Arzttermine: Vorsorgeuntersuchungen
sind kostenfrei

Mama in der Kueche mit Maedchen auf dem Ruecken

© Adobe Stock, pressmaster

Gesundheit kann teuer werden. Spezialbehandlungen oder alternativmedizinische Therapien, Zuzahlungen für Medikamente - hier kann eine Familie mit Kindern häufig viel Geld lassen. 

Leidet ein Kind an einer chronischen Krankheit, wie beispielsweise Diabetes mellitus, so erhöht das die Kosten weiter. Deswegen ist es wichtig für Eltern zu wissen: Vorsorgeuntersuchungen sind im Normalfall kostenfrei. Dieses Recht sollten Sie deshalb in Anspruch nehmen!

Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft sind kostenlos

Die Termine der Schwangerschaftsvorsorge sind kostenfrei. Das betrifft alle obligatorischen Untersuchungen, die zur umfassenden Betreuung der werdenden Mama von der Hebamme oder vom Frauenarzt vorgenommen werden. Das heißt, für den Arzttermin, bei dem die Schwangerschaft festgestellt wird, muss keine Praxisgebühr entrichtet werden. Auch die Beratung zur gesunden Ernährung oder das Ausstellen des Mutterpasses sind genauso kostenlos wie die Blutuntersuchungen.

Insgesamt kann die Schwangere bis zur 24. Schwangerschaftswoche alle vier Wochen eine Untersuchung wahrnehmen, ab der 28. Woche darf sie sich alle drei Wochen und ab der 34. Woche alle zwei Wochen und ab der 41. Woche jeden 2. Tag kostenlos von Arzt oder Hebamme untersuchen lassen.

Die Beratung zu den Möglichkeiten der Pränataldiagnostik gehört ebenfalls zur allgemeinen und damit bezahlten Schwangerschaftsvorsorge. Für die verschiedenen Untersuchungen selbst, wie etwa Ersttrimesterscreening oder Fruchtwasseruntersuchung muss die Schwangere dann im entsprechenden Fall aber selbst aufkommen. Dagegen sind die drei Ultraschalluntersuchungen - in jedem Trimester eine Untersuchung - nicht mit Kosten verbunden. Nur falls die Schwangere weitere Ultraschalluntersuchungen oder ein Ultraschall-Bild wünscht, kann das je nach Praxis verschieden hohe Kosten verursachen. Vaginale Untersuchungen und Gespräche über etwaige Probleme, seien sie gesundheitlicher oder sozialer Natur, sind wiederum Teil der Schwangerschaftsvorsorge und damit für die werdende Mama kostenlos.

Schutzimpfungen der Kinder kosten nichts

Um Infektionskrankheiten vorzubeugen, empfiehlt die Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut in Berlin (Stiko) Schutzimpfungen - sowohl für Kinder als auch für Erwachsene. Kinderärzte, Allgemeinmediziner oder auch Gesundheitsämter führen die Impfungen kostenlos durch. Die Krankenkassen tragen die Kosten beispielsweise für Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Hib, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Tuberkulose etc. Für andere Impfungen, die etwa bei einer geplanten Fernreise anfallen können, muss man die Kosten selbst tragen.

Prinzipiell besteht in Deutschland freie Arztwahl, entscheidend ist, ob der Mediziner beispielsweise auch mit gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeitet oder nur Privat- patienten betreut. Normale Kontrolluntersuchungen, Krebsvorsorge ab dem 20. Lebensjahr bei Frauen und ab dem 45. Lebensjahr bei Männern oder die Behandlung nach einem Unfall sind nicht mit extra Kosten verbunden. Auch Therapien, wie Krankengymnastik, Logopädie oder Ergotherapie werden bei gesetzlich Krankenversicherten übernommen, bis auf einen Selbstbehalt von 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro Rezeptgebühr.

Darüber hinaus ist aber das Leistungsangebot der unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen sehr verschieden. Manche übernehmen die Kosten für Naturheilverfahren und alternative Medizin, Homöopathie, Ostheopathie, Traditionelle Chinesische Medizin, Shiatsu usw. Man sollte sich hier genau informieren, welche Leistungen gewünscht sind und welche die Krankenkasse übernimmt.

Zweimal im Jahr: zur Vorsorge zum Zahnarzt

Kinder ab dem 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sollten einmal im Halbjahr zum Zahnarzt, für diese zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wird der Zahnarzt nichts berechnen. Bei diesem Termin wird das gesamte Gebiss genau kontrolliert, es wird geschaut, ob sich Krankheiten am Zahn, wie Karies oder Parodontitis entwickelt haben und ob der Ober- und Unterkiefer gesund ist. Dabei sind auch Vitalitätsprüfungen, das Röntgen des Gebisses, die Zahnsteinentfernung sowie die Erstellung eines parodontalen Screening-Indexes (PSI) inbegriffen und gebührenfrei. Wenn der Zahnarzt ausschließlich diese Vorsorgeuntersuchung vornimmt, fallen keine weiteren Kosten an.

Nach dem 13. Geburtstag werden die Vorsorgeuntersuchungen ins Bonusheft eingetragen. Kann man die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen für die vergangenen zehn Jahre mit dem Stempel im Bonusheft beweisen, so wirkt sich das auf die Zuzahlung für Zahnersatz aus, dann übernimmt die Kasse nämlich 30 Prozent der Kosten.

Zuzahlungen für Medikamente und Krankheitskosten sind begrenzt

Für jeden gesetzlich Krankenversicherten gilt eine Obergrenze für Zuzahlungen. Demnach dürfen pro Jahr die Zuzahlungen eines gesetzlich Versicherten für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel oder für Krankenhausaufenthalte zwei Prozent seines Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Chronisch Kranke müssen ein Prozent ihres Bruttoeinkommens zahlen. Bei Familien mindern Freibeträge für Kinder und Ehepartner das entsprechende Bruttoeinkommen.

Jedoch wird bei Geringverdienern ein Mindestbetrag festgesetzt, der sich am Sozialsatz für den Haushaltsvorstand orientiert, dieser liegt derzeit bei 5.088 € pro Jahr (424 € pro Monat). Von diesem Betrag werden keine Freibeträge abgezogen. Bei geringem oder gar keinem Einkommen liegt die Selbstbeteiligung bei maximal 101,76 €. Chronisch Kranke, dies muss bei der Krankenkasse nachgewiesen werden, müssen maximal 50,88 € Eigenleistung erbringen.

Zuletzt überarbeitet: März 2019

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