können/wollen.

Die Lehrerin hat einen Fehler gemacht, was sie ja zugegeben hat.
Die AP wurde unnötigerweise unverschämt. Aber warum sollte sie für den Fehler bezahlen müssen?

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Bei uns gibt es keine Anmeldungen zu Klassenfahrten, sondern.....

Antwort von 77shy am 17.04.2015, 13:49 Uhr

.....es kommt etwa 8 Wochen vorher ein Brief mit "Bitte zahlen Sie bis .... folgenden Betrag auf folgendes Konto"

MfG

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Re: Bei uns gibt es keine Anmeldungen zu Klassenfahrten, sondern.....

Antwort von Häsle am 17.04.2015, 13:58 Uhr

Und was passiert, wenn jemand nicht zahlt, weil das Kind nicht mitfährt? Da muss es doch vorher mal thematisiert werden.

Bei uns gibt es sogar bei Ausflügen einen Infozettel mit Unterschrift-Abschnitt.

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Re: Kannst dir als Lehrerin

Antwort von kevome* am 17.04.2015, 14:05 Uhr

Genauso sehe ich es auch. Es gab eben am Anfang kein klares Nein, sondern ein wahrscheinlich fährt er nicht. Und das macht dann eben die Planung schwer.

Ich habe übrigens an insgesamt 4 verschiedenen Schulen noch nie eine Anmeldung zur Klassenfahrt im Vorfeld der Planung unterschrieben. Es wurde auf dem Elternabend informiert und irgendwann kurz vor der Abfahrt gab es die Bankverbindung und einen Zettel mit Fragen zu Kontaktdaten, Krankheiten, Einverständnis zu schwimmen etc., der auch zu unterschreiben war.

Eine Klassenfahrt ist doch keine Urlaubsreise, die nach belieben von den Eltern gebucht wird und erst danach kann die Lehrerin in die Planung einsteigen.

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Nicht mitfahren geht nur, wenn man ein ärztliches Attest hat.

Antwort von 77shy am 17.04.2015, 14:08 Uhr

MfG

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Re: Kannst dir als Lehrerin

Antwort von Strudelteigteilchen am 17.04.2015, 14:11 Uhr

Bei uns gibt es keine Anmeldung, sondern eine Abmeldung. Soll heißen: Es wird davon ausgegangen, daß alle Kinder mitfahren - bis einer absagt.

Es ist halt ein Dilemma mit der Planung. Auf dem Anmeldezettel sollte ja im Allgemeinen auch stehen, wie viel es kostet. Manche Kosten kann man aber erst wirklich kalkulieren, wenn man weiß, wie viele kommen - da beißt sich die Katze in den Schwanz. Man MUSS also zumindest einen Teil der Planung fertig haben, bevor man die Anmeldezettel verteilen kann- anders geht es nicht. So "ganz einfach" ist es eben nicht.

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Re: Kannst dir als Lehrerin

Antwort von shinead am 17.04.2015, 14:29 Uhr

Hier gab es wohl aber eine Anmeldung (steht irgendwo unten), die eben von der TE nicht ausgefüllt wurde.

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Kommt auf das Bundesland an.

Antwort von shinead am 17.04.2015, 14:32 Uhr

Bei uns sind Klassenfahrten keine Pflichtveranstaltung. Hier gibt es Anmeldungen zu Klassenfahrten mit "Abmeldungsmöglichkeit". Erst danach wird gebucht.

Nur wer zusagt und dann nicht mitfährt muss zahlen. Dann aber auch nicht nur die Busfahrt, sondern auch die Jugendherberge.

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Hessen

Antwort von 77shy am 17.04.2015, 14:34 Uhr

MfG

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In Hessen ist ärtzliches Attest nicht zwingend

Antwort von shinead am 17.04.2015, 15:03 Uhr

In Hessen gibt es die Möglichkeit aus "wichtigem" Grund per einfachen Antrag das Kind am Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen zu lassen. Damit wird dem §69 entsprochen.

Ein wichtiger Grund wäre in Hessen ohne weiteres die Weigerung des Kindes an der Fahrt teilzunehmen. Es gibt ja die offizielle Ersatzmöglichkeit.

Man fragt euch vorher ernsthaft nicht, ob das Kind mit fährt oder nicht? Das würde ich als Schlag ins Gesicht empfinden. Gerade wenn dann tatsächlich etwas gegen die Fahrt spricht.

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Re: In Hessen ist ärtzliches Attest nicht zwingend

Antwort von Maxikid am 17.04.2015, 15:17 Uhr

Unsere Lehrerin hat vorher eine Abfrage gemacht, ob eine Klassereise genehm ist und wie hoch die Kosten sein dürfen. Es standen 4 Beträge zur Auswahl. Die erste Reise war so toll, dass die Lehrerin sofort noch eine machen wollte. Diese findet auch bald statt. Wer nicht mit wollte, müsste in eine andere Klasse. LG maxikid

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ich kalkuliere

Antwort von jaspermari am 17.04.2015, 16:00 Uhr

Auch ziemlich knapp. Verlange aber im Vorfeld eine klare Ab -oder Zusage. Dann kann ich kalkulieren. Ich kann aber damit keinem Schüler die fahrt evtl. Offenhalten. Es ist trotzdem ein ziemliches Trara. Hauptsächlich Eltern, die ihre Kinder nicht loslassen koennen, machen im Vorfeld den meisten Stress. BEI uns gibt es nämlich ein Handyverbot. Wenn dann eine Mutter mehrmals am Tag anruft, wie soll dann das Kind Abstand bekommen?? Aber da meine Schüler behindert sind,ist das Loslassen bestimmt schwieriger....

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Re: Kannst dir als Lehrerin

Antwort von Pamo am 17.04.2015, 16:22 Uhr

Ich bin nicht der Meinung, dass sie zahlen sollte.

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hmmm Jaspermari

Antwort von SchwesterRabiata am 17.04.2015, 17:27 Uhr

uns Aspie kam heute von Klassenfahrt, er geht aber derweil auf keine Förderschule mehr sondern zur Realschule. Auch durften sie Handy mitnehmen, abends wurden die wohl eingesammelt.
Ich hatte lediglich dem Kind gesagt, es möge doch bitte anrufen, wenn es heil dort angekommen ist, nööö. kam nix. Erst heute kam der Anruf " Wir sind früher zurück gekommen, holt mich wer ab an der Schule?" ;-)
Also behinderte Kinder haben nicht unbedingt mehr Hang zu "nach Hause", und andersherum, haben die Eltern auch nicht unbedingt einen größeren Beschützerkomplex bei Alltagssachen, und eine Klassenfahrt ist schon Alltag.
Obwohl Klassenfahrt gebucht war schon seit Monaten, war es übrigens kein Problem, das Kind, was erst seit Februrar und da erstmal Probeweise dort zur Schule geht, noch mit einzuplanen.
Danke an Lehrer und Organisation, daß das so gut möglich war ohne Trara!!!
Ich würde mit keinem Lehrer tauschen wollen auf KLassenfahrt, wenn sich diese denn entsprechend verhalten und Verantwortung tragen.
ich erinnere mich leider aber auch an volltrunkene Lehrer (und Schüler) bei Realschulabschlußfahrt, das gibts leider dann auch mal...

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Re: Bei uns gibt es keine Anmeldungen zu Klassenfahrten, sondern.....

Antwort von Silvia3 am 17.04.2015, 17:34 Uhr

Bei uns stand (bevor die Lehrer in Klassenfahrtsstreik getreten sind) schon genau fest, wann die Klassenfahrten stattfinden: Beginn 5. Klasse, Beginn 8. Klasse und Ende 11. Klasse. Das weiß hier jeder, der sein Kind für's Gymnasium anmeldet. Die Kosten für die Fahrt in der 5. Klasse werden den Eltern bereits mit Anmeldung zum Gymnasium mitgeteilt und man muss mit der Anmeldung unterschreiben, dass man die Kosten dafür übernimmt, wahlweise kann das Kind in den Unterricht der Parallelklasse, für die 8. Klasse auf dem ersten Elternabend der 7. Klasse. Da gibt es auch gleich den Anmeldezettel, inkl. Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Hier sichern sich die Lehrer rundum ab und ich finde es auch richtig. Allerdings, wenn man sein Kind nicht schriftlich anmeldet, muss man auch nicht zahlen. Die Lehrer haben durch die frühe Anmeldung genug Zeit, zu planen und zu kalkulieren. Außerdem rechnen sie immer höhere Kosten als wahrscheinlich entstehen und der Rest des Geldes geht dann in die Klassenkasse. Läuft (lief) hier eigentlich immer sehr gut. Leider ist meine Jüngste in dem Jahrgang, der von dem Klassenfahrboykott betroffen ist und wird um die Fahrt in der 8. Klasse gebracht.

Ach ja, in der Grundschule wurde auch schon 1 Jahr vorher der Preis bekanntgegeben und man musste auch sehr früh unterschreiben.

Silvia

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Re: Kannst dir als Lehrerin

Antwort von Pampersmami am 17.04.2015, 18:53 Uhr

Pech , hat die Lehrerin einfach zu knapp kalkuliert , bzw. ein Bus kostet was ein Bus kostet -ist ja ein Festpreis!
Sprich man hätte mit dem Risikofaktor fährt N. mit Ja/Nein einfach erst mal sagen müssen :

Liebe Eltern :Buskosten ca. !!!!!!40-42 Euro , genaueres folgt...bla bla bla wenn man sich da aber auf eine Summe versteift und kommt dann nicht hin, vor allem mit dem Hintergrund .......ist das einfach nur blöd geplant!

Würde mich dann als Eltern auch nicht tangieren!

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Da hab ich ja was losgetreten :)

Antwort von Gaby J. am 17.04.2015, 20:27 Uhr

Es war von vornherein klar der er nicht mitfährt.
Er fuhr auch letztes Schuljahr 3 Tage nicht mit und das war nur knapp 100km entfernt so das ich ihm sagen konnte ich hol in immer ab.

Die Hinhaltetaktik das er es sich vielleicht nochmal überlegt kamen allein von der Lehrerin.

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Die Klassenfahrt ist wohl schon seit 2 Jahren gebucht.....

Antwort von Gaby J. am 17.04.2015, 20:29 Uhr

Und da hat sie eben alle Kinder eingerechnet.

aber sorry, es bleibt mal ein Kind sitzen, zieht weg oder will halt einfach nicht mit.

das muss doch einkalkuliert werden!

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Hätte ich kein Problem mit

Antwort von Gaby J. am 17.04.2015, 20:31 Uhr

ich würde dem arzt die Situation schildern und es gäbe ein Attest.

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Silvia3, mir geht es hier nicht um die 40€

Antwort von Gaby J. am 17.04.2015, 20:33 Uhr

Mir geht es ums Prinzip nicht ums Geld :)

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