Rund-ums-Baby
Baby
Kinderschutzpaket der DKV
Das liebe Geld Forum Recht
Kinderwunsch
Schwangerschaft
Baby u. Kleinkind
Kindergarten
Grundschule
Expertenforen
Gesundheit aktuell
Community / Foren
Tipps aktuell
Suche / biete
Kindergesundheit Ernährung Baby Babypflege Mein Haushalt Finanzen Reisen Vornamen Gewinnspiele Infos &
Entwicklung Kinderernährung Stillen Rezepte Familie Spielen Fotos/Videos Treffpunkte Proben
 
Familienvorsorge

Neuerungen im Jahr 2010

Im Januar 2010 wurden bundesweit verschiedene Neuerungen im Steuerrecht eingeführt: Künftig soll den Verbrauchern mehr Geld bleiben. Der Kinderfreibetrag ist gestiegen, die medizinische Grundversorgung ist absetzbar, Unterhaltspflichtige können Zahlungen geltend machen etc. Die einzelnen Neuerungen im Überblick:


* Grundfreibetrag

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt zum Januar von jährlich 7834 Euro auf 8004 Euro für Alleinstehende und von 15 669 Euro auf 16 009 Euro für Ehepaare. Wer unter diesem Einkommen liegt, muss keine Steuern zahlen.
 

* Krankenkassenbeiträge

Die Beiträge für die Grundversorgung in der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben ab sofort voll absetzbar. Damit soll sichergestellt werden, das ein Leistungsniveau abgesichert wird, das dem der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflege-Pflichtversicherung entspricht. Steuerlich sind also mindestens die Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung als Sonderausgaben anzusetzen. Diese Abzugsmöglichkeiten gelten für privat wie auch für gesetzlich Krankenversicherte und werden auch lohnsteuerlich wirksam.
 

*

Kinderfreibetrag

Der jährliche Kinderfreibetrag steigt von 6024 Euro auf 7008 Euro. Das monatliche Kindergeld wird um je 20 Euro erhöht - also auf 184 Euro für das erste und zweite Kind, auf 190 Euro für das dritte Kind und auf je 215 Euro für das vierte sowie weitere Kinder. In einer individuellen Günstigerprüfung prüft das Finanzamt, ob für eine Familie die Ausnutzung des Kinderfreibetrags oder das Kindergeld zuträglicher ist.
 

*

Ehepaare

Die Steuerklasse V ist bei Ehepaaren aufgrund hoher Abzüge eher unbeliebt. Ab sofort können sich diese Doppelverdiener-Ehepaare aber für ein "Faktorverfahren" entscheiden: Eheleute mit unterschiedlich hohem Einkommen können dann - statt Steuerklasse III und V - gemeinsam nach Steuerklasse IV wechseln und mit einem individuell bestimmbaren Vervielfältiger besteuert werden. Dadurch wird der Steuervorteil des Ehegattensplittings bei beiden schon in der monatlichen Lohnzahlung deutlich, der geringer verdienende Ehepartner wird nicht mehr so hoch belastet wie in Steuerklasse V. Ziel des Faktorverfahrens ist es, einen Anreiz zur Aufnahme einer steuerpflichtigen Beschäftigung zu schaffen.
 

*

Unterhaltszahlungen

Der Höchstbetrag für abziehbare Unterhaltsleistungen an gesetzlich Unterhaltsberechtigte und ihnen gleichgestellte Personen wurde auf 8004 Euro angehoben. Zusätzlich sind die für die unterhaltene Person übernommenen Beiträge zu einer Basiskranken- und einer Pflegepflichtversicherung abziehbar.
 

*

Erbschaftssteuer

Geschwister, Nichten und Neffen werden entlastet. Für sie gibt es einen neuen Stufentarif von 15 bis 43 Prozent geben. Die Erbschaftsteuersätze in der Steuerklasse II werden im Jahr 2010 von 30 bis 50 Prozent auf 15 bis 43 Prozent abgesenkt. Dadurch werden Übertragungen zwischen Geschwistern und Geschwisterkindern entlastet.
 

*

Kurzarbeitergeld

Die Kurzarbeiter-Regelung wird um ein Jahr verlängert. Kurzarbeitergeld, das 2010 erstmals beantragt wird, kann dann aber nur maximal 18 Monate lang bezogen werden. Es bleibt bei den besonderen Erleichterungen, zum Beispiel der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31.12.2010.
 

*

Übernachtungen

Für Übernachtungen im Hotelgewerbe gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent.
 

*

Krankenkasse

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 49 950 Euro pro Jahr. Wer drei Jahre lang oberhalb dieser Schwelle verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Ab 2010 können alle Krankenkassen konkurs gehen, sie müssen ihre Bücher nach einheitlichen Vorschriften führen. Dies soll die Transparenz erhöhen.
 

Andere Neuerungen betreffen beispielsweise die gesetzliche Unfallversicherung:
Ab sofort müssen Arbeitgeber die Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten an die Unfallversicherung melden. Zu melden sind entweder die tatsächlich erfassten Arbeitsstunden oder zumindest die "Sollarbeitsstunden" der Beschäftigten.
Außerdem gibt es eine zentrale und kostenfreie Servicenummer für die gesetzliche Unfallversicherung: Unter 0800/6050404 ist die "Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung" von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Dort erhalten Unternehmer und Versicherte Auskunft zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Bitte bedenken Sie: Die Informationen von Rund-ums-Baby sollen Ihnen lediglich als Orientierungshilfe dienen. Die individuelle Beratung durch Fachleute können sie selbstverständlich nicht ersetzen.

 
Familienvorsorge