November 2013 Mamis

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Geschrieben von Bäcklebee am 11.05.2015, 6:50 Uhr

Betreuungsgeld

Ich weiß leider noch nicht genau unter was die zwei Nachmittage laufen würden. Wenn ich es richtig verstanden habe, bist Du in Deinem Fall aber mit dabei-dann ist es schon mal keine Fremdbetreuung und Dein Kindergarten verlangt einen Unkostenbeitrag. Vielleicht ist das der Knackpunkt? Du weißt nicht zufällig von Deiner Familienkasse, warum Deine Kindergartenbesuche das Betreuungsgeld nicht betreffen???? Wäre interessant.

 
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