Minijob - die Rechtslage bei
Schwangerschaft und Krankheit

Schwangere in gelbem Hemd und Hose

© Adobe Stock, Valua Vitaly

Ob im Verkauf, als Haushaltshilfe oder im Büro: Über 7 Millionen Arbeitsverhältnisse laufen in Deutschland auf geringfügiger Basis, darunter zählen auch Minijobs, Zeitarbeitsverträge oder Teilzeit bis 20 Stunden. 

eBesonders häufig gehen Hausfrauen einem Minijob nach und verdienen so etwas zum Haushaltseinkommen hinzu. Was aber viele Frauen nicht wissen: Auch im Krankheitsfall oder bei Schwangerschaft hat man als Minijobberin ein Recht auf Lohnfortzahlung.

Lohn auch bei Krankheit oder Schwangerschaft

Gerade Privatpersonen, die auch Arbeitgeber sind weil sie beispielsweise eine Frau als Haushaltshilfe auf 450-Eurobasis beschäftigen, wissen meist nicht, dass sie auch im Krankheitsfall oder bei Schwangerschaft ihrer Angestellten den Lohn weiterhin zahlen müssen. Minijobber sind in diesem Fall normalen Arbeitnehmern gleichgestellt. Denn auch für Minijobberinnen gibt es soziale Absicherung im Krankheitsfall oder wenn im Falle einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot vorliegt.

Was die meisten Arbeitgeber und die meisten Minijobberinnen auch nicht wissen: Der Arbeitgeber kann sich den Lohn bei der Minijob-Zentrale wieder erstatten lassen. Kann die Minijobberin wegen Krankheit nicht arbeiten, bekommt der Arbeitgeber 80 Prozent des Lohns erstattet. Liegt ein Beschäftigungsverbot vor, sogar den gesamten Lohn und die Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung.

Anträge bei Minijobzentrale stellen

Um als Arbeitgeber an das Geld zu kommen, muss man bei der Minijobzentrale einen dafür vorgesehenen Antrag stellen: Im Krankheitsfall den Antrag U1, bei Beschäftigungsverbot z. B. wegen Schwangerschaft den Antrag U2. Auf der Website der Minijobzentrale können die Anträge heruntergeladen werden.

Ebenfalls gut zu wissen: Auch bezahlter Urlaub ist für Minijobber vorgeschrieben. Je nachdem wie viele Arbeitstage man pro Woche seinem Minijob nachgeht, bemisst sich auch die Zahl der bezahlten Urlaubstage pro Jahr. Wie sich die Urlaubstag jeweils berechnen und noch viele weiter interessante Informationen zum Thema Minijob findet man im Internet auf der Seite der Minijobzentrale unter dem Stichwort "Arbeitsrecht".

Zuletzt überarbeitet: März 2020

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