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Wie läuft das mit der zweiten Elternzeit ab?

Thema: Wie läuft das mit der zweiten Elternzeit ab?

Hallo ihr Lieben, ich kopiere mal meine Frage aus dem "Bitte noch ein Baby" Forum und hoffe das mir hier jemand helfen kann und in dem Durcheinander durchsteigt... Danke euch schonmal im vorraus Hey Mädels, hab mal ne andere Frage bezüglich der Elternzeit. Bei meiner Tochter habe ich Elternzeit bis einschließlich 12.01.16 Bin mit meinem Chef in einem nicht so tollen Verhältnis auseinander gegangen... (Bauchweh hat ja jeder mal in der SS... da war ich 27 SSW ende vom Lied eine Woche Krankenhaus mit Lungenreife usw..... Frühgeburt in der 36 Woche mit zwei Wochen krankenhausaufenthalt inklusive Intensivstation extremer Gelbsucht .. saugschwäche usw..... soviel dazu Ich werde auf keinen Fall dort wieder anfangen zu arbeiten. Lohnt sich auch nicht für ein paar Stunden da hin zu fahren.. 25 kilometer ein weg.... Jetzt die eigentliche Frage... also wenn unser zweites Krümelchen ET im Jahr 2015 hätte wie läuft das dann mit der zweiten Elternzeit und Mutterschutz?! wird die Elternzeit dann am 13.01.16 (geburtstag unserer Maus und somit eigentlich erster Arbeitstag) dran gehängt? oder läuft die auch ab acht Wochen nach der Geburt?! ohje ich hoffe ihr blickt dadurch... danke euch schonmal

von 13Wunschkind0113 am 01.08.2014, 19:47


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Kann mir niemand wohl niemand weiter helfen. Schade

von 13Wunschkind0113 am 01.08.2014, 22:52


Antwort auf Beitrag von 13Wunschkind0113

Hallo, die Elternzeit für deine Tochter würde einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes enden. Beispiel: Der Mutterschutz vor der Geburt des 2. Kindes beginnt am 12.7.2015. Dann beendest du die Elternzeit zum 11.7.2015. Nach der Geburt des 2. Kindes beginnt dann wieder die nächste Elternzeit fürs 2. Kind. Hoffe, das ist verständlich ausgedrückt :-) Positiver Nebeneffekt ist, dass du im Mutterschutz dann wieder vom Arbeitgeber und der Krankenkasse Mutterschaftsgeld bzw. Zuschuss bekommst - also mehr Einkommen als Elterngeld.

von Jole3 am 02.08.2014, 05:15


Antwort auf Beitrag von Jole3

Hallo! Dazu habe ich mal noch eine Frage. Ich habe schon oft gelesen, dass man beantragen muss von der Elternzeit zurück zu treten. So dass sie "automatisch" erst mit der Geburt des nächsten Kindes enden würde. Und wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld? Wenn man direkt vorher arbeiten war, berechnet sich das ja an den letzten 3 Monatsgehältern bzw. letzten 13 Wochen (je nach dem ob man monatlich oder wöchentlich Gehalt bekommen hat). Berechnet sich das nach der Elternzeit dann jetzt nach den letzten drei Gehältern die man vor dem Mutterschutz des ersten Kindes bekommen hat? Also von den letzten drei Monaten in denen man wirklich verdient hat? Ich hoffe, meine Fragen waren jetzt nicht zu kompliziert!

von Julchen88 am 02.08.2014, 09:34


Antwort auf Beitrag von Julchen88

Wenn ich es richtig verstanden habe, endet dann deine 1. Elternzeit direkt mit der Geburt des 2. Kindes? In dem Fall weiß ich es nicht, vermute aber, dass das Elterngeld als Grundlage herhalten müsste. Aber bitte vorher mal z. B. bei der Krankenkasse nachfragen! Denke, wenn die Elternzeit zum Beginn des vorgeburtlichen Mutterschutzes beendet wird, ist das günstiger (finanziell gesehen), da dann wieder Krankenkasse und Arbeitgeber entsprechend zahlen (müssen). Auch für die Höhe des neuen Elterngeldes wäre das wichtig.

von Jole3 am 03.08.2014, 13:46


Antwort auf Beitrag von 13Wunschkind0113

Moin! Auch wenn der Beitrag schon etwas her ist, da ich es gerade selber "durchmache"... Am Besten ist es, die EZ von Kind 1 am Vortag des neuen Muschu zu beenden (Abs. 2 http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html). Dann bekommt man sein ganz normales Gehalt im Muschu, wie bei Kind 1 (Mutterschaftsgeld + Zuschuss). Das ist unabhängig davon, ob man zwischendurch gearbeitet hat. Die restliche EZ von Kind 1 kann dann "aufbewahrt" werden. LG

von shade1983 am 12.08.2014, 12:38