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Geschrieben von Trini am 01.05.2016, 14:33 Uhr

Berlin verbietet Ferienwohnungen

Zwei Aspekte finde ich dabei kritisch.
Die Eigentümer der Wohnungen, die diese ja auch als Fewo ausgestattet haben und sie pflegen und reinigen (lassen), werden quasi enteignet.

Für Familien gibt es ( vor allem, wenn das Beispiel Schule macht ) keine Möglichkeit mehr, Urlaub in abgeschlossenen Einheiten mit mehreren Schlafräumen und Küche zu machen.

Andere Bewohner vor Partylärm zu schützen, ist übrigens KEIN Argument. Dazu genügt eine Klausel in der Teilungsvereinbarung ( bei ETW). Ebenso bei Untervermietung.

Trini

 
57 Antworten:

Re: Berlin verbietet Ferienwohnungen

Antwort von Leena am 01.05.2016, 14:57 Uhr

Wenn ich das recht verstehe, geht es um eine Verordnung, die ab 2014 gilt, und da ist jetzt zum 01.05.2016 die "Schonfrist" abgelaufen, oder? Also nichts, was "überraschend" kommt und worauf man sich nicht einstellen konnte.

Ich sehe auch nicht, dass Eigentümer von "Ferienwohnungen quasi enteignet" würden. Zum einen sind Wohnungen zu Wohnzwecken bestimmt, und Eigentum ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Verpflichtung, Sozialbindung des Eigentums etc.pp., d.h. man darf tatsächlich nicht seine Wohnung beliebig leer stehen lassen, sie als Praxis oder Büroraum zu Nicht-Wohnzwecken zweckentfremden - und sie eben auch nicht "einfach so" als Ferienwohnung nutzen, da Ferienwohnungen KEINE Wohnzwecke sind.

Was die Familien betrifft - ich glaube, die Versorgung der lokalen Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum ist deutlich wichtiger als möglichst billige und abgeschlossene Urlaubsunterkünfte. Ansonsten habe ich tatsächlich schon mit Familie in Berlin Urlaub gemacht, in entsprechenden Pensionen, mal in einer Jugendherberge bzw. einem kirchlichen Ferienheim, da muss es nun wirklich keine abgeschlossene Ferienwohnung mitten in Berlin sein. Da bleiben außerdem immer noch Ferienwohnung außerhalb, in Orten, wo kein dramatischer Wohnungsmangel herrscht.

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ich finde das auch heftig

Antwort von Ellert am 01.05.2016, 15:01 Uhr

Nicht wegen der Gäste die da reinwollen
vor allem wenn einer so eine Wohnung gekauft und eingerichtet hat und kalkuliert hat.
Nun soll er es viel günstiger vermieten an Leute die ggf als Mietnomaden nie zahlen
die Möbel entsorgen die er angeschafft hat etc.

Und die Familie mit 5 Kindern die gerne eine Woche nach Berlin will,
wie soll die ein Hotel zahlen oder muss die nun in die Jugenherberge ?

Diese Diskussion ist aber hier schon lange,
und die es heimlich vermieten erwarten nun drastische Strafen !

dagmar

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Re: ich finde das auch heftig

Antwort von dee1972 am 01.05.2016, 15:06 Uhr

Dagmar was hast du gegen Jugendherbergen? Es gibt davon sehr schön und gepflegte in Berlin und beazahlbar sind die Mehrbettzimmer allemal.

Partylärm ist kein Argument? Na dann lade ich die TE herzlich ein. Samstags ab 23 Uhr, dann kann ich ihr mal zeigen, was in so mancher "Ferienwohnung für Familien", sorry an dieser Stelle hab ich mich am meinem sonntäglichen Kaffee verschluckt, so abgeht. Dazu muss ich nicht mal die Balkontür öffnen und höre trotzdem den Partylärm aus dem Haus gegenüber!

Auch meine ehemalige Wohnung ist nun Ferienwohnung. Da campieren am WE bis zu 8 Personen auf 54 m² (und das glaube ich den ehemaligen Nachbarn unbesehen).

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Was die Vermieter von Ferienwohnung betrifft...

Antwort von Leena am 01.05.2016, 15:11 Uhr

...Ferienwohnungen sind zu mind. 90% "Verlustgeschäfte", d.h. bei den durchschnittlichen Vermietungstagen, dem entsprechenden Leerstand etc.pp. erzielt man mit Ferienwohnungen i.d.R. steuerlich Verluste. Es ist normalerweise eine Kapitalanlage, z.T. auch mit Selbstnutzung, aber die Mieteinnahmen sind nicht wirklich der springende Punkt in der Mehrzahl der Fälle. Da dürfte es i.d.R. lukrativer sein, die Wohnungen zu Wohnzwecken dauerhaft zu vermieten, wenn es nur um die eigene Kalkulation ginge.

Jugendherbergen haben heutzutage übrigens oft Familienzimmer und teilweise auch Appartements, die dürften sogar oft günstiger sein als eine komplette Ferienwohnung mitten in der Stadt. Das halte ich nicht für ein durchschlagendes Argument.

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Nun ja, ...

Antwort von Trini am 01.05.2016, 15:11 Uhr

bei sozialem Wohnraum teile ich deine Ansicht.
Bei " selbst gebauten " ETW sehe ich das etwas anders.

Wir sind in zwei Wochen in Berlin.
Haben da (hoffentlich noch) eine Fewo in einem sehr unzentralen dörflichen Stadtteil. Die Besitzer haben dafür Stall oder Scheune umgebaut.
Es wäre bitter, wenn sie nicht mehr vermieten dürften.

Wir hatten uns auch mal für eine ETW zum Vermieten interessiert. Bei allen in Frage kommenden Objekten war temporäre Vermietung ausgeschlossen.
Ist dies beim Bau/ Kauf eines Objekts aber erlaubt gewesen, dann IST es eine Art von Enteignung.


Trini

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Re: ich finde das auch heftig - ich auch!

Antwort von Antje04 am 01.05.2016, 15:13 Uhr

Wir bevorzugen Ferienwohnung wegen der Ruhe. Außerdem möchte ich die Möglichkeit haben, selber zu kochen. Zumindest etwas Privatsphäre zu haben, auch das ist für mich Urlaub.
Diejenigen, die sich in FWos aufführen sind doch die absolute Minderheit.

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Es ist ja nicht nur mitten in der Stadt

Antwort von Trini am 01.05.2016, 15:14 Uhr

Sondern auch am Stadtrand.

Trini

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Dann sollten die Eigentümer. ..

Antwort von Trini am 01.05.2016, 15:17 Uhr

vom Haus gegenüber das für ihr Haus klären.
Oder ist das EIN Eigentümer, der alle Whg. vermietet hat?

Trini

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Re: Dann sollten die Eigentümer. ..

Antwort von dee1972 am 01.05.2016, 15:50 Uhr

Der Eigentümer vom Haus gegenüber ist mir unbekannt. Und dem ist es sicherlich auch piepegal, solange die Kohle stimmt. Es handelt sich um ein Mietshaus mit 3-4 Zimmerwohnungen und diese sind hier rar gesät.

Aber die Familien, die der Lärm stört, können ja ausziehen, Bezahlbare Wohnungen gibt es ja wie Sand am Meer, notsfalls müssen sie halt an den Stadtrand in die Platten ... Hauptsache die Touris können günstig und bequem citynah Urlaub machen... Ironie off...

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Re: Dann sollten die Eigentümer. ..

Antwort von Trini am 01.05.2016, 16:07 Uhr

"Normale " Urlauber stören ja im Regelfall nicht.
Kann es sein, dass das ein berlinspezifisches Problem ist?
Wir waren schon in sooooooo vielen Fewos, aber außer Himmelfahrt 2015 gab es noch nie Geräuschprobleme mit Nachbarn.

Die Wohnungsbaugenossenschaften ( z.B. die meiner Eltern ) betreiben sogar für ihre Mitglieder Gästewohnungen in verschiedenen Städten ( auch in Berlin).
www.gaeworing.de

Das ist ja auch Missbrauch von Wohnraum.

Trini

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Re: Dann sollten die Eigentümer. ..

Antwort von dee1972 am 01.05.2016, 16:20 Uhr

Bei den FeWos in deiner Verlinkung handelt es sich aber weder um größere Wohneinheiten für Familien noch um citynahe Stadtteile. 1-2 Raumwohnungen in diesem Teil der Stadt sind leicht zu bekommen. Ich meinte 3-4 oder gar 5-Raumwohnungen, da sieht es dann schon wieder ganz anders aus.

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In meiner Heimatstadt

Antwort von Trini am 01.05.2016, 16:31 Uhr

...haben wir immer eine 3 - Zimmer -Gästewohnung.

Trifft das Verbot denn nur citynahe Stadtteile?
Mir klang es so, als träfe es die ganze Stadt ( also auch z.B. Rosenthal ).

Trini

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Re: ich finde das auch heftig

Antwort von Muts am 01.05.2016, 18:24 Uhr

Eine Ferienwohnung würde ich einer Jugenherberge vorziehen, grade wenn ich länger in Berlin sein wollte. Mit 5 Personen ist Vollpension auch in der Juhe nicht grade billig und in der Ferienwohnung kann ich mal was kochen und es wird nicht die halbe Nacht bei den Nebenzimmern mit Türen geknallt- alles schon in der Juhe erlebt ( aber auch ganz ruhige Nächte zum Glück).

LG Muts

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Re: Berlin verbietet Ferienwohnungen

Antwort von Alecto am 01.05.2016, 18:39 Uhr

Das entsprechende Gesetz habe ich glaube ich gefunden und werde nicht recht schlaue draus : Die klassische Einliegerwohnung ist nicht herausgenommen, oder ? Dass Zweitwohnungen hingegen offenbar herausgenommen sind, finde ich schwer nachvollziehbar. Für die gilt ja dasselbe Argument wie für Ferienwohnungen.

Was sagen die Berliner hier ?
Berichtet doch in nächster Zeit mal, ob die Kontrolleure nun verstärkt herumlaufen.

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Re: Berlin verbietet Ferienwohnungen

Antwort von dee1972 am 01.05.2016, 19:11 Uhr

http://www.tagesspiegel.de/berlin/verbot-von-ferienwohnungen-in-berlin-was-ist-verboten-was-ist-erlaubt/13525762.html

Hier ist es recht gut erklärt, auch in Bezug auf Zweitwohnungen...

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Re: ist auch in /für München Thema:

Antwort von Bookworm am 01.05.2016, 19:22 Uhr

https://www.google.de/search?q=FERIENWOHNUNGEN+m%C3%9CNCHEN+VERBIETEN&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=mDomV6_dBouosAHdnpWYCQ

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Re: Nun ja, ...

Antwort von shinead am 01.05.2016, 19:39 Uhr

Nein, ach so wie von Dir erklärt ist es keine Enteignung.

Ein kleiner Teil der Rechte (nämlich die Kurzzeitvermietung) ist eingeschränkt. Und das ist eben durch das Solidarprinzip (Eigentum verpflichtet) gedeckt.

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Re: Nun ja, ...

Antwort von Trini am 01.05.2016, 20:02 Uhr

Sehe ich anders.
Wenn ich Eigentum erwerbe oder sogar erbaue, um es kurzzeitig zu vermieten - und wenn das zum Zeitpunkt des Erwerbs erlaubt ist, DANN ist das Verbot der Kurzzeitvermietung eben DOCH eine Beschränkung der Einnahmen.

Die von mir erwähnte Fewo kostet pro Nacht € 60.
Sie für € 1800 warm als Wohnraum zu vermieten, ist illusorisch

Trini

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Re: Nun ja, ...

Antwort von shinead am 01.05.2016, 20:25 Uhr

Es eine Nutzungsbeschränkung. Aber das ist eben keine Enteignung.

Ich denke nicht, dass die von Dir angesprochene Wohnung durchgehend jede Nacht vermietet ist. Da ist auch Leerstand dabei, der im Preis natürlich einkalkuliert ist. Vielleicht sind 900 Euro im Monat (kalt) schon ausreichend, um die Einnahmen zu deckeln. Who knows.

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ja, ich hab was gegen Jugendherbergen im vergleich zu Fewo

Antwort von Ellert am 01.05.2016, 20:26 Uhr

In einer Fewo kann ich kochen
habe ich separate Kinderzimemr und wenn ich wollte könnte ich splitternackt aufs Klo laufen,
in einer Jugendherberge geht das alles nicht.

Meine Jugendherbergenzeiten beschränken sich auf meine Jugend, damals ok
und aug Sportfahrten mit den Kids, das fand ich schrecklich asl "älterer" Mensch. Sammeltoiletten, Sammelduschen etc und leise wars auf dem Flur die Nacht auch nicht

dagmar

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Hol halt die Polizei wenns laut wird

Antwort von Ellert am 01.05.2016, 20:27 Uhr

dagmar

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Was man im Radio hört wird sehr wohl kontrolliert

Antwort von Ellert am 01.05.2016, 20:33 Uhr

Ich würde mich auch enteignet fühlen.
Eigentum verpflichtet aber zu was bitte ?
Man sollte es nicht verlottern lassen, dafür sorgen dass keine Belastungen für Dritte davon ausgehen aber warum bitte soll ich dafür einstehen wenn der Staat es nicht schafft genug Wohnraum zu schaffen ?
Mich trifft es nicht, wir wohnen ausserhlab, vermieten nichts,
aber es trifft enige die gerne nachB erlin reisen, dort länger als eine Nacht bleiben wollen und die Privatsphäre einer Ferienwohnung wollen und kein Hotel

Wenn der Staat nun möchte dass man vermietet, dann oll er zB auch einstehen fürMietnomanden und nicht die Vermieter im Regen stehen lassen und die Miter nicht rausbekommen.
Hast DU in einer Fewo einen der nicht zahlt ( wobei die vorab jazahlen) hast Du einen geringen verlust, bei einem der wirklich einzieht einen riesigen.
Wir haben das schon erlebt solche Mieter, nein danke

dagmar

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Re: Nun ja, ...

Antwort von Leena am 01.05.2016, 20:38 Uhr

Es ist, fürchte ich, ziemlich egal, ob Du es als "Enteignung" siehst, wenn Eigentümer ihre Wohnung nicht kurzzeitig als Ferienwohnung vermieten dürfen. Du kannst es natürlich so sehen. Aber die Rechtslage sieht anders aus. Die Sozialbindung des Eigentums existiert, d.h. es ist Fakt, dass Du auch als Hauseigentümer nicht immer und überall frei über "Deine Wohnung" verfügen darfst. Du darfst sie nicht willkürlich leer stehen lassen, Du darfst eine Wohnung nicht einfach als Praxis vermieten oder ein Ladenlokal darin einrichten oder eine Kneipe oder was auch immer. Du darfst sie auch nicht einfach als Bordell nutzen. Und wenn Du 100 Mal die Wohnung ohne Einschränkungen durch die Teilungserklärung gekauft oder selbst gebaut hast - ändert nichts daran, dass Du auch als Eigentümer nicht alles mit Deinem Eigentum anstellen darfst.

Ansonsten solltest Du noch bedenken, dass Kurzzeit-Vermietung umsatzsteuerpflichtig ist, Landzeit-Vermietung zu Wohnzwecken aber nicht. Also noch mal eine andere Kalkulation.

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Re: Berlin verbietet Ferienwohnungen

Antwort von Strudelteigteilchen am 01.05.2016, 20:42 Uhr

Ich kenne jemanden, der seine Drei-Zimmer-Sozialwohnung über AirBNB "untervermietet". Cool, das.

Und braucht ja auch keiner zu glauben, daß da brav Steuern abgeführt werden. Wenn der Vermieter das täte, dann würden sich Eure günstigen "Ich will billig mit der ganzen Familie in Berlin Urlaub machen"-Ferienwohnungen nämlich ruckzuck nicht mehr rechnen.

Aber Steuern sind eben optional, solange man selber profitiert. Ob in Panama oder München.....

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Re: ja, ich hab was gegen Jugendherbergen im vergleich zu Fewo

Antwort von Leena am 01.05.2016, 20:51 Uhr

Na ja, aber es gibt heute durchaus Jugendherbergen mit Familienappartements, d.h. es gibt ein separates Bad, eine Kochzeile etc., da kannst Du dann auch hemmungslos splitternackt aufs Klo gehen, wenn es Dir ein Bedürfnis ist. Und es gibt oft auch Familienzimmer, zwar ohne Kochzeile, aber mit eigenem Bad. Also nichts mit Sammelduschen und Sammeltoiletten.

Wir hatten das letzte Mal in Deutschland zwar ein eigenes Badezimmer pro Zimmer, allerdings über den Flur rüber, splitternackt hätte da sicherlich zu Irritationen bei den Mitmenschen führen können. Allerdings kostete es da für 6 Personen für 1 Woche Halbpension 145 Euro, war also unschlagbar billig.

In Island in der Jugendherberge hatten wir einen Wohnraum mit eigenem Schlafraum und eigenem Badezimmer, Küche war allerdings eine Gemeinschaftsküche pro Stockwerk. Kochen ging da wunderbar! :-)

Es ist nun mal wichtiger, dass es für die Berliner genug möglichst auch bezahlbaren Wohnraum gibt, als dass reihenweise hübsche Ferienwohnung für Touristen für ggf. auch teuer Geld angeboten werden. Ein Grundrecht auf Urlaub in Ferienwohnungen in allen Großstädten gibt's nicht, um es mal etwas flapsig zu formulieren. Aber ernstgemeint.

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Oh ja...

Antwort von Leena am 01.05.2016, 20:56 Uhr

Amen!!!!!!

Ich hab's mir so verkniffen...

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Re: ja, ich hab was gegen Jugendherbergen im vergleich zu Fewo - wo?

Antwort von Carow am 01.05.2016, 20:57 Uhr

Hallo Leena,
Magst du mir verraten wo ihr wart?
Wir bezahlen meist zu fünft für nur 1 Nacht in der JH so viel wie ihr für ne Woche. Daher JH nur, wenn es gar nicht anders geht.
lg
Carow

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Re: Wir fahren nächste Woche

Antwort von nicole812 am 01.05.2016, 21:00 Uhr

und ich habe bereits im November bersucht eine Fewo für 4 Personen gesucht.
Ich habe zu 90% schon da die Aussage bekommen, das sie leider ab Mai nicht mehr vermieten dürfen.

Nun hab ich notgedrungen ein Familienzimmer in einem Hostel.

Ich hab jetzt schon Bammel....... mit 4 Personen in einem zimmer. Alle gleichzeitig schlafen gehen und dann einen Mann der schnarcht.....

Mir wäre eine Fewo mit 2 Schlafzimmern lieber grwesen

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Schon etwas sehr am AdW...

Antwort von Leena am 01.05.2016, 21:20 Uhr

...fürchte ich. Irgendwo in der weiteren Umgebung vom Bodensee, nahe der österreichischen Grenze. Ziemliches Kuhkaff, aber für einen ruhigen Familienurlaub über Ostern hat's gepasst.

Allerdings - noch einmal würde ich nicht hinfahren und es auch nicht guten Gewissens weiterempfehlen. Es war zwar wirklich unschlagbar billig, aber doch etwas scheech und das Essen so lieblos... da zahle ich wirklich lieber mehr und habe dafür auch eine bessere Leistung. Soweit ich weiß, hat mittlerweile die Bewirtschaftung gewechselt, wie es jetzt ist, davon habe ich aber noch nichts gehört...

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Re: Berlin verbietet Ferienwohnungen

Antwort von Alecto am 01.05.2016, 21:24 Uhr

Danke, genau den Link hatte ich auch gelesen und daher gewusst, dass Zweitwohnungen ausgenommen sind. Der Artikel sagt leider nicht, ob es eine Sonderregel für Einliegerwohnungen gibt (und er erklärt nicht, warum Zweitwohnungen herausgenommen sind !)

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Und seit Deiner Jugend warst Du scheinbar auch in keiner JH mehr

Antwort von Strudelteigteilchen am 01.05.2016, 21:50 Uhr

Meine Eltern - beide über 70 - finden Jugendherbergen sehr komfortabel. Und die bekommst Du definitiv in keine Sammeldusche *lach*.

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Gewerbliche Nutzung die so nicht im Bebauungsplan steht - das ist doch überall in D so?

Antwort von dhana am 01.05.2016, 22:04 Uhr

Hallo,

vielleicht hab ich ja was falsch verstanden - aber es geht doch um Ferienwohnungen, Kanzleien oder Praxen die so nicht im Bebauungsplan verplant wurden.

Also das ist hier nicht anders - wenn ich im Bebauungsplan in einem reinen Wohngebiet einen Wohnung/Haus baue - dann darf ich das auchn nicht einfach gewerblich nutzen. Und Vermietung als Ferienwohnung ist das genauso wie Nutzung als Lagerraum, Arztpraxis oder Ladengeschäft.
Dann braucht man eine extra Genehmigung oder muss in einem Mischgebiet bauen...

Warum sollte das für Berlin nicht gelten - dachte das gilt in ganz Deutschland?

Mein Onkel durfte als Architekt auch nicht einfach einen Teil seines Hauses als Büro unfunkionieren.. war ein riesen Theater bis der die gewerbliche Nutzung durchbekam - in einer kleinen bayrischen Stadt...
Kommt halt immer auf den Bebauungsplan an.

Gruß Dhana

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Re: Hol halt die Polizei wenns laut wird

Antwort von dee1972 am 01.05.2016, 22:34 Uhr

Sorry, aber diese Einstellung teile ich nun mal nicht. Ich rufe nicht wegen jedem Pups die Polizei. Die haben nämlich genug zu tun, ohne sich um solche Pillepalle zu kümmern. Die hätten mir gestern vermutlich einen Vogel gezeigt. Zu recht!

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Kein Büro im eigenen Haus

Antwort von Ellert am 01.05.2016, 22:38 Uhr

Also ich bin in einem Ort grossgewachsen da hatten alle Büros in den Häusern und setzten die auch bei der Steuer ab
alles normale Einfamilienhäuser...

Wo ist denn der Unterschied ob ich ne Wohnung vermiete für Immerwohner oder für Feriengäste, vermieten und Feriengäste zahlen Miete und somit verdiene ich ( also ich nicht, der das halt macht)

Fragt sich in meinen Augen
warum Vater Staat alles immer regeln muss
ob Ladenschluss oder Ferienwohnungen
wo Angebot und Nachfrage ist, warum muss ich da einer einmischen ?

Klar Lärm etc geht garnicht
aber umlaute Nachbarn zu haben braucht man keine Ferienwohnung, das kannst Du so haben und die hast Du dann im Gegensatz zu Feriengästen dauerhaft da wohnen...

dagmar

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Es kommt darauf an ...

Antwort von Carow am 01.05.2016, 22:41 Uhr

Seit gut 10 Jahren fahren wir jedes Jahr einmal übers WE in ne Jugendherberge.
Es war in Ost und West schon alles dabei, verschiedenster Standard. Mit Sammeldusche (Passau zuletzt), oder Familienzimmer mit eigenem Bad. (Sieht man natuerlich vorher in der Beschreibung).
Aber eines war allen Jugendherbergen gemeinsam: ein Preis von über 20 EUR für ÜF pro Person. Ich meine, es gibt sogar Einheitspreise, zumindest in einigen Bunderländern.
Mit dem Komfort und der Privatsphäre einer halbwegs vernünftigen Ferienwohnung war noch keine der JH vergleichbar.
Ach so, noch zum Preis: Klar gibt es manchmal Sonderangebote für spezielle Ferienfreizeiten, aber Leenas Preis ist mir noch nie begegnet.

lg
carow

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Ich kann nur sagen was ich in München erlebt habe

Antwort von Ellert am 01.05.2016, 22:42 Uhr

und ich lege einfach wert auf Privatsphäre
ich mag keine Kinder in meinem Schlafzimmer zB
TV am Abend und Wohnzimmermöbel zum Hinsitzen und zusammenreden ausserhalb Schlafzimmers, sonst gehe ich gleich ins Hotel.

Wichtig ist bezahlbarer Wohnraum, also schreiben wir nun dem Vermieter auch vor was er verlangen darf um sein Eigentum zu vermieten in das er seingeld gesteckt hat ? Mein Verständnis für Marktwirtschaft ist anders und in Berlin hat es auch bezahlbare Gegenden, Plattenbau mag halt nicht jeder...
Ich wohne um die Ecke uns sehe was Leute die da leben zahlen an Miete,
Potsdam ist da erheblich teurer und hat bisher meines Wissens kein Bestreben Ferienwohnungen zu verbieten

dagmar

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Keine 5 Jahre her in München - da war ich nimmer jung *ggg*

Antwort von Ellert am 01.05.2016, 22:43 Uhr

MEIN GRAUS sag ich nur
und ich fand es nichtmal billig

dagmar

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wenn es extrem laut ist sind die dafür aber da !

Antwort von Ellert am 01.05.2016, 22:47 Uhr

Alles was unerträglich ist -

aber Spass beiseite, wir hatten solche Nachbarn hier
nach Jahren nun ausgezogen, da war auch ständig Gartenparty angesagt und ein dauerkläffender Hund.
Dass dies nervig ist verstehe ich also gut
aber ob das ein Ende hat wenn da zB ne StudentenWG einzieht ?

dagmar

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Re: Ich kann nur sagen was ich in München erlebt habe

Antwort von Strudelteigteilchen am 01.05.2016, 23:46 Uhr

Öhmm, ja, die Mietpreisbremse schreibt dem Vermieter auch vor, was er verlangen darf, um sein Eigentum zu vermieten.

Daß der Markt es nicht geregelt bekommt, hat die Vergangenheit ja bewiesen. Sonst hätten wir das Dilemma ja gar nicht. Der Markt ist geeignet für Kühlschränke und Autos - wo man mit und ohne überleben kann. Aber bei essentiellen Sachen wie Luft, Wasser und, ja, Wohnraum, ist der Markt ungeeignet. Sieht man an München. Da war lange genug nix geregelt - zu bezahlbarem Wohnraum hat das nicht geführt.

TV am Abend? Bei einem Städtetrip? Nun ja......

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Re: Ich kann nur sagen was ich in München erlebt habe

Antwort von Daffy am 02.05.2016, 0:23 Uhr

>Der Markt ist geeignet für Kühlschränke und Autos - wo man mit und ohne überleben kann. Aber bei essentiellen Sachen wie Luft, Wasser und, ja, Wohnraum, ist der Markt ungeeignet.

Und Lebensmittel? Da läuft schon eine Weile ein interessantes Experiment in Venezuela (Preiskontrolle, Enteignungen) mit der Folge, dass Grundnahrungsmittel ähnlich schwer zu kriegen sind wie Wohnungen in Berlin:
Venezuela: How long does it take to buy 8 basic goods? BBC News
https://www.youtube.com/watch?v=1CMEmKe5mS0

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Da muß man nicht bis Venezuela gehen

Antwort von Strudelteigteilchen am 02.05.2016, 6:11 Uhr

Das haben wir doch auch vor der Haustür: Auch in Europa wird die Herstellung von Lebensmitteln nicht einfach dem Markt überlassen. Man hat sogar eine ganze EU gegründet, um den Agrarmarkt zu steuern.

Und schlägt sich jetzt mit TTIP rum und der Angst, daß der Markt dadurch "marktiger" wird.....

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Wer sie anmeldet darf auch weiter machen

Antwort von DannaM am 02.05.2016, 6:19 Uhr

Es geht um die nicht angemeldeten Ferienwohnungen.
Wer einfach mal so heimlich eine betreibt bekommt den Ärger.
Wieso wird die Nutzung dann nicht beantragt wenn man es offiziell machen will?
Das sollte man die Betreiber mal fragen.

Wir sind auch schon nach Berlin mit günstiger Übernachtung.
Jedoch nicht in Berlin sondern außerhalb und dann mit dem ÖPNV dann nach Berlin rein, ging auch super.
Der Nahverkehr in Berlin ist gut ausgebaut.
Das Haus wo wir damals übernachtet haben, war auch ein Reguläres Wohnhaus. Aber Komplett umgestellt auf kurzfristige Vermietung und keine normalen Mieter mehr drin.
Ganz offiziell.

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Weil die gerne Ihre Steuern dann auch haben wollen

Antwort von DannaM am 02.05.2016, 7:02 Uhr

Wer so vermietet macht das unter der Hand und versteuert das Einkommen nicht.
Wenn das Gewerbe nicht angemeldet ist dann wird es auch nicht versteuert.

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@ STT - das ist mit Sicherheit schon im Mietvertrag VERBOTEN

Antwort von Trini am 02.05.2016, 7:20 Uhr

Da braucht man gar nicht nach Steuern fragen.

Mir geht es ausschließlich um EIGENTÜMER von frei finanziertem Wohnraum.

Trini

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genau das wird nicht erreicht

Antwort von Benedikte am 02.05.2016, 7:27 Uhr

Leena,
wenn das neue Gesetz ens nicht erreichen wird, dann ist es die Versorgung der Bevölkerung mit billigem Wohnraum.

Dazu ist die Anzahl der Wohnungen viel zu klein. Und selbst die wenigen, die dann möglicherweise frei werden, werden sicherlich nicht für billig Geld vermietet, sondern für teuer Geld verkauft. Denn Berlin hat zwar eine Mietpreisbre4mse eingerichtet, aber keine Verkaufspreisbremse.

Ansonsten hat irgendein Portal eine Klage anhängig gemacht wegen Eingriff in die Gewerbefreiheit und Eingriff ins Eigentum. Muss man mal sehen.

Wir haben im übrigen die letzten Jahre auch überwiegend Urlaub in Ferienwohnngen gemacht. Zu sechst ist alles andere doch sehr teuer.

Aber ich bin hin und hergerissen. Es scheint in berlin ja richtige Konzerne gegeben zu haben, die unzählige Wohnungen vermieten. Damit wäre ich nicht einverstanden- das wäre gewerbsmäßiges Geschäft . Aber die anderen- Studenten im Auslandssemester bspw., denen die Untervermietung ihgrer Bude nicht mehr zu gestatten, finde ich hart ( und das ist eine Auswirkung des strikten Verbots).

Benedikte

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Re: Weil die gerne Ihre Steuern dann auch haben wollen

Antwort von IngeA am 02.05.2016, 7:52 Uhr

Wie kommst du darauf?
Ich war die letzten 2 Jahre sehr oft auf Seminar in Düsseldorf. Die meisten Seminarteilnehmer hatten sich für das Seminar in Ferienwohnungen eingemietet. Mit Rechnung und ausgewiesener Mehrwertsteuer.

LG Inge

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All unsere Fewos. ..

Antwort von Trini am 02.05.2016, 8:14 Uhr

laufen ebenfalls höchst offiziell mit Rechnung und darauf stehender Umsatzsteuernummer.

Trini

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Re: ja, ich hab was gegen Jugendherbergen im vergleich zu Fewo

Antwort von stjerne am 02.05.2016, 8:20 Uhr

Wir zahlen demnächst für eine Nacht zu viert über 90€.
Ich habe nichts gegen Jugendherbergen, aber billig finde ich sie nicht.

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Re: ich finde das auch heftig

Antwort von mama von joshua am tab am 02.05.2016, 10:05 Uhr

Es gibt aber ganz wenig Jugendherbergen, in die ich meinen Hund mitnehmen darf. In den meisten Ferienwohnungen sind Hunde gestattet.

Wenn ich Urlaub mache und eine Ferienwphnung buche, dann mache ich das, weil ich unabhängig sein will und meine Ruhe haben möchte. Ich möchte selber kochen können (dann wann ich Lust dazu habe) und mich anends einfach auch mal im Wohnzimmer aufs Sofa hauen können. Jugendherbergen mochte ich als Kind schon nicht.

Wenn es soweit kommt, dass es keine Ferienwohnungen mehr gibt, dann fahr ich ins Hotel oder bleib zu Hause.

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Re: Gewerbliche Nutzung die so nicht im Bebauungsplan steht - das ist doch überall in D so?

Antwort von Mehtab am 02.05.2016, 12:26 Uhr

Hallo Dhana,

im Gegensatz zur Nutzungsänderung im Gegensatz zum rechtsgültigen Bebauungsplan haben die Eigentümer ihre Wohnungen bisher legal als Ferienwohnungen genutzt, was sie nun nicht mehr dürfen. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Dein Onkel durfte die Wohnnutzung nicht einfach in eine gewerbliche Nutzung, die mit dem Wohnen nichts zu tun hat, umändern und hier geht es um eine bisher immer erlaubte Wohnnutzung, die nun auf einmal verboten ist. Auch wenn es schon vor zwei Jahren beschlossen wurde, Immobilien werden oft auf Jahrzehnte in die Zukunft finanziert. Ich halte diesen Eingriff in das Eigentumsrecht für nicht in Ordnung. Die Eigentümer müssen nun schauen, wie sie mit weniger Einnahmen ihren Schuldendienst leisten können. Da könnte man doch gleich private Eigentümer zum Bau von Sozialwohnungen verpflichten, weil der Staat und die Kommunen diese unrentablen Dinger nicht mehr selbst finanzieren wollen. Dafür habe ich kein Verständnis.

Und Dhana, woher weißt du denn dass es sich in Berlin ausschließlich um Wohngebiete handelt, die in einem Bebauungsplan als reines Wohngebiet ausgewiesen wurden. Ich habe es so verstanden, dass das Verbot in ganz Berlin gelten soll.

Viele Grüße

Mehtab

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es betrifft aber eben nicht alle

Antwort von Holzkohle am 02.05.2016, 12:31 Uhr

http://www.tagesspiegel.de/berlin/verbot-von-ferienwohnungen-in-berlin-was-ist-verboten-was-ist-erlaubt/13525762.html

Es gibt schon noch die Möglichkeit in Gästewohnungen zu übernachten, z.B. in denen, die von Wohnungsbaugestellschaften gestellt werden (so wie von meiner...) Dazu braucht man lediglich jemanden, der eben bei dieser Wohnungsbaugesellschaft Mieter ist - DER darf für Freunde anmieten. Bei uns im Wohngebiet, sehr zentral, schön eingerichtet, gibt es paar solcher Wohnungen, recht preiswert auch - in einer habe ich mit Kind mal zwei Monate gewohnt, als unsere Wohnung wegen Wasserschaden saniert wurde.

Ich kann jeden verstehen, der es lieber "privat" hat als z.B. in einer Jugendherberge zu nächtigen, auch wenn es dort bereits Familienzimmer mit eigenem Bad gibt. Außerdem - die hier schon angesprochene Familie mit zwei oder drei Kindern fühlt sich sicherlich in einer Ferienwohnung wohler als in einem 20 qm-Hotelzimmer (von den Kosten mal ganz abgesehen)

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Re: genau das wird nicht erreicht

Antwort von shinead am 02.05.2016, 13:58 Uhr

Das Problem in Berlin ist, dass die Methode (also Wohnung erstehen und weitervermieten) um sich greift und so immer mehr Wohnraum dieser Praxis zum Opfer fällt. Das soll gestoppt, bzw. verhindert werden.

Der ansteigende Trend war das Problem.

Weiterhin erlaubt ist laut Medienberichten das weitervermieten des eigenen Wohnraums in Abwesenheitszeiten. Der Student könnte also ohne weiteres seine Bude in den Semesterferien weitervermieten.
Er darf nur keine Wohnung kaufen/mieten und dann laufend weiter vermieten.

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@Mehtab

Antwort von dhana am 02.05.2016, 18:17 Uhr

Hallo,

ich weiß gar nix - alles was ich gelesen habe, ist der Artikel oben... und da gings um Praxen, Kanzleien und Ferienhäuser - also um gewerbliche Nutzung.

Und so wie ich das verstanden habe, wurde es seither halt geduldet - nicht es war legal und erlaubt - sondern geduldet... und jetzt wirds halt nicht mehr geduldet mit Übergangsregelung.

Klar kann ich das falsch verstehen.. aber für mich hat das nix mit Berlin zu tun - sondern das ist in ganz Deutschland eine Rechtslage - über deren Sinn oder Unsinn man gerne diskutieren kann.
Es gibt sogar Gemeinden, die verbieten 2. Wohnsitze oder nur als Ferienwohnung genutze Wohnungen oder Häuser... also nicht vermietet sondern Eigentum das vom Eigentümer als 2. Wohnsitz oder Ferienwohnung genutzt wird.
Ist auch was, das man nicht verstehen muss.... allerdings wenn man vor Ort ist und sieht das ganze Wohngebiete monatelang leer stehen, weil die Häuser nur 1-3x im Jahr genutzt werden... ganze Gemeinden die zu wenig Wohnraum für die Einheimischen haben, immer neue Wohngebiete ausweisen müssen und gleichzeit so viele leerstehende Häuser.... ist schwierig da allen gerecht zu werden.

Ich kenn die Lage in Berlin nicht und weiß auch nicht was dort dahinter steckt....

Gruß Dhana

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Re: @Mehtab

Antwort von Danyshope am 02.05.2016, 18:55 Uhr

Genau!

Wenn ich eine Wohnung gewerblich nutzen will, dann melde ich die entsprechend an. heißt aber auch das ich auf Brandschutz usw achten muss. Steuerthema ist dann noch einmal was völlig anderes - das sind zwei getrennt zu betrachtende Dinge

Bisher war es aber eher so das private Leute hingegangen sind, eine Wohnung halt als Ferienwohnung angeboten haben - ohne das OK des Amtes und dann eben die Einkünfte entweder ordnungsgemäß versteuert haben oder auch nicht. Das erste wurde halt bisher "geduldet", das zweite, nämlich die Versteuerung oder nicht Versteuerung eben notfalls mit Steuerhinterziehung getrennt davon betrachtet.

Völlig OK das man jetzt eben jede Wohnung - wenn diese als Ferienwohnung genutzt werden soll - offiziell auch als solche melden muss. Und wenn diese die Voraussetzungen dafür erfüllt, wird der entsprechende Besitzer auch sicherlich das OK vom Amt bekommen. Viel Wind also um eigentlich eine völlig klare Sache.

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Re: Wer sie anmeldet darf auch weiter machen

Antwort von Danyshope am 02.05.2016, 19:01 Uhr

Weil man dann auch entsprechende behördliche Auflagen erfüllen muss. Sei es Brandschutz, sei es Fluchtweg, sei es solche profane Dinge wie Sauberkeit. Dann kommt nämlich auch gerne man das Gesundheitsamt vorbei und kontrolliert. Genau wie bei gewerblichen Räumlichkeiten auch mal so was wie Lärmschutz usw kontrolliert wird.

Was natürlich alles kostet.....

Illegal ist da doch weit besser - ist die Gewinnspanne höher.

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nein shinead

Antwort von Benedikte am 02.05.2016, 19:36 Uhr

Du darfst nur für längeren Zeitraum vermieten und zum ortsüblichen Preis.

Du darfst nicht tage oder wochenweise vermieten.Auch nicht Deine eigene Bude. Nur wenn Du eine größere Wohnung hast und mindestens 50 Prozent alleine nutzt, dann geht das.

Benedikte

hier steht es auch nochmal irgendwo im artikel

http://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez---stadt/ferienwohnungs-verbot-rocco-stark---von-einem--der-auszog--weiterzuvermieten-23991010

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Der Student im Auslandssemester...

Antwort von Trini am 02.05.2016, 22:05 Uhr

ist eher selten Eigentümer seiner Wohnung.
Untervermietung ist DA also ein Problem des Mietvertrages.
Bei Eigentum ist eine Vermietung für ein ganzes Semester sicher kein Problem.

Trini

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