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Elterngeldfrage

Thema: Elterngeldfrage

Ich beziehe bis November Elterngegeld, dann wird Kind 1 2 Jahre alt.Ich hatte den Betrag gesplittet. Meine Elternzeit endet im Februar. Wie verhält sich das mit dem Elterngeld, wenn Kind 2 im August geboren wird ?  Und wie verhält es sich, wenn ich meine Elternzeit von Kind 1 verlänger, sodass ich bis zur Geburt von Kind 2 gar nicht mehr arbeiten gehe ?

von bahe am 14.04.2013, 10:13


Antwort auf Beitrag von bahe

Guten Abend! Wenn ich es im Internet richtig verstanden habe, dann bekommst du, wenn du das 1. Elterngeld aufgeteilt hast, beim zweiten Kind nur den Grundbetrag. (Zuzüglich des Kinderbonus). Bei mir wird es wohl anders sein. Ich gehe morgen (nach einem Jahr) wieder arbeiten und wenn Ende des Jahres Nummer 2 kommt, dann werden mir die Monate jetzt bis zum Mutterschutz angerechnet (5) und die restlichen 7 aus der Zeit vor dem 1. Mutterschutz. Aber ich glaube mich eben zu erinnern, dass diese Rechnung hinfällig ist, wenn man sich das Elterngeld aufgeteilt hat.

von MaMiVi am 14.04.2013, 21:59