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Geschrieben von kleinmäuschen am 25.05.2007, 14:05 Uhr

Auto ANGEMELDET verkauft !!!

Und die Käufer melden es nicht um, so dass der ehemalige Besitzer noch weiterhin die Steuern (und die Versicherung?) dafür bezahlt.
Diesen Fall haben wir grad in der näheren Verwandtschaft. Naja, sollte man sich ja eigentlich schon denken können, dass es da Probleme geben könnte, aber das ist ein anderes Thema...
Jedenfalls wurde mir erzählt, dass die Leutchen jetzt behaupten, dass sie das Auto gar nicht von der Frau gekauft hätten und was sie überhaupt wolle? Nachdem sie das Auto eben nicht umgemeldet haben, ist die ehemalige Besitzerin zu denen gegangen, um mal zu fragen , woran es hängt. Und die danach hinzugezogene Polzei sagte wohl, dass sie da auch nichts machen könnten...
Ich versteh schon so ungefähr die Problematik, aber da muss es doch eine Möglichkeit geben, das Auto abgemeldet zu kriegen! Die haben das Ding aber richtig gekauft, mit Fahrzeugpapierübergabe, Zahlung und Kaufvertrag. Nur leider ist der Kaufvertrag wohl auch nicht so astrein, mit unleserlicher Unterschrift und ohne Adresse drauf.
Ich kann es gar nicht fassen, dass jemand ein angemeldetes Auto verkauft, zumal der Verkaufsgrund war, dass sie sich die Steuern und die Versicherung nicht mehr leisten kann. Hat jemand schonmal von so was gehört? Was gibt es da überhaupt für Möglichkeiten?
LG Irina (immer noch fassungslos)

 
17 Antworten:

bei der zulassungsstelle direkt melden

Antwort von annikala am 25.05.2007, 14:13 Uhr

ebenso versicherung
annika

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die haben doch mit Sicherheit einen KV oder?

Antwort von annikala am 25.05.2007, 14:14 Uhr

annika

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Re: die haben doch mit Sicherheit einen KV oder?

Antwort von kleinmäuschen am 25.05.2007, 14:21 Uhr

Hallo,
ich glaube, man braucht zum Abmelden doch den Fahrzeugschein, oder? Und den haben die "Käufer"... Und ja, ein Kaufvertrag existiert, nur scheint der nicht so ganz hundertprozentig zu sein, ich habe ihn ja nicht gesehen, aber meine Schwiemu, und die meinte, der sei ohne Adresse und mit unleserlicher Unterschrift seitens der Käufer.
Ironie ist ja, dass die den Wagen verkauft hat, weil sie ihn sich nicht mehr leisten kann, und abgemeldet hat sie ihn sicher absichtlich nicht, um sich die Abmelde zu sparen. Und jetzt muss sie scheints doch noch Geld dafür ausgeben, um es irgendwie, wie auch immer, einzuklagen, oder so... Schon krass, sowas!
LG, Irina.

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Re: die haben doch mit Sicherheit einen KV oder?

Antwort von LeRoHe am 25.05.2007, 15:15 Uhr

Dann solltest du deiner Schwiemu oder wer das war gleichmal sagen, dass man niemals einen Vertrag abschließt ohne einen Ausweis vom Käufer gesehen zu haben.

Aber sag denen doch einfach, sie sollen mal auf die Zulassungsstelle gehen oder halt auf das Amt was da bei euch zuständig ist, und die Sachlage erklären. Das ist für die sicherlich nichts neues und werden dann schon wissen, wie weiter vorzugehen ist.

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Re: die haben doch mit Sicherheit einen KV oder?

Antwort von kleinmäuschen am 25.05.2007, 15:24 Uhr

Hi,
ach, sicher gibt es da irgendeinen Weg heraus, aber ich will sie nicht drauf ansprechen, das ist der schon peinlich genug. Es hätte mich halt nur "hintenrum" interessiert, ob jemand vielleicht so was schonmal gehört oder gar selbst erlebt hat. Zu den Käufern: Also die richtige Adresse scheinen die schon angegeben zu haben (ob mit Vorlage des Personalausweises oder ohne, weiß ich jetzt nicht), denn die Besagte war ja bei denen zuhause mal anfragen, warum sie den Wagen nicht ummelden...
Ist schon grotesk, was es so alles gibt, gell?
LG, Irina.

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Re: Auto ANGEMELDET verkauft !!!

Antwort von Moneypenny77* am 25.05.2007, 15:36 Uhr

Der Weg ist relativ normal, habe ich auch so gemacht. ADAC-Standardvertrag, in dem stand, daß der Käufer das Auto innerhalb von 14 Tagen ummelden muß, fertig.

Es gibt auch nirgendwo ein Gesetz, in dem steht das eine Unterschrift leserlich sein muß.

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hab was gefunden... Wen's interessiert

Antwort von kleinmäuschen am 25.05.2007, 16:15 Uhr

Hallo,
ich hab noch ein wenig im Netz recherchiert, und folgendes zu diesem speziellen Fall - Käufer behauptet, das Auto nicht vom Verkäufer gekauft zu haben, meldet das KFZ nicht um, Kaufvertrag im Prinzip wertlos, da formlos und ohne Adresse, Uhrzeit und wertbare Unterschrift - herausgefunden.

"Falls der Käufer das KFZ nicht ummeldet und nicht erreichbar ist, haftet der Verkäufer weiter für 1 Jahr für Versicherung und Kfz-Steuer" (Quelle RA Kreienberg)

Vielleicht kann man sich geldmäßig durch Verweigerungstaktik noch was sparen, aber wenn der Käufer einen Unfall baut, geht das in diesem Fall zu Lasten des noch eingetragenen Halters. Ob man wenigstens die Versicherung früher kündigen kann, hängt dann wohl noch vom Versicherungsunternehmen und der Art der KFZ-Versicherung ab.

Ich bin platt, zumal die ganze Aktion ja eigentlich so gelaufen ist, damit die betreffende Verwandte sich Geld sparen wollte! Mann Mann, vielleicht mache ich doch morgen einen Kondolenzbesuch. Ist übrigens nicht das erste Mal, dass sie auf irgendwelche Betrüger reinfällt, manch einer ist scheinbar prädestiniert dafür :-(

LG, Irina.

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Re: hab was gefunden... Wen's interessiert

Antwort von Leolu am 25.05.2007, 16:21 Uhr

Hallo!
Ich versteh den Sinn irgendwie nicht! Er behauptet, daß er das Auto nicht gekauft hat, fährt aber damit rum und hat Brief, Schein etc.. Woher hat er das Auto dann, wenn nicht von dem, der im Brief eingetragen ist??
Ich kann nicht wirklich Glauben, daß es da kein Rechtsmittel gibt!
LG
Nina
P.S.: Hier ist doch immer wer mit so einer schönen Rechtsseite im Net, da sollte man mal nachfragen!

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Aus der Nummer kommt man nicht raus...

Antwort von krueml am 25.05.2007, 17:06 Uhr

... Abemelden geht nur mit Fahrzeugschein und die Versicherung kann man nicht einfach kündigen. Die einzige Möglichkeit ist die Versicherungsraten nicht zu bezahlen und dann auf die fristlose Kündigung zu warten. Dann wird das Auto zwangsabgemeldet.

Viele Grüsse!

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Stop....

Antwort von Leolu am 25.05.2007, 17:16 Uhr

ist zwar nicht ganz legal, aber ich erinner mich dunkel wir hatten mal was ähnliches. Wir haben damals den Schein als verloren gemeldet und dann ging es auch mit dem abmelden!

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@Leolu

Antwort von krueml am 25.05.2007, 18:09 Uhr

So einfach ist das nicht. Dann musst Du zur Polizei eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass der Schein verloren ist etc. Das ist nicht ohne denn der Schein ist ja in den Händen des neuen Besitzers. Wir hatten mal den Terz mit einem wirklich verlorenen Schein eines unserer Firmenwagen und das ist eine Rennerei ohne Ende.

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Re: @Leolu

Antwort von Leolu am 25.05.2007, 19:05 Uhr

Da hast Du recht, so irgendwie war das.
Und wenn das rauskommt, ist es Betrug! Allerdings lief das bei uns nicht bei der Polizei, sondern auf dem Straßenverkehrsamt.
Versteh den Sinn aber hier immernoch nicht. Entweder die Leute sagen, es ist Ihr Auto, dann MÜSSEN sie es ummelden, oer sie sagen, es gehört den eingetragenden, dann würde ich es als geklaut melden!

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Re: @Leolu

Antwort von kleinmäuschen am 25.05.2007, 19:33 Uhr

Kann sie ihr Auto geklaut melden, wenn die "Käufer" Schlüssel, alle Papiere Nummernschilder, etc. haben? Sie hat doch nur noch die Nachweise, dass das Auto auf die gemeldet und versichert ist...
Ich bin schon gespannt, was dabei herauskommt. Im schlimmsten Fall wird es so laufen, wie du auch schon gesagt hast, bei der Versicherung abmelden, die Raten nicht zahlen, bis es zwangsabgemeldet wird. Aber was, wenn der "Käufer" nun Knöllchen kassiert, Unfälle baut oder so? Auch noch so eine Sache. Denn dafür haftet ja doch der eingetragene Halter..
LG, Irina,

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Wir mussten zum ORDNUNGSAMT

Antwort von Nele04 und Finn05 am 25.05.2007, 21:03 Uhr

Hallo,
wir hatten dies auch schon mal. Wir sind erst zur Zulassungsstelle, aber die konnten nichts machen. Wir sind dann zum Ordnungsamt gegangen und die haben dies dann für uns gemacht. Wie dies im einzelen gelaufen ist weiß ich nicht.

LG

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Wir mussten zum ORDNUNGSAMT

Antwort von Nele04 und Finn05 am 25.05.2007, 21:08 Uhr

Hallo,

der Beitrag ist schon weiter oben irgendwie gelandet.

Wir hatten dies auch schon mal. Wir sind erst zur Zulassungsstelle, aber die konnten nichts machen. Wir sind dann zum Ordnungsamt gegangen und die haben dies dann für uns gemacht. Wie dies im einzelen gelaufen ist weiß ich nicht.

LG

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Es muss je eine Kopie des Kaufvertrages

Antwort von Oma am 25.05.2007, 21:42 Uhr

sowohl an die Versicherung als auch an die Zulassungsstelle geschickt werden. Die Anschrift des Erwerbers muss auf jeden Fall angegeben sein, notfalls, wenn im Kaufvertrag nicht eindeutig, einen Hinweis im Begleitschreiben geben, dass man die Erwerber auch schon dort aufgesucht hat und die korrekte Anschrift auf jeden Fall dazuschreiben. Bei beiden Stellen um Aufhebung bitten.

Es braucht eine gewissen Zeit (ich bin seit mehr als 3 Jahren raus aus der Versicherungsbranche und hab leider schon viel vergessen, eben auch solche Fristen), aber dann zieht die Versicherungsgesellschaft bei der Zulassungsstelle die Deckungsbestätigung zurück, nachdem sie erfolglos den Erwerber angeschrieben hat, dass er sich um eine Versicherungsbestätigung bemühen soll.

Es funktioniert, wir hatten den Fall in unserer Agentur mehrmals.

Da es aber eine Menge Ärger und Geld kostet (ich glaube nämlich, dass sich das Verfahren 3 Monate hinzieht, aber wie gesagt ohne Gewähr), kann ich nur empfehlen, NIE ein Auto angemeldet aus der Hand zu geben.

Und bei jedem Autoverkauf soll grundsätzlich sofort eine Kopie des Vertrages an die Versicherung und die Zulassungsstelle.

LG Marion

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So einen Fall hatte ich mal - lange Story

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 25.05.2007, 22:19 Uhr

Als ich die Scheidung eingereicht habe, wollte ich auch das Auto verkaufen. Es lief auf meinen Namen, aber ich wollte es nie. Nur mein Ex meinte immer, daß man ohne AUto kein lebenswertes Leben führen kann.

Also habe ich mir beim ADAC eine Kaufvertrag geholt und mich umgehört, wer das Auto haben wollte. Eine Bekannte suchte gerade sowas, und wir wurden uns recht schnell handelseinig: 2.000,- Euro wollte sie mir zahlen gekauft wie gesehen, nur wollte ich noch das alte Radio einbauen, weil mein Vater und noch 6 Monate vorher ein funkelnagelneues Radio mit CD-Spieler und Wechselanlage geschenkt hatte. Das wollte ich extra verkaufen.

Dann fand mein Ex aber ein Schreiben, woraus ersichtlich war, daß das Auto und beiden gehörte (wir hatten es von meiner Oma geschenkt bekommen und irgendwann schrieb sie uns: "wie geht es mit dem Auto, das ich EUCH geschenkt habe" - Schiet!). Also mußte mein Ex dem Verkauf zustimmen und sagte, er hätte es schon einem Freund versprochen, der es nach Nigeria verschicken wollte. In den Fällern macht normalerweise der Spediteur die Abmeldung. Ich war zwar sauer, aber der Freund wollte auch 2.000,- Euro zahlen und ich wollte keinen Ärger, also habe ich zugestimmt.

Also hat mein Ex mir die Daten seines Freundes gegeben (wahrscheinlich irgendein Freund, der sich dafür hergab, war auf jeden Fall eine Adresse in Österreich), und ich habe die in den Kaufvertrag eingetragen und den Kaufvertrag meinem Ex gegeben, damit der Freund unterschreibt. Ein paar Tage später lag der Vertrag vor, auch mit einer unleserlichen Unterschrift und 1.000,- Euro, meinem Anteil. Heute vermute ich, daß mein Ex irgendjemanden gebeten hat, einen Kritzel dahinzumachen und sich das Geld gepumpt hat. Dann habe ich die dafür vorgesehenen Durchschläge des Vertrages an die Versicherung und die Zulassungstelle geschickt, das Original behalten und den Durchschlag für den Käufer samt der Autoschlüssel und der Papiere meinem Ex zur Weiterleitung an seinen Freund gegeben. Der Freund wollte das Auto ja außer Landes schaffen, also haben wir es nicht abgemeldet. Es gab dann noch ein kleines Schrmützel, weil ich das neue Radio ausbauen wollte, und mein Ex sagte, er hätte das Auto explizit MIT dem neuen Radio an den Freund verkauft. Es wäre also doch günstiger gewesen, das Auto an meine Bekannte zu verkaufen *ärger*. Ich weiß nicht mehr, wie lange, aber nach Wochen stand das Auto immer noch auf unserem Stellplatz. Ich habe meinem Ex gesagt, er soll doch mal bitte hinmachen und dem Freund in den Hintern treten, ich wollte den Stellplatz (gehört zur Wohnung) weitervermieten. Weiterhin passiert nix. Und ich hatte nicht mal mehr die Schlüssel zu dem Wagen.

Irgendwann endlich war das Auto weg.

Aber dann kam ein Schreib von der Zulassungsstelle, daß der neue Besitzer das Auto nicht abgemeldet hätte. Ich habe meinen Ex zusammengefaltet, aber er meinte, er wäre doch nicht für die Verfehlungen seiner Freunde verantwortlich. Ich habe dann bei der Zulassungsstelle angerufen und denen noch mal eine Kopie des Vertrages geschickt. Dann war die Sache gelaufen, das Auto wurde zwangsabgemeldet.

Aber die Sache hatte noch ein Nachspiel. Als ich (rechtswidrig, ich weiß, aber es war aus einem anderen Grunde nötig) in den Sachen meines Ex schnüffelte (wir wohnten während der ganzen Auto-Geschichte getrennt in der Ehewohnung), fand ich den Kaufvertrag und die Fahrzeugpapiere. Später hat mir dann eine Freundin erzählt, mein Ex hätte ihrem Mann erzählt, er hätte den Kaüfer nur erfunden, weil er es nicht ertragen hat, daß ich das Auto verkaufe.

Keine Ahnung, was mit dem Auto nun tatsächlich geworden ist. Aber i9ch habe mich fast schlappgelacht, durch was für Sperenzchen mein Ex gegangen ist, weil er weder mir noch MEINER Bekannten das Auto gönnte. Ich bin der festen Überzeugung, daß er im Endeffekt draufgezahlt hat. Eine Freundin erzählte mir viel später, mein Ex häte ihrem Mann anvertraut, daß er den Käufer nur erfunden hat. Seitdem bin ich mehr denn je der Überzeugung, daß man als Frau das Verhältnis zwischen einem Mann und seinem Auto nie wird verstehen können. Dabei war es nicht mal ein Ferrari, es war ein Nissan *wunder*.

Aber was ich darauf gelernt habe: Es ist eine gute Idee, den Kaufvertrag vom ADAC zu nehmen. Da sind alle Durchschläge mit Vermerken über den Empfänger versehen, für die Zulassungstelle ist das sogar schon fertig adressiert. Es war überhaupt kein Problem, daß der Käufer das Auto nicht abgemeldet hat. Es hat auch (für mich zumindest) nicht lange gedauert, das hinzubiegen. Ein Anruf und ein Fax an die Zulassungstelle, mehr war da nicht dran. Mit der Versicherung hatte ich danach noch etwas Trouble, weil wir mit der Versicherung auch einen Auto-Rechtschutz abgeschlossen haben (mein Ex fand das aus irgendwelchen Gründen total wichtig, ich werde sowas nie wieder tun) und die Versicherung nicht akzeptieren wollte, daß ich diesen Rechtsschutz gleichzeitig mit den anderen autobezogenen Versicherungen beendet haben wollte. Das hat dann etwas länger gedauert, aber auch das ging nach einer Weile und ein paar Schreiben gut aus.

Gruß,
Elisabeth.

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