Mira90
Also Mädels, ich habe heute Mal rumgefragt. Erstmal war ich heute morgen bei uns (Bayern) im Testzentrum (wie jeden Montag morgen ). Die wissen zwar dass es Ausnahmen geben soll und wird, allerdings wussten sie jetzt nichts zu unserer speziellen Situation. Dann habe ich vorhin beim Arzt angerufen, der mich das erste Mal geimpft hat und Mittwoch das zweite Mal impfen wird. Sie stellen mir eine Bescheinigung aus, dass ich erst vor 8 Wochen entbunden habe und daher noch keine vollständige Immunisierung vorliegen kann, da die Impfung in der Schwangerschaft nicht empfohlen war. Zudem, dass ich am Mittwoch die zweite Impfung habe und daher zwar ab dem 11.10. noch keine vollständige Immunisierung vorliegt, dann aber ab dem 20.10.... Diese Bescheinigung kostet mich 5 Euro und der Arzt kann mir nicht sagen, ob sie vom Testzentrum akzeptiert wird und ich mich bis dahin kostenlos testen lassen kann Wir werden es sehen Oder hat jemand von euch schon neue Erkenntnisse? Liebe Grüße Mira
Hey, danke für die Info. Ich habe am Donnerstag mit meinem kleinen einen Termin beim Kinderarzt. Da er mich auch gegen Corona impft, werde ich ihn auch nochmal fragen.
Hallo aus dem Mai, vllt hilft das weiter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html#c22216 ->Welche Personen erhalten auch weiterhin kostenlose Testangebote? Folgende Personen haben auch nach dem Ende der allgemeinen Bürgertestung am 11. Oktober 2021 die Möglichkeit sich mindestens einmal die Woche kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen: …. * Für vormals Schwangere bzw. Stillende erfolgte eine generelle Impfempfehlung durch die STIKO erst am 10. September 2021. Bis zu dieser Empfehlung bestand eine medizinische Kontraindikation im Sinne des neuen § 4a Nummer 2 der CoronaTestV. Die in dieser Vorschrift verankerte Übergangsfrist von 3 Monaten beginnt damit erst am 10. September 2021 zu laufen. Folglich haben vormals Schwangere bzw. Stillende bis zum 10. Dezember 2021 einen Anspruch auf kostenlose Testung nach § 4a Nummer 2 TestV. Die Anspruchsberechtigung kann in diesem Fall durch den Mutterpass belegt werden, aus dem die vorangegangene Schwangerschaft hervorgeht. Welche Nachweise haben die zu testenden Personen ab dem 11. Oktober 2021 zu erbringen? Wer nach dem Ende der allgemeinen Bürgertestung am 11. Oktober eine kostenlose Testung nach § 4a TestV in Anspruch nehmen möchte, muss zunächst gegenüber der testenden Stelle zum Nachweis der Identität einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Außerdem muss die zu testende Person belegen können, dass sie aus einem der in § 4a TestV genannten Gründe anspruchsberechtigt ist. LG
Oh, super! Vielen lieben Dank für diese Info.
Genau sowas habe ich gesucht und nicht gefunden. Vielen Dank
Sehr gut, dann sollte das mit der Bescheinigung doch klappen
Gerade im Forum hier gefunden: "Bei Schwangeren, Stillenden und Kindern zwischen 12 und 17 Jahren, weil hier die Impfempfehlung erst seit kurzem gilt. Hier ist der Corona-Test noch bis 31. Dezember einmal die Woche kostenlos." Quelle: https://www.antenne.de/nachrichten/bayern/11.oktober-schluss-mit-den-kostenlosen-corona-tests Liebe Grüße