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ELENA
ist da - seit Jahresbeginn schicken Arbeitgeber
Daten ihrer Arbeitnehmer an die zentrale Speicherstelle
(ZSS). ELENA - elektronischer Entgeltnachweis
- ist ein Verfahren mit dem künftig der
Einkommensnachweis elektronisch erbracht werden
soll. Die übermittelten Daten werden gespeichert
und für die Nutzung beispielsweise durch
die Agenturen für Arbeit und weitere Stellen
freigegeben. Ab 2012 sollen sich Verbraucher
mit einer lebenslang gültigen elektronischen
Unterschrift im Internet digital ausweisen können
und beispielsweise einen Kredit oder Kontowechsel
beantragen können.
Vorher
mussten
Arbeitgeber die Bescheinigungen über Einkommen
und Beschäftigung ihrer Mitarbeiter ausdrucken.
Diese wurden dann von den Ämtern zur Bewilligung
von Sozialleistungen wieder per Hand eingegeben.
Nun wurde das Verfahren vereinfacht, nämlich
digitalisiert. Die zuständigen Behörden
sollen die notwendigen Daten ab 2012 nur von
der zentralen Speicherstelle abrufen können
und daraus die Leistung berechnen. Dazu bedarf
es dann aber der Zustimmung des einzelnen Bürgers.
Das
Elena-Verfahren soll stufenweise aufgebaut werden.
Seit 1.01.2010 ist die erste Stufe dieses Elena-Verfahrens
mit der elektronischen Datenübermittlung
durch den Arbeitgeber angelaufen. Der tatsächliche
Regelbetrieb beginnt erst am 1.01.2012. Erst
dann können die Daten zur Bearbeitung von
Anträgen elektronisch abgerufen werden.
Dann sollen auf dieser Basis Bescheinigungen
für Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Elterngeld
ausgestellt werden. Weitere Aufgaben der Agenturen
für Arbeit sollen schrittweise weiter hinzukommen.
Datenschützer
kritisieren das Anlegen solch einer riesigen
Datensammlung, warnen vor dem "gläsernen
Bürger" und mahnen eine umfassende
Sicherung der sensiblen Daten an. Neben Krankheitstagen
der Arbeitnehmer werden auch die Teilnahme an
Streiks, Abmahnungen oder mögliches "Fehlverhalten"
dokumentiert.
Außer
dem eingesparten Papierkram soll "Elena"
aber eine andere Vereinfachung bringen: Mit
einer lebenslang gültigen elektronische
Unterschrift, einer persönlichen, digitalen
Signatur, welche auf eine Chipkarte gespeichert
ist, sollen Verbraucher ab 2012 sicherer im
Internet shoppen oder beim Online-Banking ohne
lästigen Papierkram Geschäfte abwickeln.
Damit kann sich der Verbraucher im Internet
zweifelsfrei ausweisen und beispielsweise eine
Online-Konto eröffnen oder einen Kredit
beantragen. Die Lesegeräte für die
Chipkarten sollen bald serienmäßig
in Computern oder Tastaturen eingebaut sein,
die Industrie ist bereit. Zusätzlich muss
dann aber wie am Geldautomat noch eine PIN-Nummer
eingegeben werden - so die Pläne. Mit der
elektronischen Unterschrift soll die Sicherheit
im Internet erhöht werden.
Bitte bedenken Sie:
Die Informationen von Rund-ums-Baby sollen Ihnen
lediglich als Orientierungshilfe dienen. Die
individuelle Beratung durch Fachleute können
sie selbstverständlich nicht ersetzen.
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