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In 2-jähriger Elternzeit erneut schwanger - wieviel Elterngeld für das 2. Kind?

Thema: In 2-jähriger Elternzeit erneut schwanger - wieviel Elterngeld für das 2. Kind?

Hallo Zusammen, vielleicht kann mir jemand von euch weiter helfen, ich steig da nicht ganz durch... Und zwar habe ich im Mai 2013 mein 1. Kind bekommen, 2 Jahre Elternzeit beantragt und das Elterngeld halbieren lassen. Heißt, ich bin bis Mai 2015 noch in Elternzeit und bekomme auch bis dahin Elterngeld. Das 2. Kind kommt nun vorraussichtlich Mitte Januar 2015 zur Welt, also noch während der alten Elternzeit. Was muss ich dem Elterngeld Antrag nun beifügen? Eine Bescheinigung, dass ich Elterngeld beziehe? Und wie wird das berechnet? Bekomme ich dann bloß den Mindestbetrag von 300 € für das 2. Kind? Würde mich über Antworten sehr freuen und hoffe, dann alles etwas besser zu verstehen... Liebe Grüße, Jasmin

von JaJoRad am 05.06.2014, 11:57


Antwort auf Beitrag von JaJoRad

Hallo, Ich weiß nicht genau ob das auch gilt wenn man das Elterngeld auf zwei Jahre verteilt hat aber eigentlich zählt die Elterngeldzeit nicht zur Berechnungsgrundlage. Der maßgebliche 12 Monatszeitraum läge dann vor der Geburt deines ersten Kindes so dass du das gleiche Elterngeld wie jetzt bekommen müsstest plus Geschwisterbonus ;-). Kann aber natürlich auch sein, dass die nur das erste Jahr Elterngeldbezug anrechnen und dann hättest du etwa 9 Monate ohne Einkommen plus 3 Monate mit deinem alten Einkommen. Das würde dann wahrscheinlich auf den Sockelsatz hinauslaufen. Ich würde an deiner Stelle einfach wieder die gleichen Gehaltsbescheinigungen wie beim ersten Mal einreichen und sehen was passiert. Also, wirklich helfen konnte ich wohl nicht... LG

von Anna0906 am 06.06.2014, 09:56


Antwort auf Beitrag von JaJoRad

Ich würde mal bei der zuständigen Elterngeldstelle anrufen und da nachfragen. Eigentlich ist die Zeit des Elterngeldbezuges neutrale Zeit und wird nicht gerechnet. Das mit dem Splitten auf 2 Jahre ist aber so eine Sache, da du das auch jederzeit kündigen kannst. Mir wurde mal gesagt dass ist nur die Sache der Auszahlung (hat mit Elterngeldbezug selbst nichts mehr zu tun). Ruf am besten dort mal an und frage nach.

von naphro am 07.06.2014, 21:16


Antwort auf Beitrag von naphro

Hey, soweit ich weiß ist es so , das das 2jahr als Null gerechnet wird , du wirst also wahrscheinlich nur den grundbetrag von 300 für 1 Jahr bekommen. Geschwisterbonus kp der wird ja vom Einkommen berechnet, aber wenn du Glück hast bekommste wohl noch 75€ . Ruf auf der elterngeldstelle an die helfen dir garantiert weiter. Viel glück

von matz am 18.06.2014, 12:46


Antwort auf Beitrag von matz

Was die anderen geschrieben haben, ist richtig. Tatsächlich beziehst Du Elterngeld nur im ersten Jahr, im zweiten Jahr bekommst du das ausgezahlt, was Du vorher "eingespart" hast. Wichtig für Dich wäre, dass Du daran denkst, Deine Elternzeit abzubrechen und in Mutterschutz zu gehen, so bekommst du Mutterschaftsgeld von Dinem AG.

von mandellos am 04.07.2014, 11:59