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von SchwesterRabiata  am 22.05.2017, 17:08 Uhr

Anwalt für Jugendliche... bräuchte fundiertes Wissen...

ohne näher darauf einzugehen.
Wir sind in einem Sorgerechtsstreit, Jugendamt gegen mich, ich gegen das Jugendamt. Das 15-jährige Kind war Monatelang gegen unseren Willen im Ausland unter gebracht, nun ist sie durch eine List (hat sich als selbstgefährdent gegeben) wieder nach D zurück gebracht worden. Nun laufen Verfahren, ich gegen das JA, die gegen mich, die gegen den Vater etc.. Das kind wurde nie angehört vor Gericht.
Mein Anwalt darf sie nicht vertreten, da er mich ja schon vertritt. Sie möchte aber auch sprechen und gehört werden.
Vieles im Ausland und wie es dazu kam ist sehr fragwürdig (monatelang kein Unterricht, isoliert auf einem Gehöft weit weg von Gut und Böse, Tagebücher etc. wurden gelesen, vermutlich Telefonate abgehört etc. etc.), auch darum soll es gehen. Wir suchen da auch Hilfe zur Aufklärung, ob und was da rechtens ist, und wir suchen andere Fälle, die ähnliches erlebt haben und halt wie wir nun vorgehen müssen um einen Anwalt für das Kind zu bekommen.
Vielleicht weiß hier einer Rat
Die Schwester

 
17 Antworten:

Re: Anwalt für Jugendliche... bräuchte fundiertes Wissen...

Antwort von DK-Ursel am 22.05.2017, 17:20 Uhr

Hej!

Das klingt alles furchtbar und ich habe auch keinen fundierten Rat.
Höchstens eben den, den hier nicht zu ertwarten.
Denn kein seriöser Anwalt (wir haben welche in der näheren Umgebung) würde sich aufgrund so kryptischer Sachverhaltsschilderungen auf fundierte Antworten einlassen können.
Zudem verstehe ich auch nicht, wieso Euer oder ein mit der Lage kundig gemachter Anwalt Eures Vertrauens Anwalt zumindest nicht mindestens so gut wie Laien oder in der Sache Ahnungslose hier sagen kann, - ich zitiere: "wie wir nun vorgehen müssen um einen Anwalt für das Kind zu bekommen."
DAS sollte in mit dem Fall vertrauter Rechtskundiger doch besser als alle hier erläutern können.
Ich wünsche euch, daß Ihr bald gute Antworten und eine Lösung für das Kind finden könnt!

Alles Gute - Ursel, DK

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Re: Anwalt für Jugendliche... bräuchte fundiertes Wissen...

Antwort von shinead am 22.05.2017, 17:21 Uhr

Meine damals beste Freundin hatte ein Problem mit ihren Eltern (also etwas anders gelagert als bei euch). Um Rat zu holen sind wir schlicht ins Gericht spaziert und sie hat erst dem Rechtspfleger, dann einem Jugendrichter die ganze Geschichte erzählt. Raus ist sie mit allerlei Dokumenten, Rufnummern und einem Termin bei einem Rechtsanwalt, den der Richter kannte.

Lasst das Kind alleine zum Richter gehen, damit dieser sieht, dass das Kind es ernst meint. Man wird dort wissen, welcher Anwalt in der Gegend auch Kinderanwalt ist.

Viel Erfolg!

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Re: Anwalt für Jugendliche... bräuchte fundiertes Wissen...

Antwort von SchwesterRabiata am 22.05.2017, 17:28 Uhr

Rechtspflegerin gab es, hat sich aus unserer Sicht sehr von Jugendamt beeinflussen lassen, auch Sachen in ihrem Bericht geschrieben, die nie gesagt wurden.
Ansonsten war ich halt eben beim Anwalt, wir hatten so viel zu besprechen, er hatte mir dann halt noch den Tip gegeben, dass das Kind sich einen eigenen Anwalt nehmen kann, er es aber nicht machen darf. Es gab aber so viele Baustellen, die zu besprechen waren, dass wir da nicht näher drauf eingegangen sind, wie wir/sie das anstellen soll.
Ähnlich wie hier, erging es meiner Tochter, ich habe sie für 3 Wochen in ein Urlaubsprojekt geschickt, nach 9 Monaten kam sie wieder und das auch nur durch einen Trick (sie hat sich selbstmordgefährdet gegeben, damit man sie nach D zurück schicken mußte....allein das ist schlimm, dass sie so weit gehen mußte).
Ob die Kasse, also das Gemauschel dahinter, das Gleiche ist, wie in dem Bericht kann ich nicht beurteilen, aber die Umständen, das Leben, das Gefühl ein Abschiebekind zu sein (so hat meine Tochter sich selbst genannt) war auf jeden Fall das Gleiche.
http://www.ardmediathek.de/tv/die-story/Mit-Kindern-Kasse-machen/WDR-Fernsehen/Video?bcastId=7486242&documentId=37148374

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Re: Anwalt für Jugendliche... bräuchte fundiertes Wissen...

Antwort von Berlinga am 22.05.2017, 17:45 Uhr

Das Jugendamt soll eine Verfahrenspfegerin bei Gericht anfordern. Oder du, falls das geht.

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Re: Anwalt für Jugendliche... bräuchte fundiertes Wissen...

Antwort von Murmeltiermama am 22.05.2017, 18:30 Uhr

Zumindest in Deutschland wird in solchen Fällen immer ein Verfahrensbeistand (=Anwalt des Kindes) bestellt. Und zwar immer und automatisch vom Gericht ohne Antrag.

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Verfahrensbeistand... möchten wir aber eben nicht...

Antwort von SchwesterRabiata am 22.05.2017, 19:08 Uhr

die hat nämlich brav dem JA nach dem Mund geschrieben und unsere Aussagen nach deren gutdünken umformuliert oder verdreht, ich habe ja die Abschrift bekommen, genau 2 Std. vor dem letzten Verfahren, mein Anwalt hatte gar keine erhalten, wir konnten uns auf nichts vorbereiten, dabei sollte das zeitig an uns gereicht werden. Durften die Dame auch nicht anlehnen.
Deswegen möchte das Kind einen eigenen Anwalt für ihre Belange und niemanden, wo die Vermutung der Beeinflussung des JA sehr nahe liegt (mich vorsichtig ausdrückend).

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Re: Verfahrensbeistand... möchten wir aber eben nicht...

Antwort von Babsorella am 22.05.2017, 19:35 Uhr

Kann Dein Anwalt Euch keinen Kollegen/Kollegin nennen, mit dem/der er gute Erfahrungen gemacht hat?

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Re: Anwalt für Jugendliche... bräuchte fundiertes Wissen...

Antwort von lilly1211 am 22.05.2017, 22:41 Uhr

Bin ich die einzige die hier absolut nur Bahnhof versteht?

Du hast dein Kind auf Urlaub geschickt? Was hat das Jugendamt damit zu tun? Ich kenne massenhaft Leute deren Kinder alleine ins Ausland fahren. Niemand hat je dadurch Kontakt mit dem Jugendamt gehabt.

Wer hat sie festgehalten und warum hast du sie nicht abgeholt? 9 Monate lang War sie nicht in der schule?

Sorry. Sehr kryptisch alles.

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Re: Anwalt für Jugendliche... bräuchte fundiertes Wissen...

Antwort von SchwesterRabiata am 22.05.2017, 23:20 Uhr

das ist nicht kryptisch, sondern eine Geschichte, die ein Buch füllen würde.
Das alles hier aufzuklären wäre einfach zu viel.
Kurzfassung:
Das Kind hatte Probleme, definitiv, sie brauchte auch eine Auszeit (sie hatte sich u.a. geritzt, war auch zur Diagnostik in der Psychiatrie, ist aber überall auch davon gelaufen, weil sie nicht Zur Ruhe kam).
Das Jugendamt bot an, dass es indivuduelle Reise gibt, mit 1zu1 Betreuung für Kids, die eine schwere Zeit hatten. Es wäre aber einfacher, dies zu bewerkstelligen, wenn ich ihnen das Aufenthaltsbestimmungsrecht (einschließlich Recht Schule und Gesundheit) überlassen. Dies wurde dann beantragt von denen und ich habe es geschehen lassen. Dann hatten sie auch sofort einen Platz gefunden. 2-3 Wochen sollte die Reise dauern mit einer jungen Frau, die ganz für sie da sein sollte. Zwei Wochen frankreich, dann Ungarn und da sollte sie dann bleiben, ich wurde gefragt, ob ich damit einverstanden bin, man hat mich überredet, dass es ihr gut tun würde. Dann hieß es 3 Monate, ob ich damit einverstanden sei, ich gab nach. Dann hieß es 6 Monate, da habe ich dann nicht mehr mit gespielt, ich wollte, dass das Kind nach Hause kommt. Da hieß es dann "Sie haben kein Aufenthaltsbestimmungsrecht mehr, wir entscheiden, sie muß in Ungarn bleiben!"....So wurden dann aus 3 Wochen, die ich zugestimmt hatte 9 Monate. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht etc. klage ich gerade wieder ein. Das Kind möchte aber auch einen eigenen Anwalt. Ich könnte mir vorstellen, dass es da auch noch manches aufzuklären gibt. Nur zeitweise Schule, monatelang gar nicht, zeitweise mal 4 Stunden die WOCHE! Angeblich sollte das für den dt. Standart ihrer Klasse reichen (Mathe, Deutsch und Allgemeinwissen wurde von einem Bekannten der Gastfamilie unterrichtet.... wenn der Unterricht denn statt fand), eine angebliche Psychologin kam 1-2 mal im Monat vorbei. Es gab keine Therapien, keine Anbindung an andere Menschen außerhalb der Familie (sie hatte da noch Glück, dass da zumindest zwei Kinder in der Familie waren), das Ganze kostete 7000 Euro im Monat, davon bekam die Familie ein paar hundert, 90 waren für das Kind vorgesehen (Taschengeld, Kleidung etc.) und der Rest...????Sie hat sich "abschiedekind" selbst genannt. Die Anrufe zu mir wurden reglementiert und vermutlich auch mitgehört (zumindest teilweise), Tagebücher gelesen, Post kam nicht an etc. etc.. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs.
Wie gesagt, die Geschichte ist lang.....richtig lang. Und vermutlich, wenn ich sie nicht selbst erleben würde, hätte ich auch starke Zweifel daran. Und das ist auch das Fatale, man traut sich gar nicht dies zu erzählen, weil man denkt, das einem das eh einer glaubt :-(. ich wurde dann auf das weiter oben verlinkte Video aufmerksam gemacht und entdeckte viele Gemeinsamkeiten, und ich denke mein Kind hat da eine gewisse Gerechtigkeit verdient, wo man für sie drum kämpft, kein Anwalt, der für die ganze Familie da ist, den haben wir ja schon, sondern wer nur für sie.

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Re: Verfahrensbeistand... möchten wir aber eben nicht...

Antwort von salzstange am 23.05.2017, 8:09 Uhr

schau mal hier
http://www.gutefrage.net/frage/als-minderjaehrigen-anwalt-beauftragen
Ihr/ Du solltest zum Rechtspfleger des Amtsgerichtes gehen und für sie einen sog. Beratungshilfeschein holen.

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Re: Anwalt für Jugendliche... bräuchte fundiertes Wissen...

Antwort von lilly1211 am 23.05.2017, 8:46 Uhr

Oh! Das klingt ja wirklich schlimm. Tut mir leid für euch.

Nur wenn das Jugendamt das Kind in seiner Obhut hatte, warum musst du dann nun um das Sorgerecht streiten weil sie 9 Monate lang nicht in der Schule war? War doch nicht deine Schuld?

Ich sag nicht dass ich dir nicht glaube, ich verstehe es nur nicht. Irgendwas muss da doch vorher mal vorgefallen sein dass du überhaupt Kontakt mit dem Jugendamt hattest und die sich bei euch einmischen können? Normalerweise hat man ja nichts mit denen zu tun, auch nicht zwingend wenn eine Jugendliche vom Psychiater behandelt wird.

Frag doch deinen Anwalt ob er einen Kollegen weiß der das Kind vertreten kann? Das wäre vermutlich der schnellste Weg einen geeigneten Anwalt zu finden.

Ich wünsche euch alles Gute!

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Re: Anwalt für Jugendliche... bräuchte fundiertes Wissen...

Antwort von shinead am 23.05.2017, 10:35 Uhr

Missverständlich ausgedrückt... Der Rechtspfleger vor Ort hat den Kontakt zum Richter hergestellt und uns direkt vorgelassen. Einfach mal ins örtliche Gericht gehen.

Alternative: Termin für die Tochter beim Rechtsanwalt ausmachen. Fachrichtung Familienrecht wäre gut. Also einfach mal die RAs in eurer Stadt nach einem Fachanwalt durchsuchen und dort schlicht einen Termin machen.

Ist Deine Tochter jetzt in eurer Nähe und könnte sie den Termin einfach wahrnehmen? Ansonsten würde ich telefonisch den Anwalt einweihen und einen Termin außerhalb der Kanzlei vereinbaren, so dass man sich vor der Schule o.ä. treffen kann.

Ab ans Telefon!

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Re: ICH BIN SEHR ENTSETZT !!!!

Antwort von Dezemberbaby2012 am 23.05.2017, 12:33 Uhr

Hallo,

leider kann ich dir auch nicht mit Fachwissen weiterhelfen.

Aber ich habe jetzt 10 Minuten von dem verlinkten Film gesehen und bin entsetzt! Werde mir jetzt den Rest davon auch noch anschauen, wollte das nur mal schnell loswerden und dir moralische Unterstützung geben.

Ich weiß, dein "Fall" ist nicht der gleiche, aber es kann/darf doch nicht sein, dass man sich als Eltern an das Jugendamt wendet und ihnen die Erziehungskompetenz abgibt, um dem Kind zu helfen und dann sowas!

Ich hoffe sehr dass du einen Weg findest, deinem Kind zu helfen und vor allem dass dein Kind sich selbst helfen kann. Das ist jetzt bestimmt auch für das Selbstbewusstsein/die Psyche des Kindes sehr wichtig. Dass es erfährt, es selbst hat auch eine Stimme und wird gehört.

Wenn ihr so gar nicht weiterkommt: Vielleicht kannst du dich auch an die Presse wenden? An den Kinderschutzbund? An euren Wahlkreisabgeordneten? Vielleicht gibt es eine entsprechende Selbsthilfegruppe, die Kontakt zu Anwälten hat? Vielleicht den Redakteur des verlinkten Films anmailen, ob er entsprechende Kontakte hat? Vielleicht haben sich nach der Sendung andere Betroffene/Selbsthilfegruppen bei ihm gemeldet? Kann euer Anwalt kein "Misstrauensvotum" gegen den Verfahrensbeistand erworken, wenn wirklich Aussagen verdreht wurden? Ich wünsche euch viel Kraft!

Liebe Grüße!

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Re: Anwalt für Jugendliche... bräuchte fundiertes Wissen...

Antwort von Dezemberbaby2012 am 23.05.2017, 14:25 Uhr

Hallo nochmal,

habe den Film jetzt zu Ende geschaut und nochmal drüber nachgedacht und auch kurz im Internet recherchiert. Also die Ablehnung eines Verfahrensbeistandes ist scheinbar wirklich nicht möglich. Es sei denn, es lassen sich sehr grobe Verfehlungen nachweisen.
Hier eine ähnliche Frage wie deine:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/104169-verfahrensbeistand---weiteren-anwalt-hinzuziehen

Hilft es vielleicht, wenn du oder besser dein Kind in dieser Sache das Gespräch mit dem Richter sucht? Oder wenigstens eine schriftliche Erklärung an das Gericht abgibt?

Ansonsten habe ich noch folgendes im Web gefunden
http://www.anwalt-kindschaftsrecht.de/inobhutnahme-kinderklau-durchs-jugendamt-sorgerecht-entzogen-ohne-grund/
Vielleicht kann dir dieser RA weiterhelfen?

HIER werden auch noch drei Anwälte empfohlen, weiß aber nicht wie seriös die Seite ist
http://kinderklau-relaunched.de/anwalt-gesucht/guter-anwalt-woran-sie-ihn-erkennen-1003.html

So wie ich das verstanden habe, ist der "Vorgesetzte" eines Jugendamtes der Bürgermeister? Die haben doch immer so Bürgersprechstunden? Vielleicht kannst du (oder noch besser dein Kind!) da etwas erreichen?

Liebe Grüße!

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Re: ICH BIN SEHR ENTSETZT !!!! - Dezemberbaby

Antwort von Holzkohle am 23.05.2017, 14:36 Uhr

leider leider erlebe ich das im Freundeskreis eben auch gerade.

Mutter mit Kind gibt dieses, weil es wirklich zwischen den Beiden nicht mehr klappte, einige Wochen auf Station in eine kinderpsychiatrische Einrichtung. Der Junge (damals 12) fühlte sich dort sehr wohl, man konnte ihm und Mutter und damit der ganzen Familie helfen. Wurde wieder entlassen ohne weitere Behandlungen. Ein Jahr später (Mitte letzten Jahres) wieder für Kind und Mutter unterträgliche Zustände. Mutter gibt, nach Einverständnis des Kindes, ihrem eigenen, Begutachtung durch JA und wensonstnoch, ihren Sohn in eine betreute WG. Mit dem Versprechen:

1. Sie kann ihren Sohn JEDERZEIT besuchen.
2. Sie kann ihren Sohn JEDERZEIT wieder mitnehmen, wenn er sich nicht wohl fühlt oder sich beide nicht wohl fühlen.


Zu 1.
An seinem Geburtstag stand sie - Überraschung - mit seinem Bruder vor der Tür. Und bekam keinen Einlass. Sie hätte vorher anrufen müssen und überhaupt, hier einfach vorbeischneien ginge nicht. "Aber er hat doch Geburtstag..." - ... "also zu UNS hat er vor einem Monat gesagt, er möchte niemanden sehen" (dazu muss man sagen, ich kenne den Jungen persönlich. Wenn der sagt, er will nicht, will er. Und umgedreht)... "Aber ich bin doch die Mutter!!! Er hat doch Geburtstag??" - "Besuche müssen angemeldet werden und er möchte sie nicht sehen"... "Dann möchte ich IHN jetzt gerne sehen" - "Das geht nicht"
Meine Freundin sah ihren Sohn an seinem Geburtstag NICHT und rief ihn später an und entschuldigte sich, erzählte, dass sie dort war - und er heulte ins Telefon!

Zu 2.)
Nach diesem und auch schon vergangenen Vorfällen (mit Fieber nicht zum Arzt geschickt; Kind musste mit Fieber aus dem Wochenend-Besuch bei seiner Mutter direkt in die WG, obwohl er nicht fahrtauglich war - "bringen sie ihn nicht, kommen Polizei und Jugendamt, und das wollen sie doch nicht???", aus gut laufenden Behandlungen, die für den Jungen wichtig waren, rausgenommen (Fußballverein) hat meine Freundin, die WOHLGEMERKT noch das ABS und auch das SR hat, darum gebeten ihren Sohn zu entlassen. Auch der Junge bat darum. Vorher sollte es Gespräche mit dem JA geben. Alle Gespräche wurden von Einrichtungsseite abgesagt. Dann wurde einfach der Psychologe, an den sich der Junge inzwischen gewöhnt hatte (Autist) einfach abgesägt und ein neuer bestellt. Mit dem der Junge jetzt natürlich nicht mehr redet... "Sehen sie, der ist gar nicht in der Position entlassen zu werden..."

Soviel dazu. So etwas GIBT ES tatsächlich!

Ich kenne den Fall hier ja ein wenig...

Was ich machen würde:

- alle ranghöchsten Stellen ansprechen, anschreiben, von mir aus auch mit Presse drohen
- Gleichgesinnte suchen (in Foren oder ähnlichem), Du bist ja nicht die Einzige
- warum kann Dein Anwalt Dir nicht einen Anwalt fürs Kind, sodenn das möglich ist bei Minderjährigen, empfehlen?

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Re: Verfahrensfehler

Antwort von Holzkohle am 23.05.2017, 14:47 Uhr

ein Verfahrensfehler liegt z.B. dann vor, wenn einer der beiden streitenden Parteien für den Prozesse relevante Unterlagen nicht rechtzeitig zugestellt wurden... In meinen Augen liegt hier definitiv ein Verfahrensfehler vor!

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Re: Anwalt für Jugendliche... bräuchte fundiertes Wissen...

Antwort von anhaltiner am 24.05.2017, 11:25 Uhr

Und warum war das Kind im Ausland untergebracht?

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