Neuerungen im Jahr 2010
Im Januar 2010 wurden bundesweit verschiedene Neuerungen im Steuerrecht eingeführt:
Künftig soll den Verbrauchern mehr Geld bleiben. Der Kinderfreibetrag ist
gestiegen, die medizinische Grundversorgung ist absetzbar, Unterhaltspflichtige
können Zahlungen geltend machen etc. Die einzelnen Neuerungen im Überblick:
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Grundfreibetrag |
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt zum Januar von jährlich 7834 Euro
auf 8004 Euro für Alleinstehende und von 15 669 Euro auf 16 009 Euro für
Ehepaare. Wer unter diesem Einkommen liegt, muss keine Steuern zahlen.
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Krankenkassenbeiträge |
Die Beiträge für die Grundversorgung in der Krankenversicherung und
der Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben ab sofort voll absetzbar. Damit
soll sichergestellt werden, das ein Leistungsniveau abgesichert wird, das dem
der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflege-Pflichtversicherung entspricht.
Steuerlich sind also mindestens die Beiträge für eine Basiskranken-
und Pflegepflichtversicherung als Sonderausgaben anzusetzen. Diese Abzugsmöglichkeiten
gelten für privat wie auch für gesetzlich Krankenversicherte und werden
auch lohnsteuerlich wirksam.
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Kinderfreibetrag
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Der jährliche Kinderfreibetrag steigt von 6024 Euro auf 7008 Euro. Das
monatliche Kindergeld wird um je 20 Euro erhöht - also auf 184 Euro für
das erste und zweite Kind, auf 190 Euro für das dritte Kind und auf je
215 Euro für das vierte sowie weitere Kinder. In einer individuellen Günstigerprüfung
prüft das Finanzamt, ob für eine Familie die Ausnutzung des Kinderfreibetrags
oder das Kindergeld zuträglicher ist.
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Ehepaare
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Die Steuerklasse V ist bei Ehepaaren aufgrund hoher Abzüge eher unbeliebt.
Ab sofort können sich diese Doppelverdiener-Ehepaare aber für ein
"Faktorverfahren" entscheiden: Eheleute mit unterschiedlich hohem
Einkommen können dann - statt Steuerklasse III und V - gemeinsam nach Steuerklasse
IV wechseln und mit einem individuell bestimmbaren Vervielfältiger besteuert
werden. Dadurch wird der Steuervorteil des Ehegattensplittings bei beiden schon
in der monatlichen Lohnzahlung deutlich, der geringer verdienende Ehepartner
wird nicht mehr so hoch belastet wie in Steuerklasse V. Ziel des Faktorverfahrens
ist es, einen Anreiz zur Aufnahme einer steuerpflichtigen Beschäftigung
zu schaffen.
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Unterhaltszahlungen
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Der Höchstbetrag für abziehbare Unterhaltsleistungen an gesetzlich
Unterhaltsberechtigte und ihnen gleichgestellte Personen wurde auf 8004 Euro
angehoben. Zusätzlich sind die für die unterhaltene Person übernommenen
Beiträge zu einer Basiskranken- und einer Pflegepflichtversicherung abziehbar.
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Erbschaftssteuer
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Geschwister, Nichten und Neffen werden entlastet. Für sie gibt es einen
neuen Stufentarif von 15 bis 43 Prozent geben. Die Erbschaftsteuersätze
in der Steuerklasse II werden im Jahr 2010 von 30 bis 50 Prozent auf 15 bis
43 Prozent abgesenkt. Dadurch werden Übertragungen zwischen Geschwistern
und Geschwisterkindern entlastet.
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Kurzarbeitergeld
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Die Kurzarbeiter-Regelung wird um ein Jahr verlängert. Kurzarbeitergeld,
das 2010 erstmals beantragt wird, kann dann aber nur maximal 18 Monate lang
bezogen werden. Es bleibt bei den besonderen Erleichterungen, zum Beispiel der
Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31.12.2010.
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Übernachtungen
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Für Übernachtungen im Hotelgewerbe gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz
von 7 Prozent.
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Krankenkasse
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Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt
auf 49 950 Euro pro Jahr. Wer drei Jahre lang oberhalb dieser Schwelle verdient,
kann in die private Krankenversicherung wechseln. Ab 2010 können alle Krankenkassen
konkurs gehen, sie müssen ihre Bücher nach einheitlichen Vorschriften
führen. Dies soll die Transparenz erhöhen.
Andere Neuerungen betreffen beispielsweise die gesetzliche Unfallversicherung:
Ab sofort müssen Arbeitgeber die Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten
an die Unfallversicherung melden. Zu melden sind entweder die tatsächlich
erfassten Arbeitsstunden oder zumindest die "Sollarbeitsstunden" der
Beschäftigten.
Außerdem gibt es eine zentrale und kostenfreie Servicenummer für
die gesetzliche Unfallversicherung: Unter 0800/6050404 ist die "Infoline
der Gesetzlichen Unfallversicherung" von Montag bis Freitag von 8 bis 18
Uhr erreichbar. Dort erhalten Unternehmer und Versicherte Auskunft zur gesetzlichen
Unfallversicherung.
Bitte bedenken Sie: Die Informationen von Rund-ums-Baby sollen Ihnen lediglich
als Orientierungshilfe dienen. Die individuelle Beratung durch Fachleute können
sie selbstverständlich nicht ersetzen.
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