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Geschrieben von lussi am 06.11.2016, 18:39 Uhr

betreff zwangsadopption

Hier ist meine Geschichte,am 22.April 1987 kam meine Tochter als Todgeburt in der Charite!Es ging alles sehr schnell!In der 34Schwangerschaftswoche wurde plötzlich festgestellt,mein Kind ist nicht gesund!Ich war noch sehr jung und war völlig überfordert!Es wurde eine Feindiagnostik gemacht und mir wurde mitgeteilt,das es besser ist die Schwangerschaft abzubrechen!Es würde nicht überleben!Ich stimmte zu und unter Vollnarkose habe ich entbunden!Ich sagte mir kann ja alles passieren aber ich konnte mich nicht verabschieden und es gab keine Beerdigung!!Ich habe eine Sterbeurkunde aber ich habe heute immer noch Zweifel!Es waren mehrere Frauen auf meinen Zimmer und eine Frau meinte,sie hatte ihr Kind noch nach der Geburt schreien gehört!Ich kann einfach nicht abschliessen!

 
9 Antworten:

Re: betreff zwangsadopption

Antwort von gespenst am 06.11.2016, 18:53 Uhr

Bist du in psychologischer/psychiatrischer Betreuung? Gibt es die Krankenakte von damals noch? Welches Krankheitsbild hatte dein Kind genau?

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Re: betreff zwangsadopption

Antwort von 32+4 am 06.11.2016, 19:41 Uhr

Ich empfehle ebenfalls kontakte zu suchen. Alles, woran du dich erinnern kannst.
Zwangsadoptionen gab es damals! Gerade sehr aehnlich wie es bei dir gefuehlt sein koennte.
Namen? Im zweifel wuerde ich leute bezahlen, die nachforschen.


Alleine auch um abschliessen zu koennen.
Ein furchtbares gefuehl, wenn man das kind nicht verabschieden konnte. Und nur einen zettel in der hand haelt.
Das kann ich annaehernd nachvollziehen. Allerdings wusste ich bei meiner diagnose, dass es lebend geboren nicht lebensfaehig ist.

Aber nur ein zettel..kein abschied...furchtbar.

Druecke ganz fest die daumen!

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Re: betreff zwangsadopption

Antwort von lussi am 06.11.2016, 20:30 Uhr

Danke dir!!

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Re: betreff zwangsadopption

Antwort von shinead am 07.11.2016, 8:46 Uhr

Zwangsadoption in Westdeutschland 1987 nach der Geburt ohne Kenntnis der Mutter?

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Re: betreff zwangsadopption

Antwort von dani_j_j am 07.11.2016, 9:26 Uhr

Ostdeutschland!
Ich stell mir in meinem jugendlichen Leichtsinn vor, dass man da Akteneinsicht veranlassen kann. Es gibt bestimmt noch mehr Frauen mit dem Thema, dank Internet kannst Du bestimmt welche finden und fängst nicht bei null an.

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Re: betreff zwangsadopption

Antwort von dee1972 am 07.11.2016, 9:35 Uhr

Die Charité lag 1987 im Ostteil Berlins.

Zwangsadoptionen in der DDR (politisch motivierte Kindesentziehungen und Vermittlung an systemtreue Paare) gab es auf jeden Fall ohne Kenntnis der Eltern, denn meistens waren die ja inhaftiert und denen hat man garantiert nicht gesagt, was man mit ihren Kindern anstellt :(

Die AP sollte sich auf jeden Fall Hilfe zur Aufarbeitung ihres Verlustes suchen. Vielleicht kann einer der einschlägigen Vereine Auskunft geben. An einen Psychologen würde ich mich auf jeden Fall wenden.

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Re: betreff zwangsadopption

Antwort von shinead am 07.11.2016, 9:50 Uhr

Ok, ich dachte, dass zumindest ein Teil der Charite immer im Westen lag.

Vielleicht hilft der Link: http://www.personen-suche-ddr.de/

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Re: betreff zwangsadopption

Antwort von dee1972 am 07.11.2016, 11:22 Uhr

Was ist denn mit dem Kindsvater, deinen bzw. seinen Eltern? Können die irgendwas wissen? Hast du schon mal den Geburtsbericht angefordert?

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Patientenakten

Antwort von Trini am 07.11.2016, 12:31 Uhr

Du könntest Glück haben, dass es noch Akten gibt:
----------------------------
Gemäß § 10 Abs. 3 MBO-Ä sind die Patientenakten nach Abschluss der Behandlung für zehn Jahre aufzubewahren, sofern nicht andere Gesetze eine längere Aufbewahrungszeit bestimmen. Dies ist bei der Röntgenverordnung der Fall: In § 28 Abs. 3 RÖV wird eine 30jährige Aufbewahrung nach Abschluss der Behandlung gefordert.

Auch die oben angesprochene KHSVO Berlins verlangt eine Aufbewahrung von 30 Jahren nach Entlassung des Patienten bzw. 20 Jahren, wenn der Patient im Krankenhaus verstorben ist.

Da die Fristen Mindestfristen sind, besteht das oben erläuterte Einsichtsrecht des Patienten übrigens fort, wenn die Frist zwar abgelaufen ist, seine Akte aber tatsächlich noch existiert.

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Quelle: http://www.info-krankenhausrecht.de/Rechtsanwalt_Arztrecht_Medizinrecht_Patientenakte_Patientenakte_01.html#tocitem7

Die große Frage ist natürlich, ob die Akten auch die Wendezeit überstanden haben.
Da die dreißig Jahre bald rum sind, solltest du keine Zeit mehr verlieren.

Eigentlich kann ich mir aber nicht vorstellen, warum man ein gesundes Kind als Frühchen auf die Welt geholt haben sollte, um es adoptieren zu lassen.
Bei einem reif geborenen Kind, das man der Mutter als Totgeburt "verkauft" (deine Zimmergefährtin) ist das schon eher denkbar.

Wünsche dir viel Erfolg bei deiner Suche.

Trini

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