November 2013 Mamis

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Geschrieben von Sandri_plus_1 am 04.12.2014, 8:13 Uhr

Elterngeld- bin im Expertenforum nicht schlauer geworden.

So wie oben schon geschrieben.

Es zählen die 12 Monate vorher. Wobei Zeiten wo Elterngeld (im 1. Jahr) und Mutterschaftsgeld bezogen wprden sind (Kind 1 und Kind 2) rausgerechnet werden. An diese Stelle treten dann die Monate vor Kind 1.

Und unbedingt Elternzeit zum Beginn des neues Mutterschutzes kündigen. Dann bekomms du auch die Mutterschaftsgeldaufstockung deines AG. Wenn du vorher wieder Teilzeit erbeiten gehst, dann wird ja auch nur bis zur Höhe des Teilzeitgehaltes aufgestockt. Wenn du nicht wieder arbeiten gehst, dann wird auf die Höhe deines vorherigen Vollzeitgehaltes Mutterschaftsgeld bezahlt. Elterngeld bekommst du auf jeden Fall den Mindestsatz iHv 300€ + 75% Geschwisterbonus. Jenachdem wie schnell ihr jetzt schwanger werdet kann sich das ja dann auch noch um ein paar Euro erhöhen,da dann Zeiten vor Kind 1 noch angerechnet werden können.

Als Beispiel:

Meine beiden sind 19 Monate auseinander. Ich war zwischendrin nicht arbeiten. Es sind 7 Monate von vor Kind 1 und nur 5 Nullmonate in die Berechnung eingegangen. Inklusive 10%igem Geschwisterbonus bin ich beim 2. Kind dann trotzdem noch auf knapp 1.100€ Elterngeld gekommen.
Nur die lange Zeit zu Hause finde ich nun etwas zermürbend...

Viel Erfolg!

 
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