Einspruch gegen den Steuerbescheid

Münzstapel auf Geldscheinen

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Der Steuerbescheid kommt zu einem unerwarteten Ergebnis - dann legen Sie Einspruch ein! 

Denn im Steuerrecht gibt es regelmäßig Änderungen: Jedes Jahr treten neue Gesetze bzw. Gesetzesänderungen in Kraft, Urteile werden rechtskräftig - und damit ergeben sich für den Steuerzahler immer wieder neue Vorgaben, was angerechnet und was abgesetzt werden kann.

Es kann sich lohnen gegen den ergangenen Steuerbescheid einen Einspruch einzulegen, beispielsweise wenn Werbungskosten oder Kosten für die Kinderbetreuung unberücksichtigt blieben. "In solchen Fällen kann man Einspruch einlegen", erklärt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine.

Wird der Einspruch anerkannt, müssen in der Regel weniger Steuern gezahlt werden. Wird der Einspruch abgelehnt, kann der Steuerzahler schauen, ob zu diesem Punkt eine Klage bei einem Finanzgericht anhängig ist, empfiehlt Rauhöft. Wer sich an ein solches Verfahren "dranhängt", kann bei einer positiven Entscheidung ebenfalls profitieren.

Die Liste der Klagen ist lang, die Themen vielfältig. Allein beim Bundesfinanzhof sind mehrere Tausend Verfahren anhängig. Über die verschiedenen anhängigen Verfahren kann sich jeder Steuerzahler im Internet auf den Seiten des Bundesfinanzhofs informieren. In der Datenbank kann man per Stichwort, wie etwa "Arbeitszimmer", nach anhängigen Verfahren suchen.

Wird der Einspruch gegen Steuerbescheid also abgelehnt und ein Verfahren zu dieser Thematik ist anhängig, sollte sich der Steuerzahler schriftlich an das Finanzamt wenden. "Ich muss dann Einspruch einlegen", erklärt Rauhöft. Dabei sollte der Sachverhalt begründet und auf das entsprechende Verfahren - unbedingt mit Aktenzeichen - verwiesen werden. Außerdem sollte man beantragen, dass die Bearbeitung der Steuererklärung ruht, bis die Frage entschieden wurde. Oftmals muss das Finanzamt aus formalen Gründen mit einem Brief reagieren. Rauhöft rät: "In der Regel reicht ein kurzes Schreiben, in dem man erklärt, dass man bei seinem Einspruch bleibt." Dann sei aber Geduld gefragt, es könne unter Umständen mehrere Jahre dauern bis eine Thematik abschließend geklärt ist.

Zuletzt überarbeitet: April 2019

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