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Geschrieben von Trini am 11.08.2015, 10:59 Uhr

Auskopplung des Erzieher-Themas

Kann man mit einer halben Stelle überhaupt irgendwo "eine Familie ernähren"?

Ich sehe nämlich gar nicht die Eingruppierung als Hauptproblem sondern die geringe Zahl voller Stellen.
Aber!!! Für halbe Arbeitszeit kann man halt nicht voll bezahlt werden.

Meine erste Laborantin (frisch ausgelernt) hatte zu ihrer halben Stelle übrigens einen ganz offiziellen Nebenjob als Kindermädchen (über eine Agentur).

Trini

 
27 Antworten:

Re: ich denke schon

Antwort von Benedikte am 11.08.2015, 11:37 Uhr

im richtigen Beruf.

Habe mich gerade mit einer gleichaltrigen Kollegin im gleiche Rang unterhalten, die genau das macht. Sie ist alleinerziehend und hat ein Kind, fuer das der Vater Unterhalt zahlt.

Sie ist genuegsam und ihr ist freie Zeit wichtig. Aber sie hat bspw. eine kleine Wohnung zur Miete, wir ein inzwischen quasi abbezahltes Haus was mir wichtig ist. Sie und ihr Freund haben einen Schrebergarten als Hobby und machen nur wenig richtigen Urlaub.

Im uebrigen ist meine Erfahrung, dass die meisten Frauen nur Teilzeit machen wollen wenn sie Kinder haben und die meisten ja in einer Partnerschaft leben, da reicht eine halbe Stelle immer dann voellig aus wenn der Partner noch genug Geld reinbringt.

Benedikte

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Re: Auskopplung des Erzieher-Themas

Antwort von Steffi528 am 11.08.2015, 11:41 Uhr

Mit einer halben Stelle wird es schwer, aber mit vollzeitnaher Teilzeit (30 h) kann es klappen, wenn man den richtigen Beruf hat.
Gehe ich jetzt von einer 75 % Stelle Erzieherin S 6 aus, bekommt sie zwischen 1200 - fast 1600 € netto "raus", je nach ein Gruppierung. Das könnte also verdammt eng werden, so allein. Ist natürlich auch "Standortabhängig". Die Eingruppierung sollte vergleichbar mit anderen Eingruppierungen ähnlicher Berufsausbildungen sein (also schulische Ausbildung). Da happert es meiner Meinung nach aber.

Hier kannst Du selbst mal etwas "rechnen".

http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/sue/

sue ist der Sozial- und Erziehungsdienst, E wäre "normaler ÖD" zumindest für die Kommunen.

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Re: ich denke schon

Antwort von Steffi528 am 11.08.2015, 11:44 Uhr

Ich arbeite auch "nur" 30 Stunden, könnte damit aber meinen Mann und die Kinder gerade noch so allein ernähren. Mich selbst und die Kinder geht besser, mich allein ist schon komfortabel (jedenfalls nach meinen Ansprüchen)

Aber Teilzeit ist nicht gleich halbtags!!! Muss ich immer wieder sagen.
Und ich komme mit meinen 30 Stunden gut klar ;-)

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Nachts ist es kälter als draußen

Antwort von Strudelteigteilchen am 11.08.2015, 11:49 Uhr

Ich kenne Menschen, die mit einer TZ-Stelle (nicht unbedingt halb, aber weniger als voll) eine Familie ernähren.

Das sind aber eher keine ungelernten Hilfskräfte, sie haben keine 5 Kinder, sie kaufen eher bei Lidl als bei Tengelmann, leisten sich nur eine (kleinere) Wohnung statt einem Haus, wohnen eher in einem Vorort als in der teuren Innenstadt.....

Soll heißen: Wenn man einen gutbezahlten Beruf gewählt hat, seine Ansprüche nicht zu hoch ansetzt und im Idealfall auch eher ländlich wohnt, dann kann das schon gehen.

Ich kenne aber auch Menschen, die mit einer VZ-Stelle keine Familie ernähren können. Ich kenne sogar Familien, wo zwei VZ-Stellen nicht reichen. Und es gibt Jobs, wo eine VZ-Stelle für drei Familien reichen würde.

Insofern: Komische Frage.

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Re: Auskopplung des Erzieher-Themas

Antwort von Betula am 11.08.2015, 12:10 Uhr

Ich arbeite 30 Std die Woche und ich kann meinen Sohn und mich ernähren.Ich kann mir keinen Luxus leisten wie z.B.Urlaubsreisen oder so. Das ist nicht drin.Und ich Zahle keine Miete.

In der Regel ist es ja aber so, Dass der Ehepartner ja auch zum Unterhalt mit beiträgt. Also meine Kolleginnen haben alle einen Mann, der auch Geld verdient.


Es kommt einfach auch auf die Ansprüche an.Will ich in Urlaub fahren, ein tolles Auto haben, Markenkleidung haben,dann geht es nicht.

Der Verdienst ist ja auch von Bundesland zu Bundesland verschieden.Was ich manchmal gelesen habe, was eine Erzieherin angeblich verdienen soll,das stimmt einfach nicht. Ich weiß auch nicht, wo diese Zahlen her kommen.

Ich hatte vorher, mit Vollzeitstelle, 1400€netto.Weiß nicht ob das so extrem viel ist....

Ich bin ja auch deswegen in Steuerklasse drei gegangen, als ich den Kinderwunsch hatte, denn wir haben ein Jahr lang von dem Elterngeld leben müssen.Das wäre mit Steuerklasse 1 gar nicht gegangen.

Es ist auch leidet oft so, dass Erzieher aus Kostengrunden nicht nach ErziehertArif bezahlt werden, sondern wie Kinderpflegerinnen.Das war anfangs bei mir so.Heute würde ich einen solchen Vertrag nicht mehr unterschreiben.Damals war man froh, wenn man eine Stelle hatte.

Ich bin aber inzwischen hochgruppiert worden.

Wo diese ganzen Zahlen her kommen weiß ich nicht.Es gibt auch große Unterschiede bei kirchlichen Trägern, oder öffentlichen.

So einfach, wie es immer dargestellt wird,ist es nicht und reich sind Erzieher ganz sicher auch nicht.

Meine Freundin ist Lehrerin,z.B..sie hat das dreifache. (ist auch i.o.,sie hat ja auch studiert)

Also-es ist alles relativ.

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Re: Auskopplung des Erzieher-Themas

Antwort von Betula am 11.08.2015, 12:13 Uhr

ach so, wegen der anderen Eingruppierung habe ich jetzt mit Teilzeitstelle soviel wie vorher mit Vollzeitstelle. Was ich selber manchmal nicht verstehe.Musste jetzt aber über 2000 €ans Finanzamt zurück zahlen.DAS hat mir sehr weh getan, aber gut......

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Re: Auskopplung des Erzieher-Themas

Antwort von Leena am 11.08.2015, 12:27 Uhr

Du musstest doch aber nicht wegen der anderen Eingruppierung, sondern wegen der Einkünfte Deines Mannes die 2.000 € ans Finanzamt nachzahlen, oder?

Jetzt bin ich verwirrt....

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Re: Auskopplung des Erzieher-Themas

Antwort von Mehtab am 11.08.2015, 12:37 Uhr

Hallo Lena,

ich meine auch immer, dass ich für das Einkommen, das ich eigentlich zum Leben brauche, gerade als Familie, schon kräftig Einkommensteuer bezahle. Für mich sind die Freigrenzen viel! zu niedrig angesetzt. Meiner Meinung nach müßten die Freigrenzen für Einkommen aus Arbeit weit über dem Hartz IV-Satz liegen. In München bekommt ein Hartz IV-Empfänger mit drei Kindern leicht soviel wie jemand, der ganztags arbeitet, wenn er nicht gerade sehr gut verdient. Jemand der arbeitet, muss ja Miete ... zahlen und hat noch Unkosten für Kleidung, Fahrkarte zum Arbeitsplatz ... . Da sehe ich eine Diskrepanz. Die Einkommensteuer greift viel zu früh ein.

Viele Grüße

Mehtab

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Re:Leena

Antwort von Betula am 11.08.2015, 12:43 Uhr

Ich kann nicht behaupten dass ich die Nachzahlungen kapiert hätte. Es ist wohl so, dass mein Mann vorher um die 1000 € Miete für ein Büro bezahlen musste, und jetzt nicht mehr.Also generell ist die Miete weg gefallen. Nur hatte er damals halt mehr Einkünfte, weil er eine Musikschule hatte, die er halt jetzt nicht mehr hat und wo jetzt aber auch die Miete weg fällt. Also er fuhr zweigleisig, seine Arbeit die er jetzt noch hat, und hält der Musikunterricht.
Jetzt hat er nur noch eins.....

Aber wir haben getrennte Finanzen, ich blicke nicht durch.Ich ernähre meinen Sohn und mich.

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Re: Nachts ist es kälter als draußen

Antwort von Leena am 11.08.2015, 12:45 Uhr

Ich bin da ganz bei STT.

Ich kenne durchaus Leute, die mit einer 50%-Stelle ab 2.500 € aufwärts verdienen, und wenn man bei 50% vielleicht sogar 5 - 6 Tausend verdient , das gibt es schließlich auch, reicht das auch für ein Häuschen mit 5 Kindern, so grundsätzlich.

Auch wenn mir bewusst ist, dass der Durchschnittsarbeitnehmer mit 50% definitiv weniger verdient ....

Es liegt also nicht an der TZ, sondern am Job.

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Re:Leena

Antwort von Leena am 11.08.2015, 12:49 Uhr

Ihr habt aber nicht wirklich getrennte Finanzen, wenn Du seine Steuern bezahlst, oder?

Oder habt Ihr eine getrennte Veranlagung gemacht und Du hattest bisher Lohnsteuerklasse 3? Sonst würde da was nicht passen...

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Re:Leena

Antwort von Betula am 11.08.2015, 13:03 Uhr

Wir werden gemeinsam versteuert. Aber wir haben getrennte Konten und ich habe ehrlich gesagt, keine Übersicht über unser beider Einkünfte.

Ich weiß, ich wirke jetzt wie "klein Doofi "ich habe mir vorgenommen, mich jetzt mehr um alles zu kümmern. Ich muss ja jetzt auch noch Vorauszahlungen leisten. Ich habe da mit Sicherheit Fehler gemacht und werde mich jetzt beraten lassen.

Bei mir löst leider alles, was mit Steuern, Finanzen etc.zu tun hat, Panikgefühle und Überforderung aus und ich verdränge und verschiebe hier nur zu gerne....bis dann ein Brief mit Zahlungsaufforderung kommt.

Ich bin selber Schuld. Und ich bin auch blöd, was das betrifft. Das weiß ich.

Jetzt ist der Karren an der Wand. Wegen dem Herzinfarkt kann mein Mann jetzt nicht mehr so viele Aufträge übernehmen.Das Finanzamt hat jetzt erst die Nz für 2013 und besteht auf Vorauszahlungen für 2014 und 15. Und offensichtlich war wohl 2013 ein Jahr mit vielen Aufträgen. Und das Finanzamt geht davon aus, dass das so geblieben ist.

Das ist gerade das Dilemma. Wir machen jetzt schnell die Steuererklärung für 2014, denn das Finanzamt hat sicher zu hoch geschätzt. Ich weiß nicht, wo ich die. Vorauszahlung her nehmen soll.

Aber selber Schuld wenn man sich um nichts kümmert, das weiß ich und wir werden eine Lösung finden.

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Re:Leena

Antwort von Leena am 11.08.2015, 13:17 Uhr

Unsinn, gar nicht Klein-Doofie! Und glaub mir, ganz vielen Leuten geht es im Umgang mit dem Finanzamt genauso wie Dir!!!

Ich schick Dir heute Abend mal eine PN, okay?

Liebe Grüße!

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Re: Auskopplung des Erzieher-Themas

Antwort von Betula am 11.08.2015, 14:42 Uhr

Danke, Leena

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Vergleichsberechnungen...

Antwort von Leena am 11.08.2015, 17:27 Uhr

Okay, Du hast als Beispiel eine alleinerziehende Person mit 3 Kindern genannt.

Das Existenzminimum beträgt für einen Erwachsenen aktuell 8.472 €, ab 2016 dann 8.652 €. Der Kinderfreibetrag beträgt für ein ganzes Kind pro Jahr 7.008 €. Der AE-Freibetrag sind noch mal 1.308 € pro Jahr. Das Kindergeld beträgt jetzt rückwirkend ab 01.01.2015 pro Monat 188 € für die ersten beiden Kindern und 194 € fürs dritte Kind, ab 2016 dann jeweils 2 € mehr pro Kind - in der Günstigerrechnung wird geprüft, ob Kindergeld oder -freibetrag jeweils günstiger ist.

Ein Alleinerziehender mit 3 Kindern, dem die Kinder voll zuzurechnen sind, hat insoweit mind. 17.656 € steuerfrei, dabei sind auch diverse kleinere Freibeträge, abziehbare Vorsorgeaufwendungen einzurechnen, tatsächliche Berufskleidung, Fahrtkosten zur Arbeitsstätte etc. sind steuerlich als Werbungskosten absetzbar (mind. Pauschbetrag von 1.000 €) und insoweit quasi auch "steuerfrei", d.h. die steuerpflichtigen Einkünfte verringern sich um die entsprechenden Beträge. Macht im Jahr mit allem Drum und Dran mind. 20.000 € Einkünfte, die bei einem AE-Arbeitnehmer mit 3 Kindern nicht besteuert werden - monatlich also rd. 1.670 €.

Hartz-IV-Auszahlungsanspruch dürfte, mal bei einer fiktiven Miete con 500 € plus 150 € NK, bei rund 1.400 € liegen.

Damit ist der Vorgabe des BVerfG, das mindestens so viel steuerfrei belassen werden muss wie das sozialhilferechtlich definierte Existenzminimum, entsprochen.

Du schreibst, Deiner Meinung nach müßten die Freigrenzen für Einkommen aus Arbeit weit über dem Hartz IV-Satz liegen - das BVerfG hat in seinen entsprechenden Grundsatzurteilen vom 29.05.1990 entschieden, dass "der Staat dem Steuerpflichtigen sein Einkommen insoweit steuerfrei belassen muß, als es zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein benötigt wird. Dieses verfassungsrechtliche Gebot folgt aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsgrundsatz des Art. 20 Abs. 1 GG. Ebenso wie der Staat nach diesen Verfassungsnormen verpflichtet ist, dem mittellosen Bürger diese Mindestvoraussetzungen erforderlichenfalls durch Sozialleistungen zu sichern (vgl. BVerfGE 40, 121 (133)), darf er dem Bürger das selbst erzielte Einkommen bis zu diesem Betrag - der im folgenden als Existenzminimum bezeichnet wird - nicht entziehen." Dass wesentlich mehr steuerfrei sein müsste, hat das BVerfG gerade nicht gesagt. Es KANN mehr sein, MUSS aber nicht. Das ist dann wieder eine politische Frage.

Dass die Einkommensteuer "viel zu früh" greife... nun ja. Gibt durchaus Politiker, die das fordern. Bisher haben sie sich aber mit dieser Forderung nicht durchgesetzt. Und, ganz im Ernst, für das nackte Existenzminimum reichen 20.000 € bei AE mit 3 Kindern, auch wenn es definitiv nicht üppig ist!

Klar, man darf jetzt nicht ein alleinstehenden Steuerpflichtigen ohne Kindern mit einem AE-Hartz-IV-Empfänger mit 3 Kindern vergleichen, ja, der letztere bekommt im Zweifelsfall durchaus mal mehr Sozialleistungen, als der andere verdient. Der alleinestehende Steuerpflichtige ohne Kinder hat aber ein ganz anderes Existenzminimum als die Familie mit 3 Kindern, da würde man insoweit Äpfel mit Birnen vergleichen.

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Re: Auskopplung des Erzieher-Themas

Antwort von Ani_k am 11.08.2015, 17:50 Uhr

Ich habe eine 19,5 Stunden Stelle und kann mein Kind und mich ernähren. Ich habe auch ein Auto.

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ich könnte es nur grenzwertig

Antwort von Ellert am 11.08.2015, 20:36 Uhr

halbtags mit kleiner Wohnung und 1 Kind würde ich schon überleben können
auch mit kleinem Auto
allerdings dann auch ohne Urlaub und Luxus.
Ich habe halbtags selbst nach Abzug der PKV mehr raus als eine Erzieherin mit 25 Stunden, DEUTLICH mehr wohlgemerkt.

Utopisch ist es aber dass halbtags ein Erzieher wirklich gut verdienen wird
daher wäre mein persönlicher Ansatz auch eher zu sagen lasst den Leuten die Stunden hochschrauben.
Ehrlich ? Die Bahn erhöht die Ticketpreise und alle fahren immer noch Zug weil sie kein Auto haben
wenn man den Kindergartenbeitrag etwas anheben würde würden ds die leute auch zahlen, eben weil sie keine Alternativen haben.
Den Betrag den die öffentliche Hand für Unsinn ausgibt könnte man gut in die Kinderbetreuung stecken
ob nunmit Lohnerhöhung oder mehr Stunden ist da egal. Mehr Stunden = mehr Personal in einer Grupe, was die Qualität deutlich verbessern würde !

dagmar

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PS aber der Unterschied ist

Antwort von Ellert am 11.08.2015, 20:38 Uhr

ich KÖNNTE ganztags arbeiten wenn ich wollte und so so die Familie ernähren
die Erzieher werden so nicht eingestellt, doie werden nur teilzeit genommen ( aus vielen schon ausgeführtenGründen unten) die haben die Option nicht zu sagen,Geld reicht nicht, ich stocke Stunden auf.
Drei Orte weiter, neuer Kindergarten eröffnet KEINE hat mehr als 25 Stunden Vertrag bekommen, obwohl sie es wollten ( kein ÖD)

dagmar

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Re: Vergleichsberechnungen...

Antwort von kevome* am 11.08.2015, 20:51 Uhr

Ich habe jetzt mal versucht Deine Berechnungen nachzuvollziehen. Bei dem Beispiel komme ich mit 3 Kindern unter 6 bereits auf einen Anspruch von rund 1890€. Bei älteren Kindern wäre es noch mehr.

Sowohl an meinem jetzigen als auch an meinem vorigen Wohnort ist es eine Illusion eine Wohnung für 500€ zu finden. 900-1000€ für 3 Zimmer mit (und dann nur mit sehr viel Glück) trifft es da wohl eher. Und die liegt dann weder in einer noblen Wohngegend und ist auch nicht besonders groß.

Alle sonstigen Vorteile des Hartz4 Empfängers (Teilhabe Paket, verbilligte Fahrkarten und Eintritte) finden keine Berücksichtigung.

Von daher denke ich schon, dass jemand der exakt die Höhe der steuerlichen Freibeträge verdient, sich auf jeden Fall schlechter stellt als mit Hartz 4.

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Re: Vergleichsberechnungen...

Antwort von Leena am 11.08.2015, 21:24 Uhr

Hier, die haben etwas sorgfältiger gearbeitet als ich und nicht ganz so "aus der Hüfte geschossen". ;-)

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2015/01/2015-01-28-PM05-anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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Re: Vergleichsberechnungen...

Antwort von Mehtab am 11.08.2015, 22:11 Uhr

Hallo Lena,

das Problem ist doch, dass der Steuerfreibetrag in Hintertupfing genau so hoch ist, wie in München und das passt einfach nicht. Wie Kevome schon geschrieben hat, mußt du in München für eine Dreizimmerwohnung locker tausend Euro Kaltmiete bezahlen. Wo wird das steuerlich berücksichtigt? 500 Euro haben oder nicht haben ist ein gewaltiger Unterschied. Das muss jemand im Monat erst einmal netto verdient haben.

Bei Hartz IV-Empfängern wird die Miete bezahlt. Wenn du zu dem Hartz IV-Einkommen im Monat noch einmal 500 Euro hinzufügst, dann sieht die Rechnung gleich anders aus.

Viele Grüße

Mehtab

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Re: PS aber der Unterschied ist

Antwort von Mehtab am 11.08.2015, 22:23 Uhr

Sag mal Dagmar,

welche Öffnungszeiten haben denn bei euch die Kitas, wenn die Erzieherinnen alle nur 25 Stunden arbeiten? Ich meine, dass die Erzieherinnen bei uns Vollzeit arbeiten, es sei denn, sie wollen nur Teilzeit arbeiten. Der Kindergarten hatte von 7 Uhr in der Früh bis 17:00 Uhr am Nachmittag geöffnet. Da können die Erzieherinnen doch locker Vollzeit arbeiten.

Der Hort hatte von 11 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet. Die arbeiteten dort auch Vollzeit. Warum geht denn das bei euch nicht?

Viele Grüße

Mehtab

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Re: PS aber der Unterschied ist

Antwort von Leena am 11.08.2015, 23:13 Uhr

Bei uns arbeiten in der Kita auch nicht alle Vollzeit. Es haben die wenigsten Kinder einen Platz von 7-17 h, viele nur von 8-14 h. Bei 6 Std. täglich kommt man da aber nicht auf einen VZ-Job..

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Re: PS aber der Unterschied ist

Antwort von Häsle am 12.08.2015, 9:44 Uhr

Das ist bei uns auch so. Nur ca. ein Fünftel der Kinder geht ganztags in den Kindergarten. Da kann man nicht alle Betreuer ganztags einstellen. Naja, könnte man schon, aber dann kämen nachmittags auf 20 Kinder Ü3 8 Betreuer statt 2.

Im Kindergarten meiner Tochter hatte die Leiterin die einzige Vollzeitstelle. Alle waren mit ihrer Teilzeitstelle sehr zufrieden, und auch dem Klima tat das sehr gut. Allerdings musste auch niemand alleine eine Familie ernähren. Es gab eine Alleinerziehende, die mietfrei bei ihren Eltern wohnte und so auch ganz gut über die Runden kam.

Ganz langsam wird der Betreuungsbedarf auch hier größer, da in den letzten Jahren viele Auswärtige hergezogen sind. Die haben hier keine Großeltern oder soziale Netze zur Betreuung, und die Ausgaben für's Wohnen sind auch drastisch gestiegen, so dass ein Gehalt nicht mehr so weit reicht.

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Re: Auskopplung des Erzieher-Themas

Antwort von Betula am 12.08.2015, 11:38 Uhr

Ich könnte aufstocken wenn ich wollte. Ich will und kann aber nicht. In der Kur rieten sie mir sogar, Std.abzubauen. Das geht aber auch nicht. Unsere Teilzeitkräfte wollen alle nicht aufstocken.

Bei uns sind z.Z.zwei Kollegen seit längerem krank wegen Burnout.
Das sind Vollzeitkräfte......

Nein, ich behalte meine 30 Std.

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Intesessantes Thema. als Erzieher würden mir 25 Stunden reichen

Antwort von Larissa81 am 12.08.2015, 14:58 Uhr

hab ich jetzt man interessehalber ausgerechnet.in meinem Beruf arbeite ich für das gleiche Gehalt dafür 31 Stunden und das mit etlicher Berufserfahrung, als Erzieher wär das dann das Einsteigergehalt.
Es kommt wohl drauf an wo man wohnt, wie anspruchsvoll man ist, wie viel Kinder und ggf. Unterhalt dazu kommt.
Ich denke eine Alleinerziehende mit 3 Kindern wird sich in den meisten Berufsgruppen nicht selber ernähren können wenn kein Unterhalt fliest.

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06 - 20 h

Antwort von Ellert am 12.08.2015, 16:48 Uhr

Ih muss dazu sagen dass wir auch solche Phasen hatten bei mir in einer ganz anderen Branchen dass wir nur zwei auf eine Stelle einstellen durften mit der Flexibilitätsbegündung (auch Frauen betroffen die das zum Teil garnicht wollten)

dagmar

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