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Geschrieben von Pferdfelix1 am 05.01.2017, 18:39 Uhr

Besch

Hallo,

Bin jetzt in der 23. SSW. Ich arbeite im Hotel als Hausdame. Ich schaffe meine Arbeit nicht mehr, bekomme keine Hilfe . Mein Chef nimmt keine Rücksicht. Trotz gesundheitlicher Probleme bekomme ich kein Beschäftigungsverbot. Wer kennt einen Artzt in Berlin, der ein Beschäftigungsverbot ausstellt ?

 
17 Antworten:

Re: Besch

Antwort von kath1983 am 05.01.2017, 18:55 Uhr

Ich habe kein NS bekommen, weil ich auch nur Schreibtischtäter bin. Aber ich War ab der 27 SSW krank geschrieben, weil ich Probleme mit dem langen Sitzen hatte und auch einen Arbeitsweg von zwei Stunden am Tag

Ich war bei der Frauenarztpraxis im Gesundheitszentrum am unfallkrankenhaus marzahn. Sie hätte mir auch ein BS ausgestellt.

Im übrigen glaube ich, du hast bei deiner Tätigkeit definitiv einen Anspruch. Das ist doch viel zu anstrengend. In vier Wochen kannst du dich doch nicht mehr so gut bewegen.

Lass dich sofort raus nehmen

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Re: Besch

Antwort von linghoppe. am 05.01.2017, 19:03 Uhr

wenn dir dein Frauenaezt keinen Schein ausschreibt dann gehe bitte
zur Frauenarztpraxis im Gesundheitszentrum , deine Arbeit ist viel
zu streng .. viel Erfolg

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Re: Besch

Antwort von dee1972 am 05.01.2017, 19:06 Uhr

Als Hausdame schreibst du Dienstpläne,Budget und Materiallisten, checkst Zimmer und öffentliche Bereiche, nimmst Wäschelieferungen (da kann dir sicherlich die Hausdamenassistentin oder eine Azubine zur Hand gehen) an, bestellst und verwaltest Verbrauchsgegenstände. Das ist nicht mehr zu schaffen?

Wenn sich dein direkter Vorgesetzter (was dann ja sicherlich der Hoteldirektor ist) nicht an das Mutterschutzgesetzt hält, dann macht er sich strafbar. Und das weiss er sicherlich auch.

"Nur" gesundheitliche Probleme berechtigen nicht zur Ausstellung eines IBV durch den FA, es bedarf dann eher einer Krankschreibung.

Alles Gute.

P.S. rein interessehalber: handelt es sich um ein Privathotel oder um eine Kette?

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Re: Besch

Antwort von Pferdfelix1 am 05.01.2017, 19:14 Uhr

Hallo,
Es handelt sich um ein Privathotel und ich habe keine Hilfe in Form von Azubis oder Praktikanten, da es personalmäsig nicht möglich ist! Ich bin alleine und Schreibtischarbeit ist echt der kleinste Teil meiner täglichen Arbeit !!

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Re: Besch

Antwort von sternenfee75 am 05.01.2017, 19:19 Uhr

Es liegt aber am Arbeitsplatz, von daher ist der AG verpflichtet, dir eine andere Arbeit zuzuteilen oder ein BV auszustellen. Dieses Jahr haben sich die Bedingungen auch geändert, was ein BV angeht.
Der Gyn darf in diesem Fall kein BV ausstellen.
Würde mich ansonsten an das Gewerbeaufsichtsamt wenden.

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Re: Besch

Antwort von Tini_79 am 05.01.2017, 19:36 Uhr

Meine Ärtzin hat mir zwar für nichts einfach von sich aus ein BV angeboten und das machen sicher viele, korrekt ist das aber nicht.

Wenn deine Arbeitsbedingungen nicht dem MuSchuG entsprechen und dein Chef uneinsichtig ist, dann wende Dich ans Gewerbeaufsichtsamt oder die Berufsgenossenschaft.

Wurde eine Gefährdungsbeurteilung gemacht?

Nun einfach mit einem anfechtbaren BV vom Gyn zu kommen, wird das Verhältnis zum Chef nicht gerade besser machen.

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Re: Besch

Antwort von rotblau am 05.01.2017, 19:54 Uhr

dann geh halt in den krankenstand wenn es dir nicht gut geht.wo liegt das problem?

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Re: Besch

Antwort von kath1983 am 05.01.2017, 21:58 Uhr

In so einem kleinen Betrieb ist es mit dem Klima sicherlich nicht leicht. Aber du solltest an Dich und dein Baby denken.

Über ein BV kann dein Chef sich doch freuen. Dir Zahlung übernimmt sofort die Krankenkasse.

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Re: Besch

Antwort von Danyshope am 05.01.2017, 22:13 Uhr

Blödsinn! Und damit meine ich das Geschrei nach einem BV vom Arzt. Der darf dir keines ausstellen und ist auch der komplett falsche Ansprechpartner. Für das BV ist - wenn die Arbeit mit dem Mutterschutz nicht vereinbar ist - der AG zuständig. weigert der sich, kannst Du auch Aufsichtsbehörde einschalten (Gewerbeamt/Arbeitsschutz). Die prüfen das dann.

Der Arzt darf das Bv nur ausstellen wenn Du derartige entsprechende gesundheitliche Beeinträchtigungen hast das deine Gesundheit oder die des Kindes gefährdet sind, nicht aber weil Du als Hoteldame arbeitest. Und wenn du die üblichen "Schwangerschaftsbeschwerden" hast oder eine Grunderkrankung ist evtl eh eine AU angesagt - je nachdem mit Auswirkung auf das Elterngeld oder nicht.

Also bevor du nach einem Gefälligkeits-BV ruft evtl einfach mal erst informieren wer für was zuständig ist. Wobei ein BV eh nicht mehr so leicht zu bekommen ist - dank dem mißbrauch einiger "Damen". Viele Frauen meinen nämlich mit positivem Schwangerschaftstest schwer krank zu sein....

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Re: Besch

Antwort von Danyshope am 05.01.2017, 22:15 Uhr

Das es dann irgendwann Krankengeld gibt und evtl sogar weniger Elterngeld. da nimmt man doch lieber 100% Lohnersatz aufs Staatskosten mit.

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Re: Besch

Antwort von Drachenfrosch am 05.01.2017, 23:56 Uhr

Krankschtreibungen wegen der Schwangerschaft wirken sich nicht aufs Elterngeld aus. Auch wenn du !ehe als 6 Wochen krank bist ! Also los und lass dich krankschreiben!

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Re: Besch

Antwort von Tini_79 am 06.01.2017, 6:27 Uhr

Dann bekommt sie aber ca 10 Wochen nur Krankengeld. Naja, ist halt eine Gewöhnung an das Elterngeld...

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Staatskosten?

Antwort von shinead am 06.01.2017, 9:23 Uhr

Seit wann wird das Gehalt von Frauen im Berufsverbot vom Staat bezahlt? Das zahlt erst einmal der Arbeitgeber und bekommt dann eine U2 Rückzahlung für den Betrag von der Krankenkasse.

Die U2 (Umlage 2) ist eine Art solidarischer Kasse für alle Arbeitgeber, die eben dann das Geld wieder erstattet bekommen. Da zahlt der Staat nicht mit ein. Das sind Lohnnebenkosten (über die die AGs gerne jammern wenn sie sie bezahlen müssen, aber sehr froh sind, wenn sie aus dem Topf Geld zurück bekommen).

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Re: Besch

Antwort von Einstein-Mama am 06.01.2017, 10:10 Uhr

Bei uns stellt seit einiger Zeit der Betriebsarzt das BV aus, nicht der Gyn.
Die Stelle kann dann neu besetzt werden und der AG muss sich nicht an irgendwelche Mutterschutzgesetze halten, was gerade bei den Dienstzeiten sinnvoll ist.
Einen Betriebsarzt wird es aber wohl in so einem kleinen Betrieb nicht geben.

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Re: Besch

Antwort von dee1972 am 06.01.2017, 12:49 Uhr

In über 20 Jahren ist mir kein Betriebsarzt in der Hotellerie untergekommen, egal wie groß oder klein das Unternehmen war :)

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Re: Besch

Antwort von Einstein-Mama am 06.01.2017, 13:37 Uhr

Ist wahrscheinlich auch unüblich. Die gibt es aber wirklich auch außerhalb der Gesundheitsbranche.

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Re: Besch

Antwort von dee1972 am 06.01.2017, 18:16 Uhr

Ja, aus der Industrie kennt man das ja auch. Aber in der Hotellerie sind die sonst so normalen Sachen wie Betriebsrat, Gewerkschaft, Gleichstellungsbeauftragte etc kaum üblich.

Aber als echte Hausdame (also Abteilungsleiterin eines Teams und nicht als one-man-show) mit den branchentypischen Arbeiten macht man sich nicht tot. Wenn allerdings in einem kleinen Haus das "Mädchen für alles" Hausdame genannt wird, ist das schon eher verwirrend.

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