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Geschrieben von Feuerpferdchen am 15.04.2016, 13:17 Uhr

Bundesregierung gestattet die Strafverfolgung von Böhmermann

also müssen die Gerichte
a) Böhmermann
oder b) der Bundesregierung
oder c) Erdogan

wohl doch Satire beibringen. Ich glaube, anschließend wird Satire ständig überprüft. Schade. Irgendwie ist doch jetzt Satire fällig, die zeigt, dass Erdogan sich im Gegensatz zu Mohammed durchsetzt oder die zeigt, dass Erdogan echt total westlich orientiert und schon sehr fortschrittlich ist, weil er Gerichte bemüht ...
über die Bundesregierung wird wohl die Weltpresse lachen,
über Böhmermann wohl kaum jemand

 
58 Antworten:

Re: Bundesregierung gestattet die Strafverfolgung von Böhmermann

Antwort von Feuerpferdchen am 15.04.2016, 13:18 Uhr

ich bin wieder zu spät dran

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Re: Bundesregierung gestattet die Strafverfolgung von Böhmermann

Antwort von mondstaub am 15.04.2016, 13:28 Uhr

Da fällt mir nichts mehr ein, ich glaub`s ja wohl nicht.

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Satire ist ja schon mal bei Charlie schiefgegangen...

Antwort von hopsefrosch am 15.04.2016, 13:34 Uhr

...ich sehe Satire nicht als "alles ist grenzenlos erlaubt", bin eher kritisch wenn andere "verletzt" und verunglimpft werden. ich finde es nicht witzig, respektlos zu sein.

Davon mal abgesehen....
aber mit Kanonen auf Spatzen schießen find ich noch schlimmer
Man könnte sich auch souverän drüber stellen...könnte man, wenn man wollte.

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Re: Bundesregierung gestattet die Strafverfolgung von Böhmermann

Antwort von Cojote am 15.04.2016, 13:39 Uhr

Krass

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Re: Bundesregierung gestattet die Strafverfolgung von Böhmermann

Antwort von Jana287 am 15.04.2016, 13:40 Uhr

Erdogan wird nun durch alle Instanzen gehen. Und jeder Comedian wird sich in Zukunft genau überlegen, was er bringen kann und was er sich nicht traut. Das finde ich erschreckend.
Niemals hätte ich das erwartet. Sie hätte sich vor Böhmermann stellen müssen.

Ist ein bischen wie im Sandkasten. Das Stänkerkind hat jetzt das Förmchen bzw seinen Willen bekommen. Wird es in Zukunft deshalb netter sein oder bei nächster Gelegenheit wieder seinen Willen durchsetzen wollen?

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Re: Bundesregierung gestattet die Strafverfolgung von Böhmermann

Antwort von NAG-Hasi am 15.04.2016, 14:03 Uhr

Diese Entscheidung wird dazu führen, dass sich nicht nur Konservative von Merkel abwenden, sondern nun auch ein Gros der Linken und Künstler.

Wie kann man nur einen Staatsbürger einem solchen Zirkus preisgeben und die eigenen Werte und Überzeugungen hintenanstellen? Für was? Wenn die Flüchtlinge jetzt über Libyen kommen, wird ihr Erdogan das Flüchtlingsproblem eh nicht lösen können, Gaddafi gibt's ja leider nicht mehr, das wäre doch ein würdiger Freund für sie gewesen! *ätzende Ironie off*

Ich hoffe, es führt über kurz oder lang zu ihrem Rücktritt. Diese Frau ist als Kanzlerin für Deutschland nicht mehr tragbar. Ich gebe ihr noch maximal 4 Wochen...

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Re: Bundesregierung gestattet die Strafverfolgung von Böhmermann

Antwort von Jana287 am 15.04.2016, 14:06 Uhr

Schauen wir mal nächste Woche nach den Umfragewerten. Bin gespannt, welche Auswirkungen diese Entscheidung haben wird.

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Hmm, schiefgegangen also.

Antwort von Lauch1 am 15.04.2016, 14:06 Uhr

.

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Re: Bundesregierung gestattet die Strafverfolgung von Böhmermann

Antwort von memory am 15.04.2016, 14:11 Uhr

Rücktritt wegen Böhmermann? Mein Gott, na wenn D keine anderen Probleme hat , viell. hat sich die Gute mittlerweile auch gedacht " Shit ...hätte ich bloß gleich auf die 3 Affen gemacht... ...na jetzt halt das kleinere Übel und andere soll`n sich mit dem Käse auseinandersetzen"?


Noch steht ja kein Urteil fest - also kann man noch gespannt sein!

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Re: Bundesregierung gestattet die Strafverfolgung von Böhmermann

Antwort von NAG-Hasi am 15.04.2016, 14:21 Uhr

Es wäre kein "Rücktritt wegen Böhmermann", sondern wegen einer Reihe fataler Fehlentscheidungen. Böhmermann könnte nur der Tropfen sein, der das Fass zum Überlaufen bringt...

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Re: Bundesregierung gestattet die Strafverfolgung von Böhmermann

Antwort von Andrea&Würmchen am 15.04.2016, 14:23 Uhr

Sicherlich hätte sie den Antrag abschmettern können. Das wäre dann aber ihre eigene, persönliche, subjektive Meinung gewesen. Auch das wäre vermutlich in den Augen einiger wieder falsch gewesen (genau wie ihre jetzige Entscheidung, den Antrag zuzulassen).

So lässt sie ihn zu und gibt die Entscheidung darüber an das Gremium, das ganz offiziell dafür zuständig ist. Dadurch dürfte die Entscheidung dann auch über den Verdacht der Subjektivität erhaben sein.

Natürlich kann man sagen, sie habe sich vor der Entscheidung gedrückt. Und vielleicht stimmt das auch. Juristisch sauberer ist es sicherlich so wie es jetzt läuft, oder?

Allerdings muss ich gestehen, dass ich inständig hoffe, dass das Gericht pro Böhmermann entscheidet. Denn falls nicht, haben wir ein echtes Problem.

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Deutschland

Antwort von hannahma am 15.04.2016, 14:33 Uhr

wäre durchaus zuzutrauen, dass Böhmermann verurteilt wird.

Warum wundert mich nicht, dass Merkel die Strafverfolgung zu gelassen hat? Sie hat den schwarzen Peter damit an die Justiz geschoben und Erdogan nicht verärgert. Rückgrat wäre gewesen, wenn sie ihm gesagt hätte "Mensch Recep stell dich nicht an, steh drüber wie ein Mann und misch dich nicht in unsere inneren Angelegenheiten ein." Aber leider steckt sie wegen der Flüchtlingsgeschichte bis zum Hals in seinem A.

Jetzt muss es die Justiz klären und mich würde es nicht wundern, wenn sie ihn verurteilen, so blöd kann wieder mal nur Deutschland sein. Bin auch mal gespannt wie es weitergeht.

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Re: Bundesregierung gestattet die Strafverfolgung von Böhmermann

Antwort von Sille74 am 15.04.2016, 14:34 Uhr

Ach Quatsch!

Anzeigen (oder auch zivilrechtliche Schritte) wegen Satire oder Meinungsäußerungen hat es schon immer gegeben. Das zeigt ja schon die Tatsache, dass es zum Spannungsfeld Meinungsfreiheit - Persönlichkeitsrechte sogar einige (bekannte) Bundesverfassungsgerichtsurteile gibt und nicht alle Fälle (eigentlich die wenigsten) gehen ja bis zum BVerfG. Viele Verfahren davon gehen ja sogar verloren für die Künstler, wie man dem unten von lotte verlinkten Interview mit der Anwältin der Titanic entnehmen kann. Trotzdem wird hier ja Satire/Comedy gemacht.

Außerdem haben ja such die Angesprochenen (ja, auch die Kotzbrocken, das ist Rechtsstaat) Rechte, z.B. das Recht Anzeige zu erstatten. Das heißt ja noch lange nicht, dass sie auch Recht BEKOMMEN. Im Fall Böhmermann steht ja dies bzgl. auch noch gar nichts fest, es ist ja noch nicht einmal Anklage erhoben. Wie gesagt, vielleicht erhebt ja die Staatsanwaltschaft schon gar nicht Anklage, weil sie keine Strafbarkeit sieht.

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Re: Bundesregierung gestattet die Strafverfolgung von Böhmermann

Antwort von Feuerpferdchen am 15.04.2016, 14:34 Uhr

nach Paragraph 200 Absatz 2 könnte das Urteil in der Satiresendung bekanntgegeben werden, das wäre ein passender Rahmen

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Wäre doch zu erwarten. Mal schauen was sie sich noch bieten lässt

Antwort von Marianna81 am 15.04.2016, 14:35 Uhr

Erdogan ist ja wichtiger Partner.

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Was hat das mit Bietenlassen zu tun?

Antwort von Sille74 am 15.04.2016, 14:44 Uhr

So sind momentan eben die Gesetze ...

(Seltsam, ausgetechnet von Dir hier Kritik zu lesen. Die Kritik Russlands, also Einmischung in Angelegenheiten Frankreichs, an der Charlie-Hebdo-Zeichnung zum Flugzeugabschuss über Ägypten fandest Du doch völlig gerechfertigt, und ich wette, hätte es da eine Strafvorschrift gegeben, hättest Du eine Anzeige sicher befürwortet).

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Re: Deutschland

Antwort von Feuerpferdchen am 15.04.2016, 14:45 Uhr

besser gleich "Jollahidi Ziegenrecep...." dann weiß er, welche Aussichten er bekommt

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Re: Deutschland anderer Blickwinkel

Antwort von memory am 15.04.2016, 14:50 Uhr

Gut ein Rest Risiko bleibt..... wie überall !
ABER wenn man positiv an die Sache geht und das Gericht für Böhmermann entscheidet oder es von vornherein abschmettert , ...wäre das doch toll! Angie kann sich ne Kopie machen und das Pamphlet jedes Mal wenn Erdiwahn anfängt zu zicken ,aus dem Handtäschen zaubern und sagen ...."Ach ja ich weiß...ich weiß aber sieh hier, ich hab`s schriftlich ......hier darf man das...was soll ich machen"?!

Das Ganze ist schon wieder so absurd , das es (fast) schon lustig ist! Ein gerichtliches OK zum lästern-extra als Nachhilfe für den Türkischen Staatspräsidenten-der sich damit ja schon allein mit der Anzeige irgendwie zum Affen macht aber wenn er dann auch verliert-das hätte was!

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Re: Deutschland - hannahma

Antwort von Holzkohle am 15.04.2016, 15:16 Uhr

Zitat:
Rückgrat wäre gewesen, wenn sie ihm gesagt hätte "Mensch Recep stell dich nicht an, steh drüber wie ein Mann und misch dich nicht in unsere inneren Angelegenheiten ein."

-

Genau, und weil er tickt wie ein normaler Mensch und auch so eine hohe Meinung von Frauen im Allgemeinen hat, hätte er ihr den Oberschenkel geklopft und gesagt "Recht haste, Angie und jetzt lass uns aufn Bier gehen..."

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Re: Bundesregierung gestattet die Strafverfolgung von Böhmermann

Antwort von Daffy am 15.04.2016, 15:41 Uhr

Es ändert bloß nichts daran, dass ein großer Anteil der Türken sich dadurch diesem Land weiter entfremden wird (ebenso wie streng muslimische Frauen durch das faktische Berufsverbot). Die können oder wollen deshalb zwar nicht wegziehen, aber fühlen sich missachtet und nicht zugehörig. Gut ist das nicht...

Und Böhmermann sitzt in seinem Panikraum (steuerlich absetzbar?) und poliert den Grimmepreis. Ob seine Krankenverischerung sich schon gemeldet hat wg. Beitragserhöhung? Das wäre doch die nächste Schlagzeile wert...

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Re: Bundesregierung gestattet die Strafverfolgung von Böhmermann

Antwort von Carmar am 15.04.2016, 17:01 Uhr

Es sollte mich wundern, wenn B. verurteilt würde.

M. hat das geschickt an die Herren Richter und Rechtsanwälte weitergeleitet. Von denen lässt sich E. eher was sagen als von einer Frau.

Meine Glaskugel sagt: Sollte B. ein Haar gekrümmt werden, dann wackelt die Wand.

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Re: Bundesregierung gestattet die Strafverfolgung von Böhmermann

Antwort von luna8 am 15.04.2016, 17:19 Uhr

Genau so.

Sollte Erdogan das stur durchziehen, siehts mit einem Beitritt zur EU noch schlechter aus.

Ich finde, sie hat das nicht dumm gelöst.

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Re: Bundesregierung gestattet die Strafverfolgung von Böhmermann

Antwort von Lauch1 am 15.04.2016, 17:27 Uhr

Also bitte: Erdogan akzeptiert ja schon Urteile des türkischen Verfassungsgerichtshofs zu Gunsten missliebiger Journalisten nicht.

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Re: Bundesregierung gestattet die Strafverfolgung von Böhmermann

Antwort von Carmar am 15.04.2016, 17:41 Uhr

Tja, er disqualifiziert sich halt jeden Tag ein bisschen mehr.

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ich bin ehrlich gesagt entsetzt

Antwort von sojamama am 15.04.2016, 17:44 Uhr

Schon allein, dass SIE anruft sich entschuldigt hat.... dann über die ganze real gewordene Satire (oder eher schon Comedy, denn mittlerweile ist es zum Lachen) und wie sie demütig dem Erdogan gegenübertritt....

Traurig sowas. Echt ein Armutszeugnis für D.

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Re: Bundesregierung gestattet die Strafverfolgung von Böhmermann

Antwort von Sille74 am 15.04.2016, 17:51 Uhr

Glaub' ich auch nicht, dass er das besser akzeptieren würde im Sinne von: "na gut, es hat ein Gericht entschieden, dann ist es halt so." Geschickt von der Regierung finde ich es aber dennoch, die Ermächtigung zur Strafverfolgung erst einmal zu erteilen (unabhängig davon, ob sie rechtlich die Erteilung überhaupt hätte ablehnen können). Es spricht doch vieles dafür, dass ein Strafverfahren pro Böhmermann ausgeht. Den Schwarzen Peter hätte die Regierung dann aber los und kann sagen, sie habe ihren Part gespielt, alles andere sei Sache der Strafverfolgungsorgane und dann auf Gewaltenteilung, Unabhängigkeit dFr Berichte ect. pp. verweisen. Und wenn erst dann immer noch mit seinem "Mimimi" kommt, outet er sich ja vollends als unrechtsstaatlich gesonnener Herrscher/Diktator und so offensichtlich will erst das viel.leicht auch nicht gerade tun ...

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Titelbild der regierungskritischen Zeitung Cumhuriyet im Feber.

Antwort von Lauch1 am 15.04.2016, 17:51 Uhr

Merkel verweigerte damals ein Treffen.
http://www.cumhuriyet.com.tr/Archive/2016/2/7/477363_resource/22.jpg

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Re: Bundesregierung gestattet die Strafverfolgung von Böhmermann

Antwort von Joplin am 15.04.2016, 18:18 Uhr

Ich finde das auch ganz schlimm. Aber vielleicht ist es sogar gar nicht so negativ für Böhmermann im Endeffekt. Denn die Gerichte sind ja unabhängig und kümmern sich, im Gegensatz zur Bundeskanzlerin, nicht darum, ob evtl ein wichtiger Partner im Umgang mit der Flüchtlingskrise, angepisst ist.

Ich kann mir nicht vorstellen dass die Gerichte Böhmermann verurteilen. Beim besten Willen nicht. Aber ich bin natürlich auch Laie, habe von juristischen Dingen gar keine Ahnung.

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Re: Bundesregierung gestattet die Strafverfolgung von Böhmermann

Antwort von Steffi528 am 15.04.2016, 19:25 Uhr

Ich kann dieser Einschätzung sehr gut folgen.

Eine alternative Handlungsmöglichkeit habe ich bisher nicht gefunden (und grübele weiter, aber nichts gescheiteres fällt mir dazu ein und gerade der Rest Deines Beitrages ist doch eine gute Idee)


Und, irgendwo stand das, das die hier lebenden Türken aufgebracht sind wegen dm Schmähgedicht (ich glaub, war nichts von Dir Sille, aber ich schreib es hier trotzdem drunter). Das sehe ich so nicht, die meisten, mit denen ich rede sind eher empört über Frau Merkel hinsichtlich Strafverfahren, sie sagen, Deutschland soll nicht die Meinungsfreiheit verkaufen.

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Re: ich bin ehrlich gesagt entsetzt und jetzt zeigt sich

Antwort von Antje04 am 15.04.2016, 19:42 Uhr

Dass die Frau keinen A in der Hose hat. Sie ist doch damals auch dem Bush in den Allerwertesten gekrochen, hinter Schröders Rücken.
Ein fatales Signal.

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Re: Hmm, schiefgegangen also.

Antwort von hopsefrosch am 15.04.2016, 20:25 Uhr

"schiefgegangen"....ich hoffe, du hörst den Unterton!!!


NIEMAND darf morden oder Gewalt anwenden, auch wenn sich Satire in Beleidigungen verstrickt oder auf die "Füße" tritt!!

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Re: Hmm, schiefgegangen also.

Antwort von Lauch1 am 15.04.2016, 20:44 Uhr

Das hat nicht zwingenderweise etwas mit Satire zu tun. Auch Schriftsteller werden bedroht, denk an die satanischen Verse, oder an Houellebecqs Unterwerfung.

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Gar kein fatales Signal

Antwort von Strudelteigteilchen am 16.04.2016, 7:00 Uhr

Sondern das Signal, daß sie die Gewaltenteilung ernst nimmt.

Es kann doch echt nicht Konsens sein, daß Frau Merkel als Politikerin entscheidet, ob ein Straftatbestand vorliegt oder nicht? Ich dachte, wir finden Gewaltenteilung prima und Erdogan deswegen doof, weil er sie nicht versteht?

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Re: Was hat das mit Bietenlassen zu tun?

Antwort von Marianna81 am 16.04.2016, 7:57 Uhr

Nein, hätte ich NICHT. Satire über einen Politiker und 'Satire" über Tod mehrerer oder auch nur einen einzelnen Menschen, egal welcher Herkunft, sind evtl. doch etwas unterschiedlich. Oder nicht?

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STT

Antwort von DecafLofat am 16.04.2016, 8:07 Uhr

man kann aufhören sich über die wortmeldungen in diesem forum zu wundern.
ich finde es auch gut dass es nun vor gericht verhandelt wird und erdogan eine lektion darin bekommt was in deutschland mit meinungsfreiheit und demokratie gemeint ist. handfeste europäische werte.
ich begrüße die entscheidung sehr. und direkt danach können sie dann den §103 abschaffen. der "mimimimi"-paragraph.

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rein politische Entscheidung

Antwort von Lauch1 am 16.04.2016, 8:21 Uhr

Erdogan klagt ja ohnehin auf dem ziviltechtlichem Weg. Warum dann noch zusätzlich eine Verfolgung erlauben, wenn man den Straftatbestand ohnehin abschaffen will? Zusätzlich noch die eindeutige und öffentlich kommunizierte Vorverurteilung beim Telefonat (und über ihren Sprecher kommuniziert).
Sieht nicht schön aus und wird als übertrieben unterwürfig wahrgenommen.

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Re: Gar kein fatales Signal

Antwort von Antje04 am 16.04.2016, 8:54 Uhr

Habe ich darüber etwas geschrieben? Nein. Denn es sollte jedem klar sein, dass man Judikative und legislative bzw. dann Exekutive nicht in einen Topf schmeißt.

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Re: rein politische Entscheidung

Antwort von Antje04 am 16.04.2016, 8:55 Uhr

Ja, "unterwürfig" ist das richtige Wort.

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Re: rein politische Entscheidung

Antwort von Sille74 am 16.04.2016, 8:59 Uhr

Mag sein, dass er auch zivilrechtlich geklagt hat. Davon weiß ich allerdings nichts, was aber nichts heißen muss; iCh bin derzeit nicht immer so schnell auf dem aller neuesten Stand. Erst hat aber jedenfalls auch STRAFanzeige gem. § 185 StGB (Beleidigung) gestellt. Das ist sein gutes Recht und es kommt also ohnehin zum Strafverfahren. Klar könnte man daher sagen, es wird ja eh überprüft und der andere ggf. einschlägige Paragraph wird ja wahrscheinlich eh abgeschafft und deshalb die Ermächtigung nicht erteilen. Aber das würde ich recht(sstaat)lich für sehr bedenklich halten. Denn noch gibt es die entsprechenden Paragraphen ja eben noch. Und ich glaube, dass aus rechtsstaatlichen Gründen (Gewaltenteilung) die Erteilung der Ermächtigung nur sehr schwer verweigert werden kann/darf, so ähnlich, wie der Bundespräsident auch die Unterzeichnung von Gesetzen nur sehr eingeschränkt everweigern darf, weil die Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit den Gerichten obliegt. Ich weiß nicht, ob Erdogan bei Verweigerung der Ermächtniserteilung irgendeine Handhabe gehabt hätte. Aber eine Verweigerung mit der Begründung, er hätte ja eh nichts machen kommen, hätte ich aus rechtsstaatlichen Gründen auch peinlich gefunden.

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Re: Gar kein fatales Signal

Antwort von Sille74 am 16.04.2016, 9:03 Uhr

Ja, würde aber die Regierung die Ermächtigung grundlos (also aus nicht anerkannten, rechtlichen Gründen) verweigern, würde sie möglicherweise zu weit in den Bereich der Judikative eingreifen.

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Re: Was hat das mit Bietenlassen zu tun?

Antwort von Sille74 am 16.04.2016, 9:12 Uhr

Satire ist Satire, oder auch nicht. Geschmacksfragen sind dabei irrelevant. Die Böhmermann-Sache berührt eben Straftatbestände (denn dass das Gedicht isoliert betrachtet, eine Beleidigung wäre, steht ja wohl außer Frage und jetzt muss/kann eben überprüft werden, inwieweit das Drumherum das Ganze zur Satire werden lässt und daher eine Strafbarkeit entfällt). Es mag geschmacklos sein, den Tod vieler Menschen zum Anlass einer solchen satirischen Zeichnung zu nehmen wie es Charlie-Hebdo gemacht hat (wobei ich persönlich nicht der Meinung bin, dass die Zeichnung von der Aussage her Satire über den Tod dieser Menschen ist, sondern eine ganz andere Intention hat), ich sehe aber keinen Steaftatbestand tangiert. Und falls doch, würde es ja jedem frei stehen, Anzeige zu erstatten.

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Re: rein politische Entscheidung

Antwort von Lauch1 am 16.04.2016, 9:23 Uhr

Es gibt mittlerweile 100te Anzeigen, AKP naher Gruppierungen in D, In Ö hat die UETD (eine AKP Untergruppierung) Beschwerde beim Presserat gegen den Abdruck des Gedichtes eingelegt.
Es wird Jahre dauern, bis ein rechtskräftiges Urteil steht. Worst Case: mehrere Richter entscheiden diametral anders. Das ist eben das Risiko bei mehreren Verfahren zu einem Strafbestand.
Den eigentlichen Skandal, dass Böhmermann nämlich massiv bedroht wird, hat Merkel gestern natürlich nicht erwähnt. Sie hat sich als deutsche Kanzlerin nicht schützend vor ihn gestellt. Obwohl sie bei der CH Kundgebung in erster Reihe marschiert ist.

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Re: Gar kein fatales Signal

Antwort von Alba am 16.04.2016, 9:25 Uhr

I agree with STT (and not only because it rhymes).

Ich halte da auch fuer die beste und demokratischste Loesung. Die Gerichte entscheiden ueber den Fall nach sorgfaeltiger Pruefung der Gesetzte des Landes und nicht ein Regierungschef nach eigenem Gutduencken und verletztem Stolz. Vielleicht lernt Erdogan ja was dabei.

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Re: rein politische Entscheidung

Antwort von Alba am 16.04.2016, 9:51 Uhr

Meinst Du es wuerde irgendetwas an der Bedrohung aendern wenn Merkel anders in Sachen Gerichtsverfahren entscheiden haette?
Ich vermute die die Drohungen aussprechen interessieren sich weder fuer ein Gerichtsverfahren noch fuer Kontext oder Metabebene, alles was sie hoeren oder lesen ist das Gedicht mit seinen rassistischen Klischees und Beleidigungen. Und in 2016 mit twitter und social networks sind diese isolierten Zeilen dann auch in sekundenschnelle auch in den hintersten Winkel der Tuerkei verbreitet. Das Erstaunliche daran ist eher, dass beim ZDF, nach den Mohammed-Cartoons und CH und allen moeglichen anderen shitstorms, daran anscheinend niemand gedacht hat, dass das passieren koennte.
Die Realitaet in 2016 ist halt leider nicht wie eine Father Ted Episode.

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Re: rein politische Entscheidung

Antwort von Lauch1 am 16.04.2016, 10:01 Uhr

Doch ich denke schon, dass die Situation für Böhmermann leichter wäre, wenn sich Merkel von Angang an schützend vor ihn gestellt hätte. Sieht ja auch die NZZ oder die Washington Post so.
Hat sie aber nicht, im Gegenteil, sie hat seinen Beitrag bei Davutoglu als "bewusste Beleidigung" bezeichnet. Erst darauf hin kam der türkische Vizepremier und sah ein "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" (!) und eine Beleidigung aller 78 Mio Türken.

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Re: Gar kein fatales Signal

Antwort von Lauch1 am 16.04.2016, 10:08 Uhr

Was denn? Er wird ein Urteil das nicht seinen Wünschen entspricht genausowenig akzeptieren, wie er Urteile des türkischen Verfassungsgerichts akzeptiert.

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Re: rein politische Entscheidung

Antwort von Alba am 16.04.2016, 10:20 Uhr

Maybe, aber Merkel ist natuerlich in Sachen Erdogan/Tuerkei in einer doofen Situation, between a rock and a hard place, selbst verschuldet zum Teil,
Das mit der "bewussten Beleidigung" haette sie sich sparen muessen aber ich vermute sie hat das als Beschwichtigung gemeint, so nach dem Motto "ich fuehle ja mit Dir aber jetzt lass es gut sein".
In Glasgow wurde in der Osterwoche ein Ahmadi shop keeper, Asad Shaw, mit 30 Messerstichen von einem anderen Muslim ermordet, weil er seinen Kunden auf FB ein frohes Osterfest wuenschte. The world has gone mad.

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Re: Gar kein fatales Signal

Antwort von Alba am 16.04.2016, 10:24 Uhr

Ob er es akzeptiert oder nicht tut nichts zur Sache, aber die deutsche Regierung kann dann mit der Schulter zucken und sagen, dass es nach eingehender Pruefung durch unabhaengige Gerichte zu diesem Urteil kam und, dass sie es so akzeptieren muessen und nichts weiter tun koennen.
Man verteidigt einen Rechststaat nicht dadurch, dass man seine eigene Gesetzte und Vorgehensweisen aussetzt je nachdem ob einen der Klaeger passt oder nicht.

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Re: rein politische Entscheidung

Antwort von Lauch1 am 16.04.2016, 10:26 Uhr

Das Beste für Böhmermanns Sicherheit wäre ein doppelter Schuldspruch und das schon Morgen. Das Ganze wird sich aber über Jahre hinziehen. Ich möchte nicht in seiner Haut stecken.

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Re: Gar kein fatales Signal

Antwort von DecafLofat am 16.04.2016, 10:28 Uhr

albas ausführungen: a sight for sore eyes. auf einige hier ist verlass.

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Re: rein politische Entscheidung

Antwort von Alba am 16.04.2016, 10:29 Uhr

Nein, ich auch nicht oder in der seiner Familie. It's shit.

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Re: Gar kein fatales Signal

Antwort von Lauch1 am 16.04.2016, 10:36 Uhr

Die deutsche Regierung, die die rechtskräftige Urteilsverkündung kommentiert, wird nicht die aktuelle sein. Das wird sich über Jahre hinziehen.

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Re: rein politische Entscheidung

Antwort von Lauch1 am 16.04.2016, 10:46 Uhr

Stell dir bitte einmal vor ein britischer oder französischer Künstler wäre betroffen. Denkst du Cameron oder Hollande würden so handeln?

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Re: rein politische Entscheidung

Antwort von Alba am 16.04.2016, 10:57 Uhr

Cameron wuerde sich wahrscheinlich sehr viel vorsichtiger aeussern, ich glaube er hat sehr viel bessere und erfahrene civil servants, wenn ueberhaupt aber ich hoffe doch, dass er die Gesetzte des Landes aufrecht erhalten wuerde.
Die Verleumdungsgesezte in GB wurden uebrigens tatsaechlich vor ein paar Jahren veraendert weil sie zunehmend dazu benutzt wurden berechtigte Kritik zu verhindern, gerade in Medizin/Wissenschaft. Die bekanntesten Faelle sind Simon Singh vs Chiopractics Society oder Ben Goldacre vs Mathias Rath. Nach heutiger Gesetzgebung kaeme keiner dieser Faelle vor Gericht aber zu der Zeit der Klagen war es notwendig nach britischem Recht Verfahren zu eroeffnen, die in beiden Faellen von den Angeklagten (Singh und Goldacre) gewonnen wurden aber ihnen zig tausende Pfund kosteten.

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Re: Gar kein fatales Signal

Antwort von Joplin am 16.04.2016, 14:34 Uhr

Das ist richtig. Bloß hat sich die Bundeskanzlerin schon dazu hinreißen lassen, Jan Böhmermann öffentlich zu kritisieren und sich beim Präsidenten Erdogan zu entschuldigen, bevor sie sagte, dies sei kein Fall für die Politik, sondern ein Fall für die Gerichte.

So hat das Ganze doch einen sehr negativen, ich möchte fast sagen axxxkriecherischen Beigeschmack.

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Merkel hat da eben nicht "aussen vor" zu sein

Antwort von Antje04 am 16.04.2016, 15:14 Uhr

Ich habe mit einem befreundeten Anwalt gesprochen.
Es ist die legitime Vorgehensweise, dass Erdogan entsprechend schriftlich auf Merkel zugeht, und Merkel entscheidet, ob sie das an die Staatsanwaltschaft weitergibt.
Das hat sie getan.
Wie ein Politiker sagte: Auch das ist Demokratie.
Der Paragraf 103 betrifft eben nicht nur Majestäten sondern auch Staatsoberhäupter.
Böhmermann hat ein ausländisches Staatsoberhaupt beleidigt, mit dem Deutschland finanziell und auf andere Weise verbunden ist.
Weil mehrfach in dem Zusammenhang Nordkorea genannt wurde, da hat D keinerlei Verpflichtung oder Verbindung, insofern darf man den dortigen Diktator beleidigen, wie man will.
Tja, irgendwann wird es mit Erdogan so sein wie im Gedicht "Der Zauberlehrling"- die Geister, die ich rief...

Aber. Wenn Böhmermann nicht wusste was er da lostritt, ist er nicht so intelligent wie ich dachte....

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Re: Merkel hat da eben nicht "aussen vor" zu sein

Antwort von Lauch1 am 16.04.2016, 16:10 Uhr

Ja klar, voll demokratisch, grandionse Optik: Merkel hält es aus Gründen für geboten (die SPD offensichtlich nicht), daher kommt es zur Strafverfolgung.
"Wir gehen mit Böhmermann durch alle Instanzen" posaunt das ZDF, eine Stunde später zieht sich Böhmermann aus seiner Sendung zurück.

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Re: Bundesregierung gestattet die Strafverfolgung von Böhmermann

Antwort von Carmar am 17.04.2016, 19:09 Uhr

Bestimmt schreibt schon jemand an einem Drehbuch und denkt über die Besetzung der Rollen nach.

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