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Geschrieben von Marianna81 am 22.10.2014, 14:50 Uhr

Frage zur Aufsichtspflicht

Hallo zusammen,

bei uns beginnt in der Schule der Aufsichtspflicht (seitens der Schule) 15 Minuten vor dem Unterricht.
Wie ist es bei euch? Dürft ihr dann mit dem Beginn dieser gehen oder sollt ihr warten bis die Lehrerin eure Kinder abholt?

 
21 Antworten:

Re: Frage zur Aufsichtspflicht

Antwort von Snaffers am 22.10.2014, 16:39 Uhr

Bei uns dürfen die Kinder 15 min vor Unterrichtsbeginn ins Schulhaus und ins Klassenzimmer - an der Schultür hängt ein Schild "Liebe Eltern! Ab hier schaffen wir das alleine."

Aufsichtspflicht heißt in dem Alter ja schon nicht mehr, dass die Kinder die ganze Zeit beaufsichtigt sind, sondern lediglich, dass immer mal wieder jemand nach ihnen schaut und eine Aufsichtsperson ansprechbar in der Nähe ist. Somit ist das ok, wenn die Lehrerin auch noch im Lehrerzimmer was macht, aber im Nachbarraum z.B. jemand da ist.

"Gehen dürfen" ist demnach ab dem Moment, in dem die Aufsichtspflicht beginnt, gegeben - aber prinzipiell musst du gar nicht da sein, denn dein Kind dürfte ja auch allein in die Schule gehen. Es unterliegt aber eben deiner Aufsichtspflicht (bzw. Haftungspflicht) wenn vor der schulischen Aufsichtspflicht was passiert. Gibt ja genügend Kinder, die allein zur Schule gehen.
Ich muss sagen, ich habe keins meiner Kinder öfter als am ersten Tag zur Schule begleitet.

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Re: Frage zur Aufsichtspflicht

Antwort von Sonnenkäferchen am 22.10.2014, 16:48 Uhr

Hallo,

bei uns ist ab 7.30 uhr eine Lehrkraft auf dem Schulhof.
Da kommen die ersten Buskinder.

Warum sollte ich auf dem Schulhof warten? Die Kinder spielen noch bis zum Klingeln und sind beaufsichtigt.
Ins Schulgebäude dürfen Eltern nur am ersten Schultag (wegen der ganzen Sachen) oder bei besonderen Anlässen. generell haben die Kinder die Schule alleine zu betreten. Und auch auf dem Schulhof ist eine Linie, die markiert, ab ann der Kinderbereich beginnt und Eltern "unerwünscht" sind.

VG Silke

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die Klassenlehrerin kommt immer ca.5 min. später

Antwort von Marianna81 am 22.10.2014, 16:49 Uhr

manchmal auch länger. 5 Minuten nach dem eigentlichen Unterrichtsbeginn.
Und was ist dann wenn was passiert?

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Es sind wenige Lehrer da zu dem Zeitpunkt

Antwort von Marianna81 am 22.10.2014, 16:50 Uhr

und die schauen nur nach "ihren" Kindern

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Re: Frage zur Aufsichtspflicht

Antwort von Dream2014 am 22.10.2014, 16:56 Uhr

Hallo,
Bei uns gehen die Kinder alleine zur Schule, die ersten vier Wochen ist von uns jemand mitgegangen und jetzt laufen die Kinder alleine. Dementsprechend ist auch keine Mutter auf dem Schulhof. In die Schule rein können die Kinder ab acht Uhr.

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Re: Frage zur Aufsichtspflicht

Antwort von Osterglocke83 am 22.10.2014, 17:26 Uhr

Also bei uns gehen die Kinder allein in die Schule, im Schulhof sind weder Lehrer noch Eltern.
Und beim klingeln (5Minuten vor Unterrichtsbeginn) gehen die Kinder ins Klassenzimmer, ziehen die Jacken aus und dann kommt die Lehrerin und es geht los.

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Re: die Klassenlehrerin kommt immer ca.5 min. später

Antwort von Snaffers am 22.10.2014, 20:57 Uhr

Die Aufsichts- und damit Versicherungspflicht der Schule greift. Die Kinder finden garantiert problemlos jemanden, an den sie sich um Hilfe wenden können.

Sorry, die Kinder sind 6/7 Jahre alt, die überleben es auch mal 5, 10 oder gar 20 min ohne dass ein Erwachsener sie mit Argusaugen bewacht - und geklaut werden sie davon auch nicht gleich. Einziger Grund, weshalb ich da daneben bleiben würde, wäre ein Kind, das, aus welchen Gründen auch immer, die Tendenz hat wegzulaufen - das ist aber in dem Alter i.d.R. ein Kind, das eine Schulbegleitung hat - und die heißt garantiert nicht Mama!

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Es wird von der Schule verlangt das wir bleiben

Antwort von Marianna81 am 22.10.2014, 23:03 Uhr

Daher wollte ich mich bei den anderen erkundigen ob es so üblich ist

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Re: Ach - und wenn ein Kind schon allein kommt? owt

Antwort von Franke am 22.10.2014, 23:43 Uhr

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Re: Frage zur Aufsichtspflicht

Antwort von Mutti69 am 23.10.2014, 5:31 Uhr

Die Kinder dürfen 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn das Schulgelände betreten. Ab da ist eine Hofaufsicht anwesend. Eltern dürfen das Gelände nicht betreten, am Tor hängt ein mehr oder weniger “nett“ formuliertes Verbotsschild.
Die Kinder gehen zum Gong selbständig in ihre Klasse.

LG

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Re: Es wird von der Schule verlangt das wir bleiben

Antwort von mama von joshua am tab am 23.10.2014, 10:57 Uhr

Ich finde es immer wieder lustig, dass Muetter scheinbar die Schulgesetze als die Gesetze ueberhaupt ansehen. Da wird verlangt, dass die Eltern bleiben, bis sich die Lehrerin mal bequemt die Kinder abzuholen, da wird " vorgeschrieben" dass die Kinder nicht mit Roller oder Rad zur Schule kommen duerfen.....

Bei uns beginnt die Schule um 8.00 Uhr. Ab wann eine Aufsichtsperson da ist weiss ich gar nicht. Meine Tochter ist immer gegen 7.40 Uhr an der Schule, da geht sie auf den Pausenhof und ich laufe weiter. Unfaelle die vor Schulbeginn passiert sind wurden bisher ohne Probleme der Unfallversicherung der Schule gemeldet und anstandslos reguliert.

Was ist mit den Kindern, die morgens alleine laufen oder die Kinder, die von ihren Muettern auf dem Weg zur Arbeit abgesetzt werden ? Die Schule kann definitiv nicht verlangen, dass diese Eltern dann ihre Arbeitsstelle aufgeben, nur damit die Kinder dann beaufsichtigt sind.

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Re: Frage zur Aufsichtspflicht

Antwort von Emmi67 am 23.10.2014, 14:02 Uhr

Wie "dürft ihr gehen"? Wir sind doch eh nicht dabei?

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Re: Ich bin erstaunt, wie viele Kinder offenbar in die Schule gebracht werden.

Antwort von Franke am 23.10.2014, 14:08 Uhr

Und das, wo heutzutage so viele Mütter schon lange vor Eintritt des Kindes in die Schule wieder arbeiten.

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Re: Frage zur Aufsichtspflicht

Antwort von mams am 23.10.2014, 14:49 Uhr

bei uns beginnt die aufsichtspflicht der lehrer mit beginn der stunde. davor gibt es eine sogenannte frühaufsicht, die durch die gänge geht und nach dem rechten schaut. die beginnt ca. 15 minuten vor der ersten stunde.

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Re: die Klassenlehrerin kommt immer ca.5 min. später

Antwort von mams am 23.10.2014, 14:49 Uhr

wenn was passiert, ist die lehrerin dran.
wenn sie wirklich regelmäßig zu spät kommt, würde ich mich an die schulleitung wenden.

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Re: Es wird von der Schule verlangt das wir bleiben

Antwort von Snaffers am 23.10.2014, 16:21 Uhr

Das kann die Schule wollen, so viel sie will. Wenn sie angeben, dass sie ab 15 min vor Unterrichtsbeginn die Aufsichtspflicht haben, dann haben sie sie - und dann ist das ihr Problem.
Dann können sie zwar darum bitten, aber an die Bitte halten, muss sich niemand.
Ich würde mein Kind mindestens das letzte Stück zur Schule selbst laufen lassen und fertig.

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hier SOLLEN due Kinder alleine zur Schule gehen...

Antwort von KKM am 23.10.2014, 16:59 Uhr

... und alleine zurück.

Ein kleines Dorf im Münsterland. Warten ist absolut unerwünscht!

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ich bin selbstständig und kann mir meine Arbeitszeiten selbst aufteilen

Antwort von Marianna81 am 23.10.2014, 17:17 Uhr

...

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Re: Frage zur Aufsichtspflicht

Antwort von nicole1013 am 24.10.2014, 18:44 Uhr

Unsere gehen in eine verlässliche Halbtagsgrundschule. Die Betreuung ist von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr. Ich gebe sie in der Betreuung um 7:30 Uhr ab und fahre dann zur Arbeit.

Es gib noch die Möglichkeit, eine Hortbetreuung von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu buchen (unsere gehen nur nach der Schule bis 16:00 Uhr in den Hort).

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Re: Frage zur Aufsichtspflicht

Antwort von kati1976 am 25.10.2014, 18:51 Uhr

Ich bringe meine Tochter zur Schule, liegt auf dem weg zum Kiga.

7.30 Uhr werden die Kinder reingelassen durch Ordnungschüler,(4.Klasse)

7.45 Uhr beginnt der Unterricht

Die Lehrer sind ab 7.30 Uhr im Klassenzimmer

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Re: Frage zur Aufsichtspflicht

Antwort von tina70 am 31.10.2014, 16:10 Uhr

Du weißt aber schon, das dein Kind in der Schule ist und nicht mehr im Kindergarten? Hört sich so an, als wenn du den Wechsel nicht so richtig mitbekommen hättest
Mein Sohn habe ich 2 Wochen begleitet, ab da geht er alleine...Und ich glaube, das Kinder die in der Schule sind, nicht mehr ständig beaufsichtigt werden müssen...Das geht auch mal 10 min ohne...

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