von Garro am 14.03.2016, 15:12 Uhr |
Berechnung Urlaub vor Mutterschutz
Hallo ihr Lieben!
Ich bin nicht so richtig fündig geworden, vielleicht könnt ihr mir auf die schnelle helfen.
Wie berechnet sich dieses Jahr der Urlaub in Hinblick auf den Mutterschutz. Beinflusst er den Urlaub (zB anteiliger Abzug) oder darf frau trotz Mutterschutz den gesamten Jahresurlaub nehmen?
Rechenbeispiel:
24 Tage Urlaub im Jahr 2016
heißt 2 Tage pro Monat
Start Mutterschutz ab September
Also trotzdem 24 Tage oder Rechnung:
24 - (4 Monate x 2 Tage) = 16 Tage
Oder vielleicht ganz anders? :)
Liebe Grüße,
garro
Wüsste ich auch gern...
Antwort von JeDaMi, 10. SSW am 14.03.2016, 15:16 Uhr
...habe auch nix konkretes gefunden.
Re: Berechnung Urlaub vor Mutterschutz
Antwort von Scharilein, 8. SSW am 14.03.2016, 15:23 Uhr
Der Erholungsurlaub verkürzt sich durch den Mutterschutz nicht (ist ja grds. ein allg. Beschäftigungsverbot). Auswirkungen entstehen erst ab dem Tag des Beginns der Elternzeit
Re: Berechnung Urlaub vor Mutterschutz
Antwort von ReineSoleil am 14.03.2016, 15:28 Uhr
Für die Zeit des Mutterschutzes steht dir auch noch Urlaub zu.
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=3264.html
Es kommt darauf an wann dein Kind zur Welt kommt. Wenn es, sagen wir mal am 15.10. zur Welt kommt, dann geht der Mutterschutz bis zum 10.12. (8 Wochen nach Geburt). Da Urlaub nur für volle Monate abgezogen werden darf müsstest du deinen vollen Jahresurlaub für 2016 haben.
http://dejure.org/gesetze/BEEG/17.html
Re: Berechnung Urlaub vor Mutterschutz
Antwort von Allgäuerin85, 9. SSW am 14.03.2016, 15:41 Uhr
Für den Mutterschutz bekommst du Urlaub, also die 8 Wochen nach Geburt.
Weis nicht wann du ET hast, aber bei mir ist es so:
ET 19.10. Ende Muttschschutz ist dann der 14.12.
Nur für 2 Wochen in 2016 habe ich dann keinen Anspruch.
Re: Berechnung Urlaub vor Mutterschutz
Antwort von Allgäuerin85 am 14.03.2016, 15:43 Uhr
Hier nachzulesen
Re: Berechnung Urlaub vor Mutterschutz
Antwort von Garro am 14.03.2016, 16:02 Uhr
Danke!!
Habt ihr mir gerade viel mit geholfen und den Tag versüsst
@ReineSoleil
Antwort von gravida79, 8. SSW am 14.03.2016, 20:43 Uhr
Bisher habe ich mich auch an deine Aussage gehalten und es so gerechnet. Doch was ist nun mit den Teilzeitarbeiterinnen? Bei z. B. 50 %? Weißt du darüber Näheres? Oder meint man bei Teilzeit diejenigen, welche bestimmte Tage in der Woche nicht arbeiten?
Re: @ReineSoleil
Antwort von ReineSoleil am 14.03.2016, 22:35 Uhr
Bei Teilzeit weiß ich leider nicht Bescheid. Sorry :-(
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