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Geschrieben von malla am 30.12.2016, 13:24 Uhr

Anspruch auf KiGa Platz- was denn nun?

Hallo! Ich bin verwirrt, bei der Anmeldung meines Sohnes hat man mir im KiGa erklärt, dass ich zwar einen Anspruch auf einen Platz habe, aber der wäre auch mit einem Halbtagsplatz abgedeckt. Das wären Betreuungszeiten bis 12.30. ich könnte ihn dann noch zwei Stunden nachmittags bringen. Ist das wirklich so? Ich dachte, ich kriege hier am schnellsten eine Antwort, bevor ich mit Internet recherche anfange. Sollte es stimmen, weiß ich nicht, was ich mit diesem Anspruch anfangen soll. Ich arbeite bis 17. niemandem mit normalen Arbeitszeiten ist doch mit einem Platz bis 12.30 geholfen. Danke Euch für die Antwort und liebe winterliche Grüße!

 
16 Antworten:

Re: Anspruch auf KiGa Platz- was denn nun?

Antwort von lilly1211 am 30.12.2016, 15:30 Uhr

Also hier, Bayern, hat man halbtags Anspruch. Eine kita bis 17 Uhr gibt es sowieso nicht, Anspruch hin oder her. Kita schließt um 15.00 Uhr, freitags um 14.30.

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das war bei meinen Großen auch so

Antwort von Ellert am 30.12.2016, 16:22 Uhr

Mittagspause, nachmittags nochmals 3 Std bringen...

Hier nun war es so dass man die Stunden als solche von den Behörden zugewiesen bekam
4 Std wenn jemand nicht arbeitet bis 6 glaube ich
arbitet jemand dann auch länger.
Unser Kiga hat auf von 06 h bis 18 h

dagmar

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Re: Anspruch auf KiGa Platz- was denn nun?

Antwort von Johanna3 am 30.12.2016, 16:58 Uhr

Hat der Kiga denn über Mittag geschlossen?

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Re: Anspruch auf KiGa Platz- was denn nun?

Antwort von kati1976 am 30.12.2016, 17:04 Uhr

Was ist denn das für eine blöde Zeit?


Sowas gibt es hier zum Glück nicht. Unser Kiga ist von 6:00-17:30 ihr geöffnet.

Mit solchen Zeiten wir bei euch kann ja keiner arbeiten?

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Re: Anspruch auf KiGa Platz- was denn nun?

Antwort von HSVMarie am 30.12.2016, 17:45 Uhr

Also hier gibt man bei der Anmeldung im Internet (hier laufen alle Kitas über ein System) an, welche Zeiten man benötigt und die Kitas in denen man sein Kind gerne haben möchte. Ich glaube man kann halt 6 Kitas angeben. Bei einer davon muss man dann auch eine Papieranmeldung persönlich abgeben, damit das im Internet freigeschaufelt wird. Dann können die Kitas sehen, welches Kind wo angemeldet ist und wie die Kapazitäten der anderen Kitas sind.

Also man muss hier schon gucken welche Kitas welche Öffnungszeiten haben und welche Stundenverträge so angeboten werden.

Hier gibt es Kitas festen Zeiten 7:30 - 13:30 Uhr aber auch Kitas mit Zeiten zwischen 5:45 Uhr und 21 Uhr (höchstens 10 Stunden Betreuung am Tag). Die meisten haben mittlerweile von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet. Wir haben uns bewusst für eine Kita mit Öffnungszeiten zwischen 6 und 18 Uhr entschieden, damit mein Mann auch bringen oder abholen kann und ich mit meinen Arbeitszeiten auch flexibel bin und halt mal Überstunden machen kann, wenn es sein muss. Wir zahlen für täglich 8 Stunden, aber so lange gehen die Kinder selten in die Kita.

Hast du dich mal noch bei anderen Kitas informiert über die Öffnungszeiten? Kann ja nicht sein, dass bei euch alle Kitas nur so Arbeitnehmerunfreundliche Zeiten anbieten. Wobei ich es als kinderunfreundlich empfinde, dass so viele Familien gezwungen sind, dass beide Eltern voll arbeiten gehen müssen

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@Johanna: hier (NRW) bieten viele Kitas solche Öffnungszeiten, betrifft aber

Antwort von Marianna81 am 30.12.2016, 18:23 Uhr

nicht den Ganztag.

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Nicht überall in NRW

Antwort von peta am 30.12.2016, 20:23 Uhr

gibt es geteilte Öffnungszeiten, in meiner Stadt wüsste ich nicht eine einzige Kita, die dies bietet.
Entweder 25, 35 oder 45 Stunden Betreuung und das im Block, in der Zeit von 7-17 Uhr.

Zum Ausgangsposting: Rechtsanspruch hast du nur auf Betreuung, nicht auf einen Ganztagsplatz. Was dir zusteht und wie ausgewählt wird, hängt auch von Bundesland, Stadt und Gemeinde ab.

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Re: Anspruch auf KiGa Platz- was denn nun?

Antwort von peta am 30.12.2016, 20:24 Uhr

Ich würde beim zuständigen Jugendamt nachfragen, wie es bei euch geregelt ist.

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Re: Anspruch auf KiGa Platz- was denn nun?

Antwort von peta am 30.12.2016, 20:24 Uhr

Ich würde beim zuständigen Jugendamt nachfragen, wie es bei euch geregelt ist.

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Re: Anspruch auf KiGa Platz- was denn nun?

Antwort von Hubbeldubbel am 30.12.2016, 22:00 Uhr

Unsere künftige Kita hat von 05:30 bis 17:30 geöffnet. Es gibt 3 "Pakete". 4 Stunden, 6 Stunden oder 9 Stunden Betreuung...
Freie Wahl und auch genügend Plätze.

Bestehe auf einen Platz in einer Kita die durchgehend geöffnet hat. Viel Erfolg :-)

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Re: Anspruch auf KiGa Platz- was denn nun?

Antwort von Steffi528 am 30.12.2016, 22:02 Uhr

Teilst Du mir bitte mal Dein Bundesland mit? Dann ist es einfacher ;-9

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Re: Anspruch auf KiGa Platz- was denn nun?

Antwort von Leena am 30.12.2016, 22:02 Uhr

Bei meiner Großen hatte ich damals zuerst einen Halbtagsplatz, das hieß von 7 bis 12.30 h und dann wieder von 13.30 h bis 16.30 h. Ich kannte solche Modelle überhaupt nicht, war aber wohl in RLP (zumindest in der Ecke) sehr üblich und verbreitet, dass Muttern oder Oma das Kind zum Mittagessen nach Hause holen und hinterher wieder in den Kindergarten bringen. Später habe ich dann aber einen Ganztagsplatz bekommen, d.h. dasselbe mit Mittagessen und Mittagsbetreuung. (Ich konnte das damals nur leisten, weil ich quasi direkt neben dem Kindergarten gearbeitet habe und dann Mittagspause mit Kind verbracht habe.)

Was die Ausgangsfrage angelangt: Ja, ich kenne es auch so, dass man Anspruch auf einen Platz hat, aber nicht auf einen Ganztagsplatz.

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Re: Anspruch auf KiGa Platz- was denn nun?

Antwort von malla am 31.12.2016, 0:21 Uhr

Danke für Eure Antworten. Ich wohne in RLP. Im Ort gibt es drei KiGas, alle mit ähnlichen Öffnungszeiten. Entweder halbtags, das heißt dann eben bis mittags und dann noch 2 oder drei Stunden (wobei ich das für völligen Quatsch halte, wem soll es was nützen, diese Nachmittagsbetreuung nimmt wahrscheinlich kaum jemand wahr), oder ganztags. Aber die Ganztagsplätze sind heißbegehrt und die Wartelisten ewig lang. Läuft also doch darauf hinaus, dass ich entweder die Arbeitszeiten reduzieren muss, oder gezwungen bin, die Betreuung doch privat zu organisieren. Irgendwie ist das mit dem Anspruch dann aber Augenwischerei.

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Re: Anspruch auf KiGa Platz- was denn nun?

Antwort von Bobby Mc Gee am 31.12.2016, 12:47 Uhr

Bei uns gibt es paradiesische Offnungszeiten. Von 7.00Uhr Bis 19.00Uhr.
Und selbst das ist einigen schon zu wenig. Es gab schon diverse Diskussionen bei den Ausschusssitzungen dass gewünscht wird ab 6.00Uhr Bis 20.00Uhr.
Es gibt sogar in einer Stadt mit Uniklinik eine Nachtkrippe. Das finde ich persönlich aber wirklich nicht gut. Wenn die Mama Bis vier Uhr arbeitet, wird dann das Kind aus dem Bett gekommen und nach Hause gefahren. Ins Bett wird es von Erziehern gelegt.
Finde ich traurig für Babys und Kleinkinder. Aber so ist das.

Vorgestern las ich dass es deutschlandweit 280000Krippenplätze zu wenig gäbe.

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Re: @Johanna: hier (NRW) bieten viele Kitas solche Öffnungszeiten, betrifft aber

Antwort von Johanna3 am 31.12.2016, 16:49 Uhr

Danke für die Info. Ich komme auch aus NRW, kannte solche Öffnungszeiten jedoch nicht.

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Re: Anspruch auf KiGa Platz- was denn nun?

Antwort von Schubidubidu am 31.12.2016, 22:02 Uhr

Hallo,
Unser Kiga hat Öffnungszeite von 7.30 - 12.30 Uhr. Ich habe also nur die Chance von 8 - 12 Uhr arbeiten zu gehen (wenn man mit Fahrzeit rechnet). Ich hab sonst keinen in der Nähe, der meine Kinder betreuen kann, so bin ich auf Teilzeit angewiesen und mein Mann kann Vollzeit arbeiten.

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