Elena — bringt mehr Möglichkeiten im Internet

ELENA ist da - seit Jahresbeginn schicken Arbeitgeber Daten ihrer Arbeitnehmer an die zentrale Speicherstelle (ZSS). ELENA - elektronischer Entgeltnachweis - ist ein Verfahren mit dem künftig der Einkommensnachweis elektronisch erbracht werden soll. Die übermittelten Daten werden gespeichert und für die Nutzung beispielsweise durch die Agenturen für Arbeit und weitere Stellen freigegeben. Ab 2012 sollen sich Verbraucher mit einer lebenslang gültigen elektronischen Unterschrift im Internet digital ausweisen können und beispielsweise einen Kredit oder Kontowechsel beantragen können.

Vorher mussten Arbeitgeber die Bescheinigungen über Einkommen und Beschäftigung ihrer Mitarbeiter ausdrucken. Diese wurden dann von den Ämtern zur Bewilligung von Sozialleistungen wieder per Hand eingegeben. Nun wurde das Verfahren vereinfacht, nämlich digitalisiert. Die zuständigen Behörden sollen die notwendigen Daten ab 2012 nur von der zentralen Speicherstelle abrufen können und daraus die Leistung berechnen. Dazu bedarf es dann aber der Zustimmung des einzelnen Bürgers.

Das Elena-Verfahren soll stufenweise aufgebaut werden. Seit 1.01.2010 ist die erste Stufe dieses Elena-Verfahrens mit der elektronischen Datenübermittlung durch den Arbeitgeber angelaufen. Der tatsächliche Regelbetrieb beginnt erst am 1.01.2012. Erst dann können die Daten zur Bearbeitung von Anträgen elektronisch abgerufen werden. Dann sollen auf dieser Basis Bescheinigungen für Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Elterngeld ausgestellt werden. Weitere Aufgaben der Agenturen für Arbeit sollen schrittweise weiter hinzukommen.

Datenschützer kritisieren das Anlegen solch einer riesigen Datensammlung, warnen vor dem "gläsernen Bürger" und mahnen eine umfassende Sicherung der sensiblen Daten an. Neben Krankheitstagen der Arbeitnehmer werden auch die Teilnahme an Streiks, Abmahnungen oder mögliches "Fehlverhalten" dokumentiert.

Außer dem eingesparten Papierkram soll "Elena" aber eine andere Vereinfachung bringen: Mit einer lebenslang gültigen elektronische Unterschrift, einer persönlichen, digitalen Signatur, welche auf eine Chipkarte gespeichert ist, sollen Verbraucher ab 2012 sicherer im Internet shoppen oder beim Online-Banking ohne lästigen Papierkram Geschäfte abwickeln. Damit kann sich der Verbraucher im Internet zweifelsfrei ausweisen und beispielsweise eine Online-Konto eröffnen oder einen Kredit beantragen. Die Lesegeräte für die Chipkarten sollen bald serienmäßig in Computern oder Tastaturen eingebaut sein, die Industrie ist bereit. Zusätzlich muss dann aber wie am Geldautomat noch eine PIN-Nummer eingegeben werden - so die Pläne. Mit der elektronischen Unterschrift soll die Sicherheit im Internet erhöht werden.


 

 

 
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