Mitglied inaktiv
Hallo ihr Lieben, vor ein paar Tagen hatte ich ja schon berichtet, dass ich die Vorsorge bei meiner Hebamme machen möchte und nur die Ultraschalls bei meinem Gyn. Was bereits zwei Gyns als "nicht abrechenbar" deklariert hatten. Wichtig es geht nicht darum mit der Hebamme zusätzlich zum Gyn Termine zu machen, sondern anstatt der Gynäkologischen Vorsorge (ihr findet das im Beitrag "zum Gyn hin und zurück"). Heute habe ich die Antwort von der Krankenkasse bekommen. Da ihr wissen wolltet was die dazu sagen hier mal grob wiedergegeben was die Antwort war: Eine Ultraschalluntersuchung kann bei der Kasse NUR in Verbindung mit der Vorsorgeuntersuchung bei der gesetzlichen Kasse abgerechnet werden. Der Arzt muss die Vorsorge KOMPLETT, erbringen um sie abrechnen zu können. Komplett bedeutet zwei Vorsorgen pro Quartal - > Vorgabe der kassenärztlichen Vereinigung, gilt also für alle Kassenpatientinnen egal bei welcher Versicherung. Macht der Arzt nur die Ultraschalls müssen diese privat gezahlt werden.
Aber zwei Vorsorgen pro Quartal würde ja mit "Vorsorge mit der Hebamme im Wechsel" passen oder? Wenn ich davon ausgehe dass ich alle 4 Wochen zur Untersuchung muss wären das ja 3 Untersuchungen pro Quartal oder?? Meine Gyn hat mich bisher sogar alle 2 Wochen antanzen lassen.
Ja genau, in dem Fall würde das passen. Wobei wenn du immer wechsels wäre es im ersten Quartal: Gyn - Hebamme - Gyn Und im zweiten: Hebamm - Gyn - Hebamme
Davon habe ich noch nie etwas gehört. Mein Arzt hat mir damals gesagt, dass er pro Quartal eine Pauschale bekäme und fertig. Egal wie oft ich da bin. Deswegen geht ein Arztwechsel während des laufenden Quartals auch nicht, weil nur ein Arzt die Pauschale erhält. Ich habe in zwei Schwangerschaften jetzt die Betreuung über die Hebamme laufen lassen. Nur zu den Ultraschalluntersuchungen habe ich die Vorsorge mitgemacht. Z. B. war ich Anfang Oktober beim Gyn und wir verabschiedeten uns dann, wenn nichts weiter ist, bis nach der Geburt. Jetzt gehe ich nächste Woche zur Nachsorge.