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Elterngeld

Thema: Elterngeld

Vielleicht kennt sich ja eine von euch damit aus. Hier mal die Daten: Ende März 2012 Geburt Kind 1 Anfang Februar 2014 ET Kind 2 Eltern Geld habe ich regulär bis Ende März 2013 erhalten. Welchen Unterschied für die Höhe des Elterngeldes von Kind 2 macht es, ob ich vor Beginn Mutterschutz noch arbeite oder nicht. Es geht hier um den diesjährigen Dezember. Ich habe noch genügend Resturlaub, um den Zeitraum vor dem 27.12.2013 (Beginn MuSchu) ohne tatsächliche Arbeitsaufnahme herum zu bekommen. Regulär würde ich am 1.1.2014, also nach Beginn des MuSchu wieder zu arbeiten beginnen. Wäre toll, wenn sich jemand von euch damit auskennt und mich am Wissen teilhaben lässt. Falls ich nämlich die Elternzeit zum 1.12.2013 beenden würde, müsste ich dies diese Woche noch dem Arbeitgeber mitteilen.

von Vega am 23.06.2013, 11:09


Antwort auf Beitrag von Vega

Frag doch mal im Forum Baby und Job, da gibt es einige die sich auskennen. Aber mal ehrlich...bei zwei Jahren Abstand wird wohl auch nicht mehr der Verdienst von vor dem ersten Kind greifen und da du jetzt nichts verdient hast wird es doch mehr oder weniger auf die 300€ plus Geschwisterbonus hinauslaufen, oder nicht?

Mitglied inaktiv - 24.06.2013, 21:10