Geschrieben von HannaZ2 am 01.04.2016, 13:13 Uhr |
Arbeitsrecht - Kündigungsfrist
Hallo Ihr Lieben,
wenn in einem Arbeitsvertrag eine vierwöchige Kündigungsfrist für den Arbeitnehme angegeben ist, heißt das vier Wochen ab Tag der Kündigung durch den Arbeitnehmer? Oder heißt das vier Wochen ab Monatsende, in dem Kündigung erfolgte?
Danke,
Hanna
Re: Arbeitsrecht - Kündigungsfrist
Antwort von Pamo am 01.04.2016, 13:19 Uhr
Das heißt vier Wochen vor deinem letzten Arbeitstag. (außer da steht noch "zum Monatsende" oder "zum Quartalsende" o.ä.)
Re: Arbeitsrecht - Kündigungsfrist
Antwort von HannaZ2 am 01.04.2016, 13:21 Uhr
OK, danke.
Hier steht: "Soweit die Vorauss.d. §622 Abs. 5 BGB vorliegen, kann mit einer Frist von 4 WOchen gekúndigt werden."
Dh. wenn der Betrieb mehr als 20 ANgestellte hat, ist die Kúndigungsfrist die gesetzliche (4 Wochen zum 15. oder Monatsende, dh. ab heute zum 15.5. oder 31.5.)?
Re: Arbeitsrecht - Kündigungsfrist
Antwort von Alhambra am 01.04.2016, 13:27 Uhr
Ab heute zum 30.04.
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