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Geschrieben von pauline-maus am 26.03.2014, 11:41 Uhr

besuchsrechtklage der oma

hallo und mahlzeit...


ich frage heute mal für meine freundin, da ih ihr da nicht wirklich raten und helfen kann
sie ist seit 2 jahren getrennt . der mann lebt 50 km entfernt und bisher klappte alles wunderbar.
besuchsrecht ller 2 wochen und hälftig ferien.

nun kommt ihre mutter auf den plan zu intrigieren(/ schon immer ein schlechtes mutter-tochter-verhältniss)
ihre mutter zieht in die stadt des exmannes, und erzählt böse sachen( unter anderen meine freundin hätte ein verhältniss mit dem eigenen vater, würde trinken....)

nun hat klage eingereicht auf ein besuchswochende pro monat, welches das wochende meiner freundin .und die ganzen herbstferien

meine freundin hat eine anwältin aber trotzdem tüchtig angst,da das kind gar nicht hin möchte.
wie seht ihr die chance der oma? ich danke euch sehr lg antje

 
7 Antworten:

Re: besuchsrechtklage der oma

Antwort von pauline-maus am 26.03.2014, 11:43 Uhr

ach das kind, 9 sieht die oma sowieso jedes 2. wochende, wenn sie beim vater ist und das ist auch ok. dieses geforderte wochende soll zusätzlich sein.

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Re: besuchsrechtklage der oma

Antwort von mama.frosch am 26.03.2014, 11:46 Uhr

ich denke nicht dass sie da mit ihrem ansinnen chancen hat durchzukommen, sie sieht die enkelin ja.

allerdings würde mich wohl eine verleumdungsklage gegen die mutter in den fingern jucken.

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Re: besuchsrechtklage der oma

Antwort von Seansmama am 26.03.2014, 14:04 Uhr

Wenn meine Mutter oder SM sowas über mich erzählen würde, wäre das Besuchsrecht gleich mal ganz weg, richtig mit Brief und Siegel.

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Re: besuchsrechtklage der oma

Antwort von Ebba am 26.03.2014, 14:04 Uhr

Wegen des Umgangsrechtes der Oma guck mal hier:
http://www.kanzlei-poppe.eu/publikationen_details_405_13_303_118.html

Ich denke auch, dass die Klage wenig Aussicht auf Erfolg hat. Aber, dass wird die Anwaltin deiner Freundin ihr sicher auch schon gesagt haben.

Was die Unterstellungen der Oma betrifft, da sollte deine Freundin auch mal mit ihrer Anwältin drüber reden. Wenn sich nachweisen lässt, dass die Oma diese Behauptungen aufstellt oder verbreitet, dann wäre IMHO an eine Unterlassungserklärung ggf. Unterlassungsklage zu denken.

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Re: besuchsrechtklage der oma

Antwort von pauline-maus am 26.03.2014, 16:14 Uhr

ich danke euch. klingt schon mal positiv.freue mich ihr das sagen zu können. lg antje

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Re: besuchsrechtklage der oma

Antwort von germanit1 am 26.03.2014, 16:58 Uhr

Das Problem ist das Nachweisen koennen, dass die Oma solche Sachen rumerzaehlt. Bei mir wurde sogar ein Brief unterschlagen. Nur habe ich dass erst spaet erfahren. Als Zeuge (auch fuer Behauptungen, die nicht stimmen) steht leider auch niemand zur Verfuegung.

Ich hoffe, dass die Oma mit ihrer Klage nicht durchkommt und ihr der Richter ein paar Takte sagt.

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Re: Und wenn noch jemand daher kommt, der das Kind auch regelmäßig sehen will?

Antwort von Franke am 26.03.2014, 23:58 Uhr

Schließlich gibt es vier Großelternteile, beide Paare können geschieden sein und spinnefeind . . . Also will jeder alleine mit dem Kind was unternehmen . . .

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